Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
407
2
VerhandlungDrucksache:
751/2021
GZ:
OB-7837-00
Sitzungstermin: 13.10.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Förderung des Breitbandausbaus der LHS Stuttgart

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 08.10.2021, öffentlich, Nr. 151
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 13.09.2021, GRDrs 751/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Vorhaben Breitbandanschluss von unterversorgten Gebieten (weiße Flecken) sowie von privaten Schulen und Krankenhäusern wird vorbehaltlich der Förderzusage des Landes zugestimmt. Gemäß Grobkostenschätzung betragen die Kosten für den Ausbau der unterversorgten Gebiete (weiße Flecken) sowie die Kosten für den Anschluss der privaten Schulen und Krankenhäuser insgesamt 12,6 Mio. EUR (zzgl. MwSt.). Dabei handelt es sich um einen Investitionskostenzuschuss. Aufgrund der bei Bund und Land eingereichten Förderanträge wird derzeit von einer Förderung von 90 % der förderfähigen Kosten ausgegangen.

2. Für die Rechts- und technische Beratung in den Förderverfahren sind Mittel i. H. v. 95.000 EUR 2022 und 95.000 EUR 2023 notwendig, die als Vorbelastung in den Entwurf des DHH 2022/2023 im THH 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 - Wirtschaftsförderung, KGr. 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen, aufzunehmen sind.
3. Für die Rechts- und technische Beratung im Rahmen der normalen Breitbandtätigkeit sind Mittel i. H. v. 85.000 EUR 2022 und 85.000 EUR 2023 notwendig, die als Vorbelastung in den Entwurf des DHH 2022/2023 im THH 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 - Wirtschaftsförderung, KGr. 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen, aufzunehmen sind.


StR Perc (SPD) spricht von einem sehr unterstützenswerten Ansinnen. Es sei wichtig, bei der Breitbandversorgung voranzukommen. Er und StR Ozasek (PULS) heben auf den Kooperationsrahmenvertrag zwischen der Deutschen Telekom und der Gigabit Region Stuttgart GmbH (GRS) ab und hinterfragen, wie die geplante Förderung in die bestehende Struktur passt. Von StR Perc wird dabei die vorgesehene anbieterneutrale Ausschreibung angesprochen. Er stellt sich die Frage, ob sich die Deutsche Telekom ebenfalls bewerben kann. Wichtig ist ihm, dass die bestehende Konzeption nicht konterkariert wird und es zu Doppelförderungen kommt.

StR Ozasek stellt sich insbesondere die Frage des Begründungszusammenhangs in Gebieten, in denen es Breitbandnetze gegenwärtig noch nicht gibt (weiße NGA-Flecken), eine besondere Förderung mit Hilfe von Landesmitteln zu gewähren. Eigentlich, und dies entnehme er auch dem Beschlussantrag, sei es doch ursprünglich darum gegangen, private Schulen und Krankenhäuser zu erschließen. Der Priorisierungsliste (Anlage 2 der Vorlage) könne er diesen Förderzweck aber nicht entnehmen. Natürlich sei das Vorgesehene in manchen Bereichen wie z. B. beim Gebiet am Hafen oder beim Universitätscampus im Stadtbezirk Vaihingen sinnig, aber bei manchen Straßenzügen frage er sich schon, weshalb dort eine spezifische Förderung erfolgen solle. Weiter führt er aus, der Ausbaukorridor über die GRS sehe eine 90%ige Erschließung bis 2030 vor. Diesbezüglich fragt er zu den weißen NGA-Gebieten nach, was das vorgesehene Förderprogramm für diese Gebiete im Umsetzungshorizont bedeutet. Konkret stellt er die Frage, ob es sein kann, dass ein solches Gebiet bereits 2025 erschlossen werden kann, während ein anderes Gebiet, dessen Erschließung viel sinnvoller wäre, regulär über die GRS erst zwei, drei Jahre später erschlossen wird.

