Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5675-00
GRDrs 399/2013
Stuttgart,
06/04/2013


Stuttgarter Sportförderung;
hier: Zuschüsse zum Betrieb vereinseigener Schwimmbäder, Gymnastikräume, Turn- und Sporthallen und Funktionsräume




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.06.2013
03.07.2013

Bericht:

1. Betriebskostenzuschuss an Vereine

Die Sportförderpraxis zeigt, dass die Sportvereine, die über eigene Sportstätten verfügen, insbesondere durch die in den letzten Jahren deutlich angestiegenen Energiekosten zunehmend belastet sind. Die Bezugskosten für Energie in Stuttgart haben sich im Zeitraum von 2006 bis 2011 um rund 29 % erhöht. Trotz der Betriebskostenzuschüsse (55 bis 85 %) der Stadt, die für vereinseigene Turn- und Sporthallen bzw. Gymnastikräume sowie Schwimmbäder gewährt werden, können die betroffenen Vereine die Mehraufwendungen für den beim Verein verbleibenden Eigenanteil (15 bis 45 %) nur noch mit allergrößter Mühe oder gar nicht mehr kompensieren.

Mit einer Erhöhung des Planansatzes für Betriebskostenzuschüsse um durchschnittlich 7,5 %, dies entspricht einem Betrag von 150.000 EUR, könnte die Situation der „besitzenden“ Vereine verbessert und deren Handlungsfähigkeit wieder gestärkt werden.


2. Nebenkostenzuschuss für Funktionsräume

Nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung gibt es Platzpflegezuschüsse der Stadt für die Pflege und Unterhaltung der Sportfreiflächen auf den Vereinsanlagen (Sportplätze, Laufbahnen, Kleinspielfelder, Tennