Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 581/2010
Stuttgart,
07/21/2010



Finanzierungsvereinbarung Staatstheater



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.07.2010
28.07.2010



Beschlußantrag:

1. Der Unterzeichnung der beiliegenden Finanzierungsvereinbarung, die auf dem Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart über den gemeinsamen Betrieb der Württembergischen Staatstheater Stuttgart vom 20. Dezember 1983 basiert, wird zugestimmt.

2.a) Der Finanzierung des städtischen Anteils in Höhe von 27,950 Mio. Euro gemäß Finanzierungsvereinbarung wird zugestimmt. Er wird in den Jahren 2008 – 2015 aus den Teilhaushalten des Kulturamts gedeckt.

2.b) In Höhe der in den Jahren 2012 – 2015 benötigten Mittel von 12.424.350 Euro wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zugelassen. Die Deckung erfolgt bei den im Haushaltsjahr 2010 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2012 – 2015 zum Projekt Nr. 7.665003 (Rosensteintunnel) im THH 660 des Tiefbauamts, Kontengruppe 7872 Tiefbaumaßnahmen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Gemäß § 1 des Staatstheatervertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart tragen die Vertragspartner je zur Hälfte sämtliche mit dem Betrieb der Staatstheater verbundenen, durch Betriebseinnahmen nicht gedeckten Sach- und Personalausgaben. Diese Regelung gilt auch für betrieblich notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (ausgenommen denkmalpflegerische Verpflichtungen des Landes). Sie gilt ferner auch in vollem Umfang für die Ballettschule der Staatstheater Stuttgart.

Seit längerem wird über notwendige bauliche Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden der Staatstheater sowie Erweiterungs- bzw. Neubaumaßnahmen diskutiert.

Im Rahmen der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2008/2009 wurde die Erhöhung des Baukorridors Staatstheater beschlossen und Mittel von jeweils 2,5 Mio Euro für die Jahre 2008 – 2011 bereitgestellt. Bei den Haushaltsberatungen 2010/2011 wurde die Verlängerung des Baukorridors bis 2015 und die weitere Aufstockung beschlossen.

In der Sitzung des Verwaltungsrates der Württembergischen Staatstheater Stuttgart am 8. Dezember 2009 ist man übereingekommen, über die verschiedenen Maßnahmen und deren Finanzierung im Zusammenhang mit der baulichen Sanierung von Schauspiel- und Opernhaus sowie der Anmietung eines neuen Probengebäudes mit Studiobühne eine Vereinbarung zwischen Stadt und Land zu treffen. Die Vereinbarung soll Planungssicherheit für die Maßnahmen und deren Finanzierung schaffen.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2010/2011 wurde dem Gemeinderat mit GRDrs 1389/2009 das Sanierungsprogramm dargestellt sowie ein Überblick über die notwendigen Finanzierungen gegeben. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:

- Sanierung Schauspielhaus GBK = rd. 24 Mio. Euro
davon:
Bühnentechnik, Beleuchtung, Ton, Video rd. 6 Mio. Euro
Haustechnik rd. 8 Mio. Euro
Baukonstruktion rd. 10 Mio. Euro
- Sanierung Opernhaus GBK = rd. 18 Mio. Euro
davon:
Bühnentechnik, Beleuchtung, Ton, Video rd. 7 Mio. Euro
Haustechnik rd. 4 Mio. Euro
Baukonstruktion rd. 7 Mio. Euro
- Sanierung VerbindungsgebäudeGBK = rd. 10 Mio. Euro
davon:
Beleuchtung, Ton, Video rd. 3 Mio. Euro
Haustechnik rd. 3 Mio. Euro
Baukonstruktion rd. 4 Mio. Euro
- Ausstattung Probenzentrum und StudiobühneGK = rd. 3,6 Mio. Euro
- Architektenwettbewerb John Cranko-SchuleGK = rd. 0,3 Mio. Euro
Summe der Maßnahmen: rd. 55,9 Mio Euro

Alle weiteren entstehenden Kosten und Einnahmeausfälle im Zusammenhang mit den genannten Baumaßnahmen und Anmietungen sind von den Württembergischen Staatstheatern Stuttgart aus eigenen Mitteln, ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung von Stadt und Land, zu finanzieren.

Die Finanzierungsvereinbarung wurde mit den betroffenen Ministerien abgestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Seit dem Jahr 2008 wurde der Baukorridor, der an das Land im Rahmen des Staatstheatervertrages bezahlt wurde, um 2,5 Mio. jährlich aufgestockt. In den Planberatungen 2008/2009 belief sich die Befristung auf 2008 bis 2011 (GRDrs 427/2007 + 1253/2007).
Diese Befristung wurde in den Planberatungen 2010/2011 auf das Jahr 2015 ausgedehnt.

Der städtische Anteil an den Gesamtaufwendungen in Höhe von 55.900.000 Euro beträgt 27.950.000 Euro. Er wird in den Jahren 2008 – 2015 aus den im THH 410 – Kulturamt – veranschlagten Mitteln gedeckt.

Nach dem im Teilfinanzhaushalt des Kulturamts für das Jahr 2010 keine Verpflichtungsermächtigung veranschlagt wurde, ist für den Abschluss der Finanzierungsvereinbarung die im Beschlussantrag Ziffer 2.b) genannte außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zu bewilligen. Die Deckung kann aus nicht benötigten Verpflichtungsermächtigungen im Bereich des Rosensteintunnels erfolgen.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

1 Finanzierungsvereinbarung mit Anhang




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Anhang GRDrs 581_2010 Finanzierungsvereinbarung.doc