Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
417
1d
VerhandlungDrucksache:
785/2019
GZ:
OB
Sitzungstermin: 24.07.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:EBM Dr. Mayer
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Weltklima in Not - Stuttgart handelt
Aktionsprogramm Klimaschutz


Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 17.07.2019, öffentlich, Nr. 382a
Ergebnis: Beratung


Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 11.07.2019, GRDrs 785/2019.

Der Antrag Nr. 240/2019 vom 17.07.2019 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Zu Beginn des öffentlichen Sitzungsteils teilt EBM Dr. Mayer zu einer Wortmeldung von StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) mit, es sei ein Unterschied, ob von einem Änderungsantrag zu einer Beschlussvorlage oder von einem separaten Tagesordnungspunkt gesprochen werde. Der Antrag Nr. 240/2019 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS "Stuttgart ruft den Klimanotstand aus", und dies habe die Verwaltung der antragstellenden Fraktionsgemeinschaft mitgeteilt, könne heute nicht behandelt werden, da dieses Thema aufgrund der Beratung im Verwaltungsausschuss einer sechsmonatigen Sperrfrist unterliege. Hierbei bezieht sich der Erste Bürgermeister auf die Beratung des Verwaltungsausschusses am 08.05.2019, öffentlich, TOP 30, NNr. 233 "Wir in Stuttgart unterstützen das Pariser Klimaabkommen und die Kattowitzer Umsetzungsbeschlüsse, Antrag Nr. 139/2019 vom 11.04.2019 (90/GRÜNE) - Zurückstellung".
Die folgenden zwei Absätze, die sich auf die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 08.05.2019 beziehen, sind kursiv dargestellt.

Neben dem Antrag Nr. 139/2019 lagen zu dieser Beratung, zu der auch der damalige TOP 30a: "Klimanotstand ausrufen! Antrag Nr. 131/2019 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS vom 08.04.2019" aufgerufen wurde, die Anträge Nr. 131/2019 "Klimanotstand ausrufen" vom 08.04.2019 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS sowie Nr. 159/2019 "Über Klimaschutz nicht nur reden, sondern die Wärmewende in Stuttgart auch machen - Beschlüsse des Gemeinderats bitte auch umsetzen" der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 08.05.2019, vor.

Im Verlauf einer längeren Aussprache zu diesen beiden Tagesordnungspunkten sprach sich die Mehrheit des Ausschusses am 08.05.2019 im Hinblick auf das weitere Verfahren dafür aus, beide Tagesordnungspunkte heute zurückzustellen. Die dazugehörigen Anträge wurden von OB Kuhn als eingebracht bezeichnet. Damit verband der Oberbürgermeister einen Arbeitsauftrag an die Verwaltung, entsprechende haushaltsrelevante Vorschläge und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Thema Klimaschutz zu unterbreiten. Er sicherte zu, dass diese Tagesordnungspunkte und die dazugehörigen Anträge vor einer Entscheidung über das Maßnahmenpaket in einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik vorberaten werden. Zum Ende der Aussprache stellte EBM Dr. Mayer dann fest, dass der Verwaltungsausschuss dem Antrag auf Zurückstellung bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt hat.

Bezogen auf die Behandlung des im Betreff genannten TOP 1d informiert der Erste Bürgermeister, die Verwaltung habe der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS zum Antrag Nr. 240/2019 mitgeteilt, dass dieser Antrag in der heutigen Sitzung nicht behandelt werden könne, da dieses Thema aufgrund der Beratung im Verwaltungsausschuss am 08.05.2019 einer sechsmonatigen Sperrfrist unterliege. Das Regierungspräsidium habe mittlerweile nach entsprechender Prüfung die Position der Verwaltung bestätigt.

Von StR Rockenbauch wird davon ausgegangen, dass ein zurückgestellter Tagesordnungspunkt, also ein Tagesordnungspunkt, zu dem es keine Entscheidung in der Sache gegeben hat, die erwähnte Sperrfrist nicht auslöst. Diese Zurückstellung, so EBM Dr. Mayer, sei erst nach einer Beratung des Themas erfolgt. Analog positioniert sich StR Kotz (CDU), und EBM Dr. Mayer ergänzt, das Regierungspräsidium habe zudem eine Unzuständigkeit des Organs Gemeinderat festgestellt.

In der Folge betont StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS), er plane in dieser Angelegenheit eine Klage beim Verwaltungsgericht. Er halte das Handeln der Verwaltung an dieser Stelle "für absolut illegal, und das Regierungspräsidium ist auch von den Grünen beherrscht".

StR Rockenbauch legt Wert darauf, dass er heute lediglich vorgeschlagen hat, den Antrag Nr. 240/2019 im Zusammenhang mit der Behandlung des Tagesordnungspunktes 1d aufzurufen. So vorgehen zu können, habe der Oberbürgermeister in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.07.2019 zugesagt; hier bezieht sich StR Rockenbauch auf die in der NNr. 380 wiedergegebene Aussprache zum TOP 1a "Aufstellung Jahresabschluss 2018". Daraufhin bekräftigt EBM Dr. Mayer seine Position, dass die Sperrfrist gilt und dass der Antrag heute nicht aufgerufen werden kann. Zum Einwurf von StR Rockenbauch, er könne das Antragsthema des Antrags Nr. 240/2019 auch als Änderungsantrag titulieren, wird seitens des Ersten Bürgermeisters unterstrichen, es gehe darum, dass der gleiche Sachverhalt nicht innerhalb dieser sechsmonatigen Frist zur Abstimmung gestellt werden könne. Erneut bezieht er sich dabei auf die Behandlung des Themas in der genannten Verwaltungsausschusssitzung sowie auf das dort erzielte Einvernehmen, das Thema nicht zu behandeln. Damit sei das Thema in der Sache ausgeurteilt. Dies könne StR Rockenbauch gerne überprüfen lassen. Das Regierungspräsidium und die Verwaltung hätten sich in dieser Sache entschieden. Aber der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS stehe es frei, dies durch das Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen.

OB Kuhn stellt nach der Behandlung des heutigen TOP 1a "Aufstellung Jahresabschluss 2018", heutige öffentliche NNr. 414, zu dem im Betreff genannten Tagesordnungspunkt, verweisend auf eine im Herbst 2019 vorgesehene Berichterstattung, fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 785/2019 Kenntnis genommen.
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