Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 494/2011
Stuttgart,
06/20/2011



Gemarkungsgrenzausgleich entlang der B 27a zwischen Kornwestheim und Stuttgart-Stammheim



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Bezirksbeirat Stammheim
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
01.07.2011
12.07.2011
15.07.2011
20.07.2011
21.07.2011



Beschlußantrag:

1. Änderung der Hoheitsgrenze (Gemarkungs- und Kreisgrenze) zwischen Stuttgart-Stammheim und Kornwestheim

1.1 Der Änderung der Gemarkungs- und Kreisgrenze zwischen Stuttgart und Kornwestheim im Bereich der B 27a in Stuttgart-Stammheim entsprechend dem in der Anlage dargestellten Verlauf wird zugestimmt.

1.2 Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Stadt Kornwestheim eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den in der Begründung genannten wesentlichen Inhalten abzuschließen.

2. Grundstückstausch

2.1 Die Landeshauptstadt Stuttgart und die Stadt Kornwestheim tauschen ihren jeweiligen Grundbesitz in den auf die andere Kommune übergehenden Flächen:



a) Tauschgabe der Stadt Stuttgart

Gemarkung Stammheim

Flst. 2940 Lache, Gartenland -: 2 ha 48 a 65 m²
b) Tauschgabe Stadt Kornwestheim

Gemarkung Kornwestheim

2.3 Die Tauschwerte werden im Finanzhaushalt 2011 wie folgt verrechnet:

a) Tauschgabe der Stadt Stuttgart
PSP-Element 7.232000.002, Verkauf Bauplätze, Industrie/Gewerbe,

Begründung:


In einer gemeinsamen Sitzung zur Planung der B 27a haben die Gemeinderäte von Kornwestheim und Stuttgart bereits 1985 vereinbart, nach Bau der B 27a (L 1110) im westlichen Bereich einen Grenzausgleich entlang dieser Straße vorzunehmen. Die Grundsätze für diesen Grenzausgleich wurden in den letzten Jahren verhandelt.

Die Diskussion um den Grenzausgleich wurde bisher überlagert durch die Planung eines regional bedeutsamen interkommunalen Gewerbegebietes, das langfristig bis zu 100 ha neuer gewerblicher Baufläche im Westen von Kornwestheim vorsah. Da diese Planungen nicht weitergeführt werden, kann nun der Grenzausgleich mit Kornwestheim zum Abschluss gebracht werden.



Zu 1. Gemarkungsgrenzänderung

a) Ziele

b) Flächenbilanz

Von Kornwestheim an Stuttgart ca. 4,59 ha

Von Stuttgart an Kornwestheim ca. 4,86 ha

Mehrzuteilung an Kornwestheim ca. 0,27 ha

c) Beschreibung der zu tauschenden Teilflächen
d) Öffentlich rechtlicher Vertrag

Einzelheiten des Gemarkungsgrenzausgleiches sind in einem öffentlich-recht-lichen Vertrag zu regeln. Neben den sonst üblichen Formalien sollen in dem Vertrag geregelt werden:
Zu 2. Grundstückstausch

Die beiden Städte sind sich einig, den eigenen Grundbesitz in den abzugebenden Flächen jeweils an die aufnehmende Stadt zu veräußern.

- Im Bereich des geplanten Grenzausgleichs hat die Stadt Kornwestheim eigenen Grundbesitz in den Flächen 2.1 bis 3.2 von zusammen rd. 10.900 m², die landwirtschaftlich genutzt werden.

Der Verkehrswert für dies Flächen wurde von der Stadt Kornwestheim mit 7 €/m² benannt und entspricht auch den Richtwerten auf Stammheimer Gemarkung. Für ca. 10.900 m² beträgt der Kaufpreis somit ca. 76.300 €.

- Die Landeshauptstadt Stuttgart ist Eigentümerin der gesamten Fläche 6.1 „Lache“ (Flst. 2940, ca. 2,6 ha). Das Gebiet „Lache“ ergänzt das Gewerbegebiet „Kreidler-Süd“ in Kornwestheim.

Die Wertermittlung durch das Stadtmessungsamt Stuttgart im Jahr 2001 hat für diese geplante gewerbliche Baufläche einen Grundstückswert von 350 DM/m² ergeben. Dieser Wert wurde aufgrund unveränderter Richtwerte durch das Stadtmessungsamt aktuell bestätigt. Somit ergibt sich für Flst. 2940 mit 24.865 m² ein Kaufpreis von 4.450.000 € (179 €/m²).

- Die Feldwegflächen werden jeweils unentgeltlich übertragen.


Sofern in Stuttgart wohnende Grundstückspächter im Gebiet „Lache“ auf Grund einer gewerblichen Entwicklung des Gebiets durch die Stadt Kornwestheim ihre Pachtflächen verlieren, wird die Landeshauptstadt versuchen, diesen Pächtern bevorzugt Ersatzflächen in Stuttgart zur Verfügung zu stellen.


Die Referate StU, T und die Abteilung Wirtschaftsförderung haben der Vorlage zugestimmt.





Michael Föll
Erster Bürgermeister


1 Anlage




Finanzielle Auswirkungen





Beteiligte Stellen

Referat StU, Referat T, OB/82,

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 87/2011 der Gemeinderatsfraktion FREIE WÄHLER bezüglich Direktanschluss zu JVA in Stammheim an der B 27a

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Lageplan (Anlage 2)





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Anlage 2 zu GRDrs 494-2011.pdfAnlage 2 zu GRDrs 494-2011.pdf