Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
1085/2017
Stuttgart,
11/06/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
10.11.2017
Grün- und Gehölzschnitt an Feld- und Wirtschaftswegen
Beantwortung / Stellungnahme
Pflegepläne zum Rückschnitt für die in der Verwaltung des Tiefbauamts befindlichen Wandel, Fußpfade, historischen Pflasterwege, das begleitende Wegegrün und Wasserstaffeln etc. im Bereich von Rotenberg, Uhlbach, Ober- und Untertürkheim wurden im Auftrag des Garten-, Friedhofs- und Forstamts erstellt und zur Umsetzung ausgeschrieben. Diese Leistungen werden im laufenden Jahr bereits ausgeführt. Die anfallenden Kosten in Höhe von rund 120.000 EUR werden aus dem laufenden, begrenzten Unterhaltungsbudget des Tiefbauamts finanziert. Der Rückschnitt der oben genannten Wege ist bereits bisher grundsätzlich Aufgabe des Tiefbauamtes.
Zudem sind in den Außenbereichen dringende maschinelle Rückschnittarbeiten mit Großgeräten an den befestigten Hauptwirtschaftswegen in der Verwaltung des Tiefbauamts erforderlich um dort zumindest ein Lichtraumprofil von 3,5 m in Höhe und Breite für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge frei zu halten.
Die beantragten Rückschnittmaßnahmen in den folgenden beiden Jahren sind abhängig von den dem Tiefbauamt zur Verfügung stehenden Budgetmitteln. Die Kosten für die Durchführung der Maßnahmen auf der gesamten Gemarkung der Stadt werden auf insgesamt rund 200.000 EUR pro Jahr geschätzt.
Die Vergabe, Beauftragung und örtliche Überwachung der entsprechenden Maßnahmen erfolgt auf Grund der erforderlichen speziellen Fachkenntnisse über das Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Dort wäre für diese Arbeiten, bzw. für die Fremdvergabe von Überwachungsleistungen, ein Personalkostenanteil von ca. 40.000 EUR zu veranschlagen. Dies entspricht einem Stellenanteil von ca. 60 % in EG 9b TVöD (Bauaufseher). Eine Bearbeitung dieser Aufgabe, aus vorhandenen bzw. mit im Stellenplan 2018/2019 beim Garten-, Friedhof- und Forstamt zusätzlich geschaffenen Kapazitäten, ist laut Fachamt nicht möglich.
Pflegepläne für weitere Außenbereiche in der Verwaltung des Tiefbauamts, z.B. in Hedelfingen, Rohracker, Wangen, etc., wären in den kommenden Jahren noch zu erstellen. Hierzu wäre beim Garten- Friedhofs- und Forstamt externe fachliche Unterstützung durch Landschaftsarchitekturbüros für die detaillierte Aufnahme der örtlichen Vegetation (natur- und artenschutzrechtliche Bewertung und Festlegung zulässiger Pflegemaßnahmen) sowie die planerische Umsetzung erforderlich. Hierbei würden Honorarkosten von rund 50.000 EUR pro Jahr entstehen.
Im Haushalt des Tiefbauamts wären 2018/2019
jeweils 250.000 EUR/Jahr sowie
beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt
eine
0,6 Stelle
in EG 9b TVöD (Bauaufseher) befristet auf zwei Jahre erforderlich.
Vorliegende Anträge/Anfragen
725/2017 Freie Wähler und Die STAdTISTEN
Dirk Thürnau
Bürgermeister
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