Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 0501-06
GRDrs 1146/2013
Stuttgart,
11/04/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2013



Telearbeitsplätze ermöglichen

Beantwortung / Stellungnahme

Grundsätzlich steht die Verwaltung der Einrichtung von Telearbeitsplätzen positiv gegenüber. Wie bereits bei der Beantwortung des Antrags Nr. 144/2013 aufgezeigt, verfolgt die Stadt Stuttgart mit dieser „modernen“ Arbeitsform insbesondere personalwirtschaftliche Ziele wie die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, Chancengleichheit, Diversity, Integration, Personalerhaltung und –gewinnung. In gewissem Umfang ist auch ein Beitrag zur Verkehrsvermeidung und damit zum Umweltschutz zu erhoffen. Auch eine im Einzelfall entstandene beengte Raumsituation kann entspannt werden.

Zur Entscheidung, ob ein gesondertes Budget für die Einrichtung von neuen Telearbeitsplätzen bereitgestellt werden soll, werden nachfolgend die maßgeblichen Grundlagen dargestellt:


Ausgangslage

Seit Inkrafttreten der Dienstvereinbarung zur Telearbeit und zur Heimarbeit bei der Landeshauptstadt Stuttgart (ohne Klinikum) am 1. Februar 2004 wurden über 130 Tele- und Heimarbeitsplätze genehmigt, wovon aktuell rd. 95 häusliche Arbeitsplätze bestehen. Die durchschnittlichen Einrichtungskosten je Telearbeitsplatz betragen zwischen 2.000 € und 3.200 €, Tendenz fallend aufgrund der Preisentwicklung bei der IT-Hardware. Der monatliche Aufwand für Telekommunikation, Wartung und Betreuung beläuft sich auf 80 € bis 160 € und wird über die IuK-Betriebsmittel finanziert.

Im Rahmen des Projekts zur Einführung der Telearbeit bei der Stadt Stuttgart wurden auch die Fragestellungen zum Auswahlverfahren, die erforderlichen Zuständigkeiten sowie der Mittelbereitstellung eingehend geprüft und diskutiert, mit folgendem, inzwischen bewährten Ergebnis:





Festlegung und Sachverhalt:

1. Auswahlverfahren

Vor dem Hintergrund, dass ist die Vorgabe einer konkreten Anzahl (stadtweit oder je Amt/Eigenbetrieb) an Telearbeitsplätzen nicht sinnvoll. Ebenso scheidet die Festlegung auf bestimmte Arbeitsplätze aus, da der Wunsch nach Telearbeit grundsätzlich nicht mit einem Arbeitsplatzwechsel verbunden (Einarbeitung ist eine wichtige Voraussetzung für die Bewilligung von Telearbeit) und größtmögliche Flexibilität hinsichtlich des jeweiligen Bedarfs gewährleistet sein soll. Die vielfältigen Aufgabenstellungen einer Stadtverwaltung, die daraus resultierenden tätigkeitsbezogenen und strukturellen Unterschiede in und zwischen den Ämtern/Eigen-betrieben bzw. Organisationseinheiten sind sachliche Gründe für unterschiedliche Ausprägungen bei der Nachfrage und Bewilligung von Telearbeit.

Aus den genannten Gründen wurde die dezentrale Zuständigkeit der Ämter/Eigen-betriebe für die Auswahlentscheidungen festgelegt. Das Haupt- und Personalamt steht den Ämtern/Eigenbetrieben sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Bedarf beratend zur Seite, wenn es um grundsätzliche Fragen zur Bewerkstelligung von häuslichen Arbeitsplätzen geht.

2. Finanzierung

Telearbeitsplätze sind aus den dezentralen Budgets zu finanzieren.
Von einer zentralen Budgetbereitstellung wurde aus folgenden Gründen abgesehen:

Auch wenn der Bedarf an Telearbeitsplätzen eher kurzfristig bekannt wird, konnte die jährlich steigende Zahl an Telearbeitsplätzen bislang im Rahmen des Budgets sichergestellt werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

144/2013 FDP-Gemeinderatsfraktion

765/2013 FDP-Gemeinderatsfraktion




Werner Wölfle
Bürgermeister