Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
3862-03
GRDrs
1219/2023
Stuttgart,
11/08/2023
Haushalt
2024/2025
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
17.11.2023
Unterstützung des interreligiösen Dialogs
Beantwortung / Stellungnahme
Der Stuttgarter Rat der Religionen ist ein Zusammenschluss von mittlerweile 21 in Stuttgart ansässigen Religionsgemeinschaften. Das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Verfassungsordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist Voraussetzung für die Aufnahme einer Religionsgemeinschaft in den Rat der Religionen. Mitglieder im Rat der Religionen sind neben den beiden christlichen Amtskirchen beispielsweise auch die jüdische Gemeinde, kleinere christliche Freikirchen, DITIB, national geprägte christlich-orthodoxe und auch muslimische Gemeinschaften, Buddhisten, Hinduisten und Jesiden. Der Vorsitz im Rat der Religionen wechselt in zweijährigem Turnus zwischen den Religionsgemeinschaften. Die Mitarbeit im Rat der Religionen erfolgt rein ehrenamtlich.
Der Rat der Religionen hat sich zum Ziel gesetzt, Kontakt, Verständnis und Dialog der Religionen in Stuttgart untereinander und mit der Stadtgesellschaft zu fördern und zu pflegen sowie gemeinsam interessierende Themen zu beraten und Positionen dazu abzustimmen.
Der Rat der Religionen will sich nicht gegenseitig missionieren, sondern Vorurteile abbauen, Begegnung statt Abschottung leben und gemeinsam für Frieden und Solidarität in Freiheit einstehen.
Der Rat der Religionen spricht für fast zwei Drittel aller Einwohnerinnen und Einwohner in Stuttgart. Rund 350.000 Menschen sind Mitglied einer Religionsgemeinschaft. Die Religionsgemeinschaften sind damit eine der ganz großen, wenn nicht die größte gesellschaftliche Gruppierung in unserer Stadt.
In den letzten Jahren ist zunehmend festzustellen, dass es einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen dem Rat der Religionen und der Stadtverwaltung bei der Verfolgung der gemeinsamen Ziele bedarf.
Eine stärkere Vernetzung ist also voranzutreiben, um den interreligiösen Dialog zu fördern und Friedensarbeit zu leisten; Unterstützung ist auch gefragt, um präventiv gegen Radikalisierungstendenzen vorzugehen und um die Sicherheit in Stuttgart zu verbessern.
Kurz: Unterstützung, um den Zusammenhalt in unserer Stadtgesellschaft zu fördern.
Die Unterstützung des Rats der Religionen sollte deshalb auf verschiedenen Ebenen erfolgen:
1. Ein/e Ansprechpartner/in innerhalb der Stadtverwaltung nimmt für die Religionsgemeinschaften deren verschiedene Anliegen gegenüber der Stadt fachkundig auf und weist den Weg, um die Anliegen und Interessen zielgerichtet zu bearbeiten.
2. Zugleich kann diese/r Ansprechpartner/in als Brückenbauer zwischen Religionsgemeinschaften und Stadtgesellschaft dienen.
3. Der/die Ansprechpartner/in agiert auf Augenhöhe mit den Vertreter/innen der Religionsgemeinschaften; der interreligiöse Dialog wird gefördert und die Anliegen des Rates der Religionen werden nach außen getragen und kommuniziert.
- Der/die Ansprechpartner/in für interreligiöse Belange verfügt über einen universitären Abschluss, der bevorzugt mit einschlägiger Promotion aus den Bereichen Religionswissenschaft, Theologie oder vergleichbaren Fachrichtungen den mit der Stelle einhergehenden interdisziplinären Anforderungen gerecht wird. Dazu gehören zudem vernetztes Denken, „fundierte“ Sensibilität um Umgang mit unterschiedlichen Glaubensrichtungen, überdurchschnittlich gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift, hohes Verantwortungsbewusstsein für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung einer durch ein friedliches Miteinander geprägten Stadtgesellschaft sowie die Fähigkeit, aus unterschiedlichen Religionen und kulturellen Hintergründen resultierende Anliegen und Ansprüche gegenüber der Stadt zu verstehen und in konkrete Handlungsoptionen zu übertragen.
- Idealerweise ist die Stelle beim Religionsbeauftragten der Stadt zu verankern.
- Zudem bedarf es ob der Funktion des/der Ansprechpartner/in für die interreligiösen Belange in der Stadt einer Assistenz.
- Eine Prüfung der Stellenbedarfe konnte kurzfristig durch Referat AKR nicht erfolgen. Für den Umfang und die Wertigkeit einer möglichen Stellenschaffung gibt es daher erst zu den Stellenplanberatungen eine valide Entscheidungsgrundlage.
- Damit der/die Ansprechpartner/in für die Religionsgemeinschaften den oben beschriebenen Aufgaben nachkommen kann und die Arbeit des Rates der Religionen unterstützen kann, sind Mittel in die weitere Finanzplanung einzustellen. Aus dem jährlichen Budget in Höhe von 30 TEUR sollen beispielsweise Raummieten, Reisekosten, Referentenhonorare oder Veranstaltungskosten bezahlt werden können.
Vorliegende Anträge/Anfragen
7039/2023 Freie Wähler
Dr. Clemens Maier
Bürgermeister
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