Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1198/2017
Stuttgart,
10/30/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Senkung der Grundsteuerhebesätze

Beantwortung / Stellungnahme

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden zum 1. Januar 2010 auf 520 v.H. (vorher 400 v.H.) festgesetzt.

Die Planansätze betragen nach den Berechnungen der Stadtkämmerei für den Haushaltsentwurf bei der Grundsteuer B für 2018 und 2019 rund 154,3 bzw. 154,5 Mio. EUR.
Bei der Grundsteuer A für beide Jahre jeweils rund 0,3 Mio. EUR.

Aus den beantragten Senkungen der Grundsteuerhebesätze ergeben sich die folgenden finanziellen Auswirkungen:

AntragstellerHebesatzsenkung aufWenigerertrag
Freie Wähler
(Nr. 733/2017)
2018: 490 v.H.
2019: 490 v.H.
8,9 Mio. EUR
8,9 Mio. EUR
AfD
(Nr. 763/2017)
2018: 400 v.H.
2019: 400 v.H.
35,6 Mio. EUR
35,7 Mio. EUR
FDP
(Nr. 853/2017)
2018: 490 v.H.
2019: 460 v.H.
2020: 430 v.H.
2021ff: 400 v.H.
8,9 Mio. EUR
17,8 Mio. EUR
26,8 Mio. EUR
35,7 Mio. EUR

Der in der obigen Tabelle errechnete Wenigerertrag würde jeweils nur mit einem Anteil von 47,1 % bei den Wohngrundstücken zu einer Entlastung führen. Die Grundsteuer wird zu 52,9 % von den Grundstücksarten Geschäftsgrundstücke, sonstige bebaute Grundstücke sowie unbebaute und landwirtschaftliche Grundstücke erbracht.



Beispielhafte Darstellung der Auswirkungen einer Veränderung der Grundsteuer-hebesätze bei Wohngrundstücken




Beim Gesamtmessbetragsvolumen mit 29,6 Mio. Euro führt eine Senkung des Hebesatzes um 10 Hebesatzpunkte jeweils zu Mindereinnahmen von rund 3 Mio. Euro. Bei den obigen Wohngrundstücken errechnet sich eine durchschnittliche Entlastung von knapp 7 Cent pro m² Wohnfläche je Jahr (Senkung um jeweils 10 Hebesatzpunkte).

Der Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung weist in den Folgejahren in den Ergebnishaushalten nur geringfügige Überschüsse aus. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden deutlichen Verschlechterungen durch die Beschlüsse des Gemeinderates im Rahmen der Haushaltsberatungen ist eine Senkung der Grundsteuerhebesätze nicht vertretbar.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Begründung für die Erhöhung der Grundsteuer, nämlich die Finanzierung des Schulsanierungsprogramms, nach wie vor gültig ist. Das Schulsanierungsprogramm wurde in der Finanzplanung von 485 Mio. EUR auf 565 Mio. EUR aufgestockt und bis zum Jahr 2023 verlängert.



Vorliegende Anträge/Anfragen

733/2017 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
763/2017 AfD-Gemeinderatsfraktion
853/2017 FDP





Michael Föll
Erster Bürgermeister




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