Dazu merkt Frau Aufrecht (L/OB-RZ) an, bei Krankenhäusern/privaten Schulen und weißen Flecken gehe es um zwei unterschiedliche Markterkundungs- und um zwei unterschiedliche Förderverfahren. Zu beiden Verfahren seien Anträge gestellt worden. 2019 sei das Markterkundungsverfahren für die Krankenhäuser/private Schulen gestartet worden. Dabei habe man 143 Schulen und 30 Krankenhäuser in den Blick genommen. Das Ergebnis sei gewesen, dass theoretisch 64 Schulen in 48 Gebäuden förderfähig wären. Während es also bei den weißen Flecken um gesamte Gebiete gehe, gehe es bei Krankenhäusern/privaten Schulen um einzelne Institutionen; die öffentlichen, die städtischen Schulen seien bekanntlich über das städtische Glasfasernetz angeschlossen. Beim Markterkundungsverfahren für die weißen Flecken seien 125.000 Gebäude untersucht worden. Hier habe sich gezeigt, dass 1.115 Gebäude theoretisch angeschlossen werden könnten. Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens seien die Anbieter abgefragt worden, ob sie planten, in den nächsten drei Jahren dort auszubauen. Berücksichtigt gehöre, dass unter Umständen Krankenhäuser/private Schulen und die besagten Gebäude bereits angeschlossen sein könnten. Da nur ein Antrag gestellt werden könne, vergebe man sich jedoch nichts, alle in den Förderantrag aufzunehmen. Alle, die in diesem Antrag nicht enthalten seien, würden herausfallen. Insbesondere bei den Krankenhäusern/privaten Schulen sei dies sehr relevant. Vor diesem Hintergrund beinhalte der Förderantrag gegebenenfalls mehr Gebäude/Gebiete, als zukünftig tatsächlich in den Ausbau kommen.

Zur geplanten Förderung und zu der in Form der GRS bereits bestehenden Struktur fährt Frau Aufrecht fort, die Stadt sei wie die Landkreise an der GRS beteiligt. Dort sei mit der Telekom der sogenannte Kooperationsrahmenvertrag geschlossen worden. Dies bedeute nicht, dass neben der Telekom nicht auch andere Telekommunikationsunternehmen das Breitbandnetz ausbauten. Im Gebiet der LHS seien mehrere Anbieter tätig. Der Vertrag mit der Telekom sehe vor, dass zunächst einmal ein Ausbau in eigenwirtschaftlicher Hinsicht durch die Telekom erfolge (alle Gebiete, die wirtschaftlich darstellbar sind, werden ausgebaut). Die LHS und die Landkreise beteiligten sich dann, wenn sich ein Ausbau nicht eigenwirtschaftlich darstellen lasse. Die Beteiligung sei nicht finanzieller Natur, sondern erfolge in ganz unterschiedlichen Dimensionen (z. B. Mietvergabe, Herstellen von Bürgersteigen).

Alle Anbieter seien zu beiden aufgegleisten Förderverfahren abgefragt worden, ob sie dort Ausbauten in nächster Zeit planten. Dort, wo man mit keinem Ausbau rechnen könne, finde eine finanzielle Beteiligung im Sinne des Deckungslückenmodells statt. Dies sei keine Doppelförderung. Die Telekom erhalte wie gesagt in finanzieller Hinsicht keine Förderung. Das jetzt Vorgesehene passe in die vorgesehene Konstellation, da sich die Telekom wie andere Anbieter auf die Förderverfahren bewerben könne. Vorgesehen werde eine Ausschreibung in vier Losen.

Die Stadt maße sich nicht an, Prioritäten zu setzen. Die in der Anlage 2 dargestellten Prioritäten hätten nichts mit einem prioritären Ausbau zu tun, sondern ausschließlich damit, wie viele Gebäude sich in einem Polygon befinden. Natürlich erhalte die Stadt bei einer Förderung die Maßgabe, binnen einer bestimmten Frist auszubauen.

