Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
445/2010
Stuttgart,
07/07/2010
Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses (Gutachterausschussgebührensatzung)
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
27.07.2010
28.07.2010
28.07.2010
Beschlußantrag:
Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses (Stadtrecht Nr. 6/2)
-Gutachterausschussgebührensatzung (GAGS)- wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Ausführliche Begründung siehe Anlage 2
Mit der Änderung der GAGS sollen folgende Ziele erreicht werden:
(1) Steigerung der Einnahmen durch Anhebung der Gebühren
Die Gebühren für Verkehrswertermittlungen des Gutachterausschusses wurden letztmalig im Jahr 2005 angehoben. Seitdem sind die Verbraucherpreise in Baden-Württemberg um rund 7 % gestiegen. Die Honorartarifempfehlung für freie Sachverständige wurde seither um 10 % angehoben. Daher ist eine Erhöhung der Gebühren für Gutachten des Gutachterausschusses in entsprechender Höhe vorgesehen. Weiterhin wird ein Zuschlag von 75 € zzgl. Umsatzsteuer für die Beschaffung notwendiger Unterlagen der Grundgebühr hinzugerechnet, was insgesamt zu einer durchschnittlichen Anhebung der Gebühr von ca. 15 % führt.
Ebenfalls aufgrund der Entwicklung der Verbraucherpreise in Baden-Württemberg werden die Gebühren für die Produkte der Kaufpreissammlung erhöht. Auch hier werden Mehreinnahmen von rund 15 % erwartet.
(2) Klarstellung bestehender Formulierungen der bisherigen GAGS
Weiterhin haben Erfahrungen mit der bisherigen GAGS gezeigt, dass einige Formulierungen zu unbestimmt sind und eine Klarstellung notwendig ist.
Finanzielle Auswirkungen
Es wird eine Erhöhung der Erlöse um rd. 15 % erwartet. Diese entspricht einem Betrag von rd. 70 TEUR/Jahr und wird in voller Höhe auf das Haushaltssicherungskonzept 2009 angerechnet (davon 35.000 € zur Erhöhung der Verwaltungsgebühren um 7,5 % und 35.000 € zur Konkretisierung der globalen Minderausgabe).
Beteiligte Stellen
Referate R, AK, WFB
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses (Stadtrecht Nr. 6/2) -Gutachterausschussgebührensatzung-
Anlage 2: Ausführliche Begründung
Anlage 3: Gegenüberstellung von bisheriger Satzung mit neuer Satzung (Synopse)
zum Seitenanfang