Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
141
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VerhandlungDrucksache:
274/2018
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 27.03.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder
Grüninger Straße 72 in Stuttgart-Birkach
- Vorprojektbeschluss -

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 01.03.2019, nicht öffentlich, Nr. 26
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.03.2019, öffentlich, Nr. 129
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 20.02.2019, GRDrs 274/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer 4-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Grüninger Straße 72 in Stuttgart-Birkach auf Grundlage der Baubeschreibung (Anlage 1), des Raumprogramms (Anlage 2) und der Vorplanung (Anlage 3) der Architekten D’Inka Scheible Hoffmann Architekten BDA sowie der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung (Anlage 4) vom 08.11.2018 mit aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 4.570.000 € wird zugestimmt.
2. Der Gesamtaufwand beträgt 4.570.000 €. Die Mittel sind im Finanzhaushalt, Teilhaushalt 510 - Jugendamt beim Projekt 7.519365.916 Investitionskostenpauschale Ausbau Kita 2016/2017, Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen finanziert und werden für den finanziellen Vollzug auf das Projekt Grüninger Straße 72 umgesetzt. 3. Im Zuge der Baumaßnahmen fallen zusätzlich Kosten für die Interimsunterbringung (Baukosten, Anmietung, Umzug) des Kita-Betriebs an. Der Aufwand in Höhe von 470.000 € ist im Ergebnishaushalt Teilhaushalt 230 des Amts für Liegenschaften und Wohnen, Amtsbereich 2307030 - Immobilienverwaltung, Sachkonto 42310000, Kostenstelle 23309751, Pauschale Ausweichquartiere Kita, Anmietkosten, finanziert und wird für den Vollzug auf Baukosten (Kostenstelle 23309651, Sachkonto 42110000) und Anmietkosten (Kostenstelle 23309600, Sachkonto 42310000) umgesetzt.

4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 60 % der Bauleistungen wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planung und Herrichtung der Interimsunterbringung, den Abbruch des Bestandsgebäudes Grüninger Straße 72, das Freimachen und die Erschließung des Grundstücks bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können.

6. Gem. Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau wird auf einen Projektbeschluss verzichtet.



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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