Herr Sager (Breitbandberatung BW), der laut Frau Aufrecht für die Stadt das Markterkundungsverfahren durchgeführt hat, ergänzt, es gehe hier um Bereiche, die derzeit mit 6 bis 16 Mbit versorgt seien. Wenn der Gesamtausbau durch private Netzbetreiber in Stuttgart abgewartet würde, würden nicht die nun geplanten drei Jahre, sondern eher ein längerer Zeitraum vergehen. Die betreffenden Gebiete seien beim Kabelnetzausbau und bei der Aufrüstung in Kupfer nicht betroffen gewesen, sodass dort ein Handlungsdruck bestehe. Die letzten 1,5 Jahre, so seine Meinung, hätten mit Nachdruck verdeutlicht, dass ein Arbeiten von zuhause wichtig und notwendig sei, auch für Schüler*innen. Die ausgesuchten Gebiete würden leider von der Privatwirtschaft und auch von der GRS und ihrem Kooperationspartner Telekom noch nicht zum Ausbau vorgesehen. Die Förderung sei zudem nur dort möglich. Natürlich müssten Doppelförderungen unterbleiben. Daher würden in dem Prozess vor der Antragstellung bis zur Veröffentlichung der Ausschreibung Gebiete ausgenommen, für die privatwirtschaftlich doch noch eine Ausbauankündigung nachgeschoben werde. Somit würden am Ende der Ausschreibung nur noch Bereiche betroffen sein, bei denen immer noch keine privatwirtschaftlichen Aktivitäten absehbar seien. Dort könne dann schnell in die Umsetzung gegangen werden, sodass derzeit stark unterversorgte Bereiche eine hochtechnologische Aufrüstung erhielten. Dies sieht er aufgrund des jahrelangen Verzichts der betroffenen Bürger*innen als gerechtfertigt an. Momentan sei die Förderkulisse noch sehr gut. Zum GRS-Konzept gehöre der Baustein, dass Anstoßaktivitäten der Beteiligten stattfinden.

Die abgefragten drei Jahre, so Frau Aufrecht gegenüber StR Ozasek, sei eine Maßgabe im Rahmen der Markterkundungsverfahren und auch Voraussetzung für das Stellen von Förderanträgen. Tiefbaukapazitäten habe man sich in gewisser Weise gesichert, indem die Telekom als Kooperationspartner quasi gebunden worden sei; von der Telekom sei bekannt, dass dieses Unternehmen Tiefbauunternehmen langfristig gebunden habe, und auch nach eigener Aussage der Telekom würden viele der gebundenen Tiefbaukapazitäten in der Region Stuttgart eingesetzt. Entsprechend der Vorlage geförderte Gebiete könnten im Rahmen der GRS-Region nicht mehr gefördert werden.

Da mit Steuergeldern gefördert wird, haben laut Aussage von Herrn Sager alle anderen Anbieter die Chance, in solchen Gebieten Kunden zu versorgen. Mit diesem Mechanismus sollte es gelingen, Doppelstrukturen zu vermeiden. Dennoch könnte es sein, dass ein privates Unternehmen dort ausbaue. Derzeit seien 5 % der Stuttgarter Gebäude an das Glasfasernetz angeschlossen. Der Privatwirtschaft werde es nicht in vollem Umfang gelingen, allein das Ziel der GBR, bis 2030 90 % der Wohngebäude zu erschließen, zu erreichen. Alles, was für eine verlässliche Vorbereitung habe getan werden können, sei erfolgt. Wenn sich wie gesagt bis zur Veröffentlichung der Ausschreibung etwas ablichte, könne noch reagiert werden. Wenn der Ausschreibungsgegenstand allerdings platziert sei, werde dies nicht mehr möglich sein.

Von EBM Dr. Mayer wird anschließend festgestellt:
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