Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
951/2020
Stuttgart,
10/22/2020
Abberufung/Nachnominierung Beirat für den Stuttgarter Stadtwald
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.11.2020
18.11.2020
19.11.2020
Beschlußantrag:
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die nicht gemeinderätlichen Mitglieder des Waldbeirats werden - wie alle Sachkundigen in Gremien - gem. § 17 HS i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 3 Hs. 1 GemO GemO zwingend immer zur Person gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätige Bürger gem. § 17 Abs. 1 GemO. Das bedeutet, dass mit Austritt aus der nach dem Einrichtungsbeschluss des GR für den Waldbeirat vorschlagsberechtigten Institution eine vom GR auf diesen Vorschlag hin gewählte Person nicht automatisch als stimmberechtigtes Mitglied im Waldbeirat wegfällt.
Vielmehr muss diese Person durch den GR abberufen (da nur widerruflich als Mitglied bestellt) und eine neue Person durch den GR mittels Wahl bestellt werden.
Herr Herré ist widerruflich als Mitglied aus der Bevölkerung für den Beirat für den Stuttgarter Stadtwald für den Bereich „Sport und Bildung“ als sachkundiger Einwohner durch den Gemeinderat bestellt worden. Herr Herré nahm bisher seinen Sitz im Beirat als Mandat für den Deutschen Alpenverein e.V., Sektion Schwaben ein. Der Deutsche Alpenverein e.V., Sektion Schwaben entzieht Herrn Herré das Mandat. Eine Nachbesetzung (Neubestellung) des Sitzes im Beirat für den Stuttgarter Stadtwald ist erforderlich.
Als Neubestellung wird
Herr Alessandro Contini
(Deutscher Alpenverein e.V., Sektion Schwaben) vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen
-
Beteiligte Stellen
-
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
-
<Anlagen>
zum Seitenanfang