Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 975/2011
Stuttgart,
11/07/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2011



Anpassung der städtischen Förderung für das Angebot "Beratung und Information für Frauen" (BIF) des Vereins Frauen helfen Frauen e. V.

Beantwortung / Stellungnahme

Der Verein Frauen helfen Frauen e. V. unterhält seit 1986, neben dem Betrieb des Autonomen Frauenhauses, den Beratungsladen in der Römerstraße 30, 70180 Stuttgart, als Kontakt- und Beratungsstelle für Frauen (BIF). Dort werden telefonische Beratungs- und Kontaktzeiten angeboten und Einzel- und Gruppenberatungen durchgeführt. Aus dem angebotenen „offenen Frauentreffpunkt“ entstanden mehrere Selbsthilfegruppen.

Die Arbeit von BIF wird seit 1989 durch die Landeshauptstadt Stuttgart gefördert.

Für das Jahr 2010 wurde für BIF ein städtischer Zuschuss in Höhe von insgesamt 121.337 EUR bewilligt. Bei der Bemessung des Zuschusses wurden fiktive Kosten für den Einsatz von ehrenamtlichen Fachkräften in Höhe von 69.186 EUR anerkannt. Bei der Prüfung der Förderung des Autonomen Frauenhauses des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. wurde die Anrechnung fiktiver Kosten von ehrenamtlichen Fachkräften durch das städtische Rechnungsprüfungsamt beanstandet.

Entsprechend ist nun auch die Anpassung der städtischen Förderung für BIF notwendig. Kosten für den Einsatz ehrenamtlicher Fachkräfte können nicht mehr berücksichtigt werden. Abweichend von der bisherigen Bemessung des Zuschusses, 40 % der entstandenen Fachpersonalkosten (einschließlich ehrenamtlicher Fachkräfte), 25 % Kosten für Verwaltungskräfte, 40 % der Kosten für Honorarkräfte und Praktikantinnen und 20 % der Sachkosten, beantragt der Verein Frauen helfen Frauen e. V. eine pauschale Bezuschussung der Gesamtkosten (Personal-, Sach- und Mietkosten) abzüglich eines Eigenanteils von 3 % der Gesamtkosten (Anlage 1).

Nach der Berechnung des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. (Anlage 2) werden in den Jahren 2012/2013 für BIF zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich rund 21.000 EUR benötigt.

Nach Auffassung des Referats WFB ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der jährlichen Gesamtkosten angemessen. Ausgehend von der Berechnung des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. entspricht dies einem jährlichen Eigenanteil in Höhe von 15.290 EUR und einem rechnerischen Zuschussbedarf in Höhe von jährlich 10.331 EUR.

Die für die Finanzierung in den Jahren 2012/2013 notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 10.331 EUR müssten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 im THH 500 – Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.60.01.00.00-500 – Förderung freier Träger der Wohlfahrtspflege, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – zur Verfügung gestellt werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

---

556/2011, b (SPD-Gemeinderatsfraktion), 495/2011 (CDU-Gemeinderatsfraktion)




Isabel Fezer
Bürgermeisterin






File Attachment Icon
Anlage 2 GRDrs 975-2011.pdf
File Attachment Icon
Anlage 1 GRDrs 975-2011.pdf