Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 23/2022
Stuttgart,
01/31/2022



Mittel der Abspielförderung - Weiterführung der Selbstverwaltung durch die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
08.02.2022
16.02.2022



Beschlußantrag:

Die Selbstverwaltung der Mittel für Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung durch die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG (FTTS) wird im Jahr 2022 weitergeführt. Die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG erhält dafür 160.000 EUR zuzüglich zur institutionellen Förderung. Für Personalkosten zur Verwaltung dieser Mittel können wie in Vorjahren daraus max. 20.000 EUR pro Jahr verwendet werden.



Begründung:


Bei den Mitteln der Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung handelt es sich um Mittel, die zunächst der Freien Szene für den Veranstaltungsbetrieb im damaligen Rotebühltheater zur Verfügung gestellt wurden (GRDrs 801/2005) und nach deren Auszug aus dem Rotebühlzentrum auf einen Beschluss des Verwaltungsausschusses hin durch das Kulturamt verwaltet wurden, um Mieten, Honorare und Technikkosten für Aufführungen der Freien Szene finanziell zu unterstützen (GRDrs 801/2010).

Während der Nutzungsperiode der Interimsspielstätte Ost (15.06.2014 bis 30.06.2015) wurden die Mittel zur Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung umgewidmet und als institutionelle Zuwendung zur Unterhaltung des Spielbetriebs der Interimsspielstätte zur Verfügung gestellt (GRDrs 377/2014), nach Auszug aus der Interimsspielstätte schließlich wieder in Form eines Projektmittelfonds zur Verwaltung an das Kulturamt übergeben.

Mit der Gründung der Freien Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG (FTTS) hat die Freie Szene im Jahr 2018 schließlich eine Interessenvertretung erhalten. Mit dem Ziel, die FTTS zu stärken – auch in Hinblick auf den Betrieb der geplanten Spielstätte im Ergänzungsbau Theaterhaus – wurden die Mittel der Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung in Höhe von 160.000 EUR p. a., zunächst jedoch für die Jahre 2020 und 2021, zur Selbstverwaltung an die FTTS übergeben (GRDrs 789/2019).

Die Weitergabe der Mittel an die Künstler*innen ist gemäß der „Richtlinie zur Abspielförderung bei Aufführungen und Wiederaufnahmen der Freien Tanz- und Theaterszene (Richtlinie zur Abspielförderung)“ (Anlage 1 zu GRDrs 789/2019) einer Priorisierung nach zu erfolgen, die zunächst Ensembles und Einzelkünstler*innen unterstützt, die von der Stadt Stuttgart über Projektmittel im Rahmen des jurierten Innofonds gefördert werden. Im Zuge der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2020/21 konnten die Projektmittel um knapp 70 % von 290.000 EUR p. a. auf 490.000 EUR p. a. erhöht werden. Im Zuge dieser Erhöhung wurden allerdings die Mittel für Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung nicht angepasst, sodass der Bedarf an Abspiel- und Wiederaufnahmeförderungsmitteln nicht mehr im Verhältnis zu Projektmitteln aus dem Innofonds stand. Da einer erhöhten Zahl an (bis zur Premiere) geförderten Projekten mit einer gleichbleibenden Summe an Mitteln zur Förderung von Aufführungen und Wiederaufnahmen und gleichbleibender Priorisierung begegnet werden musste, erschien die Flexibilität sowie der vorgesehene Gestaltungsspielraum der FTTS bei Mittelvergabe zunächst geschwächt.

Dank der Förderung durch den TANZPAKT Stuttgart konnte dies ausgeglichen werden. So wurden durch TANZPAKT Stuttgart, gefördert durch TANZPAKT Stadt – Land – Bund aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie durch die Landeshauptstadt Stuttgart, in den Projektjahren 2020 und 2021 zusätzliche Mittel zweckgebunden für die Förderung von Aufführungen in Höhe von 140.000 EUR p. a. zur Verfügung gestellt, um die Freie Szene weiter zu stärken (GRDrs 789/2019). Mit dem Doppelhaushalt 2022/23 hat der Gemeinderat diese zusätzlich bereitgestellten Mittel dauerhaft im Rahmen der institutionellen Förderung zur Verfügung gestellt, um damit Aufführungen freier Künstler*innen und Ensembles auch außerhalb der Projektförderung durch den Innofonds zu unterstützen.

Wenngleich die Selbstverwaltung der Mittel bislang nur unter den sehr erschwerten Corona- bzw. zu relevanten Teilen unter Lockdown-Bedingungen erfolgte, liegen nun belastbare Erfahrungswerte zur Selbstverwaltung vor. Diese Erfahrungswerte sollen, in Kommunikation mit der FTTS, genutzt werden, um das Verfahren zur weiteren Verwaltung der Projektmittel zur Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung einer Überarbeitung zu unterziehen, die den Ansprüchen der FTTS und des Kulturamts, den Bedarfen der Künstler*innen sowie der qua Richtlinie gegebenen Priorisierung gerechter wird. In den vergangenen Jahren hat sich aus Sicht des Kulturamts wie auch aus Sicht der FTTS gezeigt, dass es einer engeren Koordination zwischen der Mittelvergabe für die Projektförderung und der Förderung von Aufführungen geben sollte. Die Verwaltung der neu beschlossenen Mittel zur Förderung von Aufführungen in Höhe von 140.000 EUR, die der institutionellen Förderung der FTTS zugeführt werden, bleibt hiervon unberührt.

Um die Überarbeitung vorzubereiten, ist unter anderem eine genaue Betrachtung der Bedarfe in 2021 notwendig, die in dem im Frühjahr 2022 einzureichenden Verwendungsnachweis für das Kulturamt zahlenmäßig sichtbar sein werden. Frühere Bedarfe sind durch den langanhaltenden Lockdown in 2020 sowie die wesentlich niedrigere Gesamtfördersumme von Projekten des Innofonds vor 2020 nicht repräsentativ.


Da die Mittel basierend auf der gegebenen Priorisierung lt. Richtlinie im formalen Einklang mit der Vergabe von Projektmitteln aus dem Innofonds im Bereich Theater und Tanz mit Antragsfrist im Oktober 2022 stehen müssen, soll eine formal und strategisch sinnvolle Überarbeitung des Verfahrens bis Sommer 2022 erfolgen, sodass ein Inkrafttreten zum Förderjahr 2023 möglich ist. Dies soll in Absprache mit der FTTS erfolgen. Insofern soll zunächst die Selbstverwaltung der Mittel in Höhe von 160.000 EUR durch die FTTS im Jahr 2022 weitergeführt werden, um die nötige Kontinuität bei zumal hohem Planungsvorlauf der Mittelvergabe an die Ensembles und Einzelkünstler*innen in 2022 sicherzustellen.


Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Ergebnishaushalt 2022 bei Kostenart 43180000 – Zuschüsse im übrigen Bereich, Auftrag 417DAKU20 – Projektmittel Innovationsfonds Theater und Tanz – zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine





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Leitvermerke GRDrs 23-2022.docx