Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0500-07.03
GRDrs 1041/2015
Stuttgart,
11/04/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



Korporative Mitgliedschaft der LHS Stuttgart bei Transparency International e.V.

Beantwortung / Stellungnahme

Die Frage der korporativen Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Stuttgart bei Transparency International e.V. war bereits Gegenstand eines Antrags der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE vom 19. Dezember 2011 (Antrag 857/2011) sowie einer Anfrage der städtischen Beteiligungsgesellschaft „Kommunale Stadtwerke e.V.“ vom 20. November 2013.

In beiden Fällen legte die Verwaltung dar, dass die Landeshauptstadt mit ihrer Antikorruptionspolitik und den umgesetzten Maßnahmen die Anforderungen von Transparency International e.V. an eine korporative Mitgliedschaft in weiten Teilen erfülle. Diese Aussage ist weiterhin gültig. Zu diesen Antikorruptionsmaßnahmen gehören u.a.:

- die Einrichtung der Zentralen Antikorruptionsstelle (ZAKS) beim Rechnungsprüfungsamt;
- Ansprechpartner zu Fragen der Korruptionsprävention in den Ämtern und Eigenbetrieben;
- die Bestellung eines externen Vertrauensanwalts, damit Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Hinweise auf Verdachtsfälle auch anonym abgeben können;
- eine Ehrenordnung des Gemeinderats mit Verhaltensregeln zur Vorteilsannahme und der Veröffentlichung von Angaben der Stadträtinnen und Stadträte zu Mitgliedschaften in Gremien und Organen von Unternehmen, Vereinen, Verbänden u.ä.;
- Dienstanweisungen zum Verbot der Vorteilsannahme durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zum Verfahren und zur Transparenz beim Sponsoring (u.a. jährliche Veröffentlichung eines Sponsoringberichts);
- die Einrichtung zentraler Vergabestellen (Dienstleistungszentren VOB und VOL) und damit Trennung der Bedarfsfestlegung von dem eigentlichen Vergabeprozess;
- Sensibilisierungsschulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
- Public Corporate Governance bei den städtischen Beteiligungsunternehmen;
- risikoorientierte Prüfungen des internen Kontrollsystems bei den Ämtern und Eigenbetrieben durch das Rechnungsprüfungsamt.

Für eine Aufnahme der Landeshauptstadt als korporatives Mitglied bei Transparency International e.V. müssten möglicherweise noch folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

- Risiko- und Schwachstellenanalysen: Sie sind bisher nur in wenigen korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten durchgeführt worden. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamts besteht hier Nachholbedarf. Eine adäquate Umsetzung wäre jedoch mit zusätzlichem Aufwand (Personalkapazitäten und/oder Sachmittel) bei den betroffenen Ämtern und Eigenbetrieben sowie beim Rechnungsprüfungsamt verbunden.
- Im Hinblick auf die städtischen Beteiligungsgesellschaften die Verabschiedung eines Verhaltenskodexes für Mitglieder von Aufsichtsratsgremien sowie – zumindest bei größeren Beteiligungen – die Bestellung von Antikorruptionsbeauftragten bzw. die Einrichtung gesonderter Organisationseinheiten für Compliance.
- Veröffentlichung von Angaben der Wahlbeamten (Oberbürgermeister, Beigeordnete) zu Mitgliedschaften in Gremien und Organen von Unternehmen, Vereinen, Verbänden u.ä. (vergleichbar den Stadträtinnen und Stadträten).

Korporative Mitglieder von Transparency International e.V. müssen eine Selbstverpflichtungserklärung (siehe Anlage) abgeben. Darin verpflichtet sich die Kommune u.a. dazu, Transparency International e.V. über wesentliche Korruptionsvorgänge (gerichtliche Verurteilung, staatsanwaltschaftliche Ermittlung, Vergabeausschluss, Medienberichte) zu informieren.

Neben den bereits in weiten Teilen umgesetzten Antikorruptionsstandards würde eine korporative Mitgliedschaft mit der zu unterzeichnenden Selbstverpflichtungserklärung ein zusätzliches Signal der Landeshauptstadt gegen Korruption setzen. Gegenwärtig sind jedoch als öffentlich-rechtliche Einrichtungen lediglich die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Innenministerium des Landes Schleswig Holstein sowie die Städte Potsdam, Bonn, Halle, Hilden und Leipzig korporative Mitglieder bei Transparency International e.V..

Der Beitrag für die korporative Mitgliedschaft von Kommunen liegt derzeit bei jährlich 1.000 Euro.

Nach Abwägung der dargestellten Punkte spricht sich die Verwaltung weiterhin gegen eine Mitgliedschaft bei Transparency International e.V. aus, um die Handlungsmöglichkeiten der Stadt für eine passgenaue Antikorruptionspolitik nicht einzuengen. Die Landeshauptstadt Stuttgart verfügt durch die im Rechnungsprüfungsamt angesiedelte Zentrale Antikorruptionsstelle über eine profunde „Compliancestelle“, die auch einen Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen und Einrichtungen pflegt. Darüber hinaus stellen die sonst angewandten standardisierten Antikorruptionsmaßnahmen der Stadt bewährte und wirkungsvolle Instrumente dar. Sollten sich weitere Maßnahmen als notwendig erweisen, könnten sie auch unabhängig von einer Mitgliedschaft bei Transparency International e.V. umgesetzt werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

638/2015 SÖS-LINKE-PluS




Fritz Kuhn
Oberbürgermeister




<Anlagen>


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Selbstverpflichtung_korp_Mitglieder_Kommunen.pdf