Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 676/2022
Stuttgart,
01/31/2023



Neuausrichtung und Erweiterung der Meldestelle für berufsbildende Schulen zu einer Vermittlungs- und Clearingstelle



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.02.2023
06.03.2023
15.03.2023



Beschlußantrag:

1. Das Konzept zum Projekt „Neuausrichtung und Erweiterung der Meldestelle für berufsbildende Schulen“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft wird mit der Umsetzung und Projektbegleitung des Modellprojekts beauftragt.

3. Das Schulverwaltungsamt wird ermächtigt, eine sozialpädagogische Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % in S 12 TVöD für den Zeitraum vom 01.06.2023 bis 31.05.2024 im Rahmen des Modellprojekts befristet zu beschäftigen.

4. Die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 73.500 EUR werden für die Zeit des Modellprojekts, verteilt auf zwei Haushaltsjahre, im THH 400 Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002130 Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 400 Personalaufwendungen,
finanziert. Die Deckung erfolgt aus dem THH 810 Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107080 - Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, Kontengruppe 440 – sonstige ordentliche Aufwendungen.




Begründung:


1. Ausgangslage und Bedarf

Abschlüsse und Verbleib von Schüler*innen am Übergang Schule Beruf

Jedes Jahr verlassen in Stuttgart ca. 2400 Jugendliche die Haupt- und Werkrealschule und die Real- und Gemeinschaftsschulen nach der 9. oder 10. Klasse. In 2020 mit folgenden Abschlüssen:

· 70,1 % mit einem mittleren Bildungsabschluss
· 25,1 % mit einem Hauptschulabschluss
· 4,5 % ohne einen Schulabschluss

Anschlüsse
Ein Großteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger der Sekundarstufe I besucht auch weiterhin eine Schule. So wechseln:

· 6,2 % in ein berufliches Gymnasium
· 13,8 % in ein Berufskolleg
· 6,4 % in eine ein- oder zweijährige Berufsfachschule und
· 2,0 % versuchen, einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss nachzuholen (VAB).
· Die mit 17,8 % größte Gruppe der Schulabgängerinnen Schulabgänger macht eine Ausbildung,
· 17,2 % bleiben an einer allgemeinbildenden Schule.
· 4,5 % engagieren sich in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder beim Bundesfreiwilligendienst.
· Etwa 10 % der Schulabgängerinnen und Schulabgänger wissen am Ende der Schulzeit nach Klasse 9 oder 10 jedoch nicht, was sie dann machen sollen. Eine Reihe von ihnen trifft die Entscheidung für einen weiteren Schulbesuch, eine Ausbildung oder ein soziales Engagement im Laufe des Sommers.
· Von etwa 6 % der Schülerinnen und Schüler liegen keine Informationen vor.

Jungarbeiterklassen
· Jugendliche unter 18 Jahren sind zum Besuch der beruflichen Schule verpflichtet. Jungarbeiter-Klassen zählen statistisch zur beruflichen Schule und sind als Teilzeitschule für minderjährige Jugendliche eingerichtet, die nach dem Gesetz berufsschulpflichtig sind, jedoch in keinem Ausbildungsverhältnis stehen und auch keine Ersatzschule oder Fördermaßnahme besuchen.
· Der Unterricht umfasst einen Unterrichtstag pro Woche mit insgesamt max. 6 Stunden Unterricht. Zu Beginn des Schuljahres 2022/23 sind etwa 153 Jugendliche in den Jungarbeiterklassen angemeldet.
· Die Schülerschaft in den Jungarbeiterklassen unterscheidet sich nicht nur hinsichtlich ihrer Qualifikation, sondern auch hinsichtlich ihrer weiteren (Berufs)Perspektive. Während ein Teil der Jugendlichen eine realistische Option auf eine Ausbildung
oder einen anderen Bildungsgang hat, aber bis zum Start dieses Angebotes noch Wartezeit überbrücken muss, gibt es andere Jugendliche, die ein eher unrealistisches Berufsziel verfolgen, weder ein Berufsziel oder eine Idee für den weiteren Weg entwickelt haben sowie Jugendliche, die bislang vergeblich auf Ausbildungsplatzsuche sind. Nicht wenige Jugendliche haben mit persönlichen Problemlagen und psychischen Belastungen zu kämpfen, verweigern die Schule oder sind delinquenzbelastet.

· Die Anzahl der angemeldeten Jugendlichen ist erst kurz vor bzw. mit dem Schuljahresbeginn bekannt. Zudem sind die Klassen von Zu- und Abgängen während des laufenden Schuljahres geprägt. Allerdings kommt nur ein Teil der Jugendlichen, die in einer Jungarbeiterklasse angemeldet sind, dort auch an.
· Über den Verbleib dieser jungen Menschen ist in der Regel wenig bekannt, gleichzeitig ist diese Gruppe in Bezug auf den weiteren Bildungs- und Berufsweg besonders gefährdet.
· Aufgrund dieser großen Heterogenität und der teils unterjährigen Zugänge in die Klasse ist eine gemeinsame Beschulung durch einen aufeinander aufbauenden Unterricht nicht möglich. Im Mittelpunkt steht deshalb die Beratung der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Damit sind auch Jungarbeiterklassen für einige Jugendliche eine wichtige Unterstützung, von dem aus sie dann in einen für sie passenden Bildungsgang oder eine berufliche Ausbildung vermittelt werden können. Auch die Agentur für Arbeit ist mit der Berufsberatung in diesen Klassen präsent und die Schülerinnen und Schüler werden eng durch die Jugendsozialarbeit begleitet.

2. Vorläufige Ergebnisse und Vereinbarungen des „Runden Tischs Jungarbeiterklassen“
Im Dezember 2019 traf sich anhand der gemeinsamen Initiative des Arbeitsbündnisses Jugend und Beruf, des Geschäftsführenden Schulleiters der gewerblichen sowie der haus- und landwirtschaftlichen Schulen (GFSL), dem Schulverwaltungsamt und der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft zum ersten Mal der „Runde Tisch Jungarbeiterklassen“, der in erweiterten Konstellationen mehrmals umgesetzt wurde. Anlass hierfür war, dass aus Sicht des Geschäftsführenden Schulleiters (GFSL) und der betroffenen Schulleitungen dringender Handlungsbedarf besteht. Seit vielen Jahren wird eine gewisse Anzahl junger Menschen nicht erreicht und von den vielfältigen Unterstützungsangeboten nicht erfasst. Gesellschaftspolitisch aber auch pädagogisch ist es nicht zu akzeptieren, dass sich Minderjährige der Berufsschulpflicht offenkundig entziehen. Damit erfüllen sie weder ihre Pflichten, noch sind sie für Integrationsprogramme erreichbar. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das aktuell bestehende System nicht geeignet ist, um diesem Missstand entgegen zu treten.

Über den Runden Tisch wurde festgehalten, dass

· die Überführung der Jungarbeiterklassen in andere Bildungsangebote der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler, bezogen auf Ausgangssituation, persönliche Voraussetzungen, psychischer Verfasstheit, sozialer Problemsituationen sowie bezogen auf den unterjährigen Besuch durch vorangegangene Abbrüche Rechnung tragen muss. · nach Möglichkeit so wenig wie möglich Schülerinnen und Schüler in die Jungarbeiterklasse übergehen sollten. Zudem muss verstärkt den Jugendlichen nachgegangen werden, zu denen nach dem Abschluss der allgemeinbildenden Schule der Kontakt abbricht. Dazu soll die Meldestelle der beruflichen Schulen, an der die Informationen über den Verbleib der Schulabgängerinnen und Schulabgänger zusammenlaufen, personell verstärkt werden. Eine sozialpädagogische Verstärkung der Meldestelle könnte künftig zum einen auf jene Jugendlichen zugehen, die noch in der allgemeinbildenden Schule „Jungarbeiterklasse“ als weiteren Bildungsweg angegeben haben sowie im Kontakt mit den Fachkräften der offenen Jugendarbeit den Jugendlichen nachgehen, die in keinem weiterführenden Bildungsangebot ankommen. · für diese Zielgruppe alle zur Verfügung stehende Bildungsangebote weiterentwickelt und ausreichend Plätze in vorhandenen Angeboten der Jugendberufshilfe, der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter vorhanden sein müssen.
3. Modellvorhaben: Erweiterung und Neuausrichtung der Meldestelle zu einer Clearing- und Vermittlungsstelle

Aktuelle Ansiedlung, Ausstattung und Aufgaben der Meldestelle
Die Meldestelle berufliche Schulen ist an den GFSL der beruflichen Schulen gekoppelt. Der Stellenumfang der Verwaltungsfachkraft beträgt derzeit 0,75 VK. Wesentliche Aufgaben der Meldestelle sind die Bearbeitung der Schülerübergaben einschließlich entsprechender telefonischer Auskünfte (ca. 60 %) und die telefonische Beratung von Schülerinnen, Schülern und Eltern.

Um die Berufsschulpflicht zu überwachen und um eine Planungsgröße für die beruflichen Schulen zu haben, wird für jede Schülerin, jedem Schüler, der/die die allgemeinbildende Schule verlässt, ein Schülerübergabebogen an die Meldestelle für berufliche Schulen weitergeleitet. Regelschulen geben die Bögen ihrer Schulabgänger zu Schuljahresende bei der Meldestelle ab; bei Schulabbrecherinnen und Schulabbrechern erfolgt dies unterjährig. Die Zuteilung zu einer Jungarbeiterklasse erfolgt von der Meldestelle aus ganzjährig nach Bedarf.

Bei etwa 4.000 Übergabebögen im Jahr kann die Meldestelle über Einzelfälle hinaus jungen Menschen, die im Meldebogen keine Angaben gemacht haben, nicht nachgehen. Ebenso ist sie strukturell und personell nicht dafür ausgelegt, in größerem Umfang dem Verbleib jener Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Berufsschule ankommen, nachzugehen. Auch Bildungsberatung und Vermittlungen können nur begrenzt geleistet werden und waren kein Schwerpunkt der zugeordneten Aufgaben.

Zur Prävention riskanter und prekärer Bildungs- und Erwerbsverläufe ist die frühzeitige Kontaktaufnahme und die Einbindung der jungen Menschen in bedarfsgerechte Angebote und ggf. Hilfen wesentlich. Denn zum einen sind die Jugendlichen, so lange sie noch in den allgemeinbildenden Schulen sind, leichter zu erreichen. Zum anderen ist für manche Jugendliche eine längere Phase des Nichtstuns ein Strukturverlust, der dann eine geregelte Ausbildung oder einen Schulbesuch erschwert.

3.1 Zukünftig erweiterte Ausrichtung und neue Aufgaben der Meldestelle
Die Neuausrichtung und Erweiterung soll deshalb folgende Bausteine beinhalten:

1. Screening
2. Präventiver Ansatz
3. Aktive Kontaktaufnahme in Zusammenarbeit mit Jugendhilfeeinrichtungen 4. Helferkonferenzen
Hinweis zu den Bausteinen:
Einzelne Aufgaben werden in gewissem Umfang bereits durch die derzeitige Meldestelle (EG 8 TVöD) geleistet. Wie dargestellt lagen die Aufgabenschwerpunkte der Meldestelle nicht in diesen Bereichen. Allein die dargestellten Fallzahlen machen deutlich, dass die Meldestelle mit der aktuellen personellen Ausstattung weder über die Kapazität für eine individuelle Beratung noch zur jeweiligen Vermittlung z. B. in außerschulische Angebote (mit denen z. T. auch die Schulpflicht erfüllt werden kann) verfügt.

Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen, etwa der Schulsozialarbeit der allgemeinbildenden Schulen und der Meldestelle wird im Rahmen der Modellerprobung konzeptionell weiter herausgearbeitet werden. Als besonders wichtig wird zudem die gute Zusammenarbeit innerhalb der erweiterten Meldestelle sein. Hierauf wird in der Ausgestaltung des Modellprojekts deshalb besonders Wert gelegt.

3.2 Weitere Aufgaben und Potenziale der Neuausrichtung und Erweiterung im Kontext eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements

Die Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist auf eine aussagekräftige Datenbasis zu den Übergangswegen der Jugendlichen, die die allgemeinbildende Schule verlassen, angewiesen. Denn das Wissen darüber, wo kritische Schnittstellen und Übergänge liegen, sich Brüche oder gar Sackgassen in den Bildungs- und Ausbildungswegen auftun, ermöglicht es, Handlungsbedarfe auszumachen und gezielte Maßnahmen abzuleiten.

In den bestehenden Gremien des Bildungsmonitorings in Federführung der Abteilung Bildungspartnerschaft wird schon jetzt deutlich, dass die Erkenntnisse, die sich aus den Daten der Verbleibserhebung und der Bildungswegserhebung ergeben, für alle beteiligten Institutionen relevant sind. Für ein aussagekräftiges Bildungsmonitoring und eine kontinuierliche Bildungsberichterstattung kommt der Meldestelle eine zentrale Bedeutung zu. Denn auf der Grundlage der Abgabebögen der Gesamtheit der angemeldeten Jugendlichen können valide Aussagen über den weiteren Werdegang der jungen Menschen, die die Schule nach der Sekundarstufe 1 verlassen, gemacht werden. Im Rahmen des Modellvorhabens ist deshalb zudem geplant, diese Abgabebögen in ein standardisiertes und digitalisiertes Verfahren zu überführen. Der Abgabebogen enthält viele Informationen, die auch Teil der bisher separat durchgeführten Verbleibserhebung sind. Lehrkräfte haben hier zu Recht angemahnt, dass derzeit eine doppelte Erhebung stattfindet.

3.3 Projektbegleitung des Modellvorhabens
Das Projekt wird von der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft begleitet. Die Projektbegleitung dient der erweiterten Meldestelle als direkte Ansprechperson und unterstützt zudem in der Vernetzung und Kontaktaufnahme der verschiedenen Akteure (Schule, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Träger Kinder- und Jugendhilfe usw.). Über die Projektbegleitung ist eine schlanke Projektevaluation geplant.
Der dargestellte Ausbau der Meldestelle ist ein Modellvorhaben, bei dem neue Handlungsabläufe erprobt und neue Erfahrungen und Wissensbestände generiert werden sollen. Beides soll über ein Gremium begleitet werden, welches in Federführung der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft umgesetzt wird.

Aufgaben des Gremiums
· Klärung übergeordneter Fragestellungen, die sich in der Projektumsetzung ergeben.
· Gemeinsame Lösungsfindung bei Problemstellungen und Stolpersteinen im Rahmen der Projektumsetzung.
· Ggf. gemeinsamer Austausch und Verständigung zu Fragestellungen, die sich anhand der ausgewerteten Daten ergeben.
· Erhält Berichterstattung und beschließt ggf. inhaltliche Anpassungen im Rahmen der Pilotphase.

Geplante Mitglieder
· GFSL beruflicher Schulen
· Schulleitungen der Schulen mit Jungarbeiterklassen
· Bundesagentur für Arbeit
· Jobcenter
· Schulverwaltungsamt
· Jugendhilfe-Träger der unterschiedlichen Maßnahmen der Jugendberufshilfe und der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen
· Jugendhilfeplanung
· Staatliche Schulamt als Vertreter der allgemeinbildenden Schulen
· Vertreter*innen des Stuttgarter Arbeitsbündnisses

3.4 Inhaltliche Erweiterung der Meldestelle als Modellvorhaben
Um die Möglichkeiten des hier dargestellten Vorhabens zu erproben, soll modellhaft die Meldestelle durch eine sozialpädagogische Stelle verstärkt werden. Anstellungsträger und Dienstvorgesetzter ist das Schulverwaltungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart
(40-1), die Fachaufsicht liegt beim GFSL der beruflichen Schulen. Hierfür findet eine enge Abstimmung und Absprache zwischen dem GFSL der beruflichen Schulen, der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft und dem Schulverwaltungsamt statt. Eine Eingruppierung erfolgt dem Aufgabenprofil entsprechend in S 12 TVöD.


Im Rahmen der bisherigen Abstimmungen unterstützen Vertreterinnen und Vertreter der Jugendhilfeeinrichtungen, mit entsprechenden Bezügen zu den Jugendlichen, die dargestellte Neuausrichtung und den erweiterten Auftrag der Meldestelle. Die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendhilfeeinrichtungen sehen sich prinzipiell als Ansprechpartner für eine entsprechend personell aufgestockte Meldestelle, wenn es darum geht, den Kontakt zu bestimmten Jugendlichen herzustellen und ggf. entsprechende Angebote zu machen.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Deckung des Vorhabens stehen Haushaltsmittel im Allgemeinen Budget der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft zur Verfügung. Der Personalaufwand in Höhe von 73.500 EUR wird im THH Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002130 Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 400 Personalaufwendungen, finanziert. Die Deckung erfolgt aus dem THH 810 Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107080 - Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen und verteilt sich auf die HHJ 2023 und 2024.



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben mirgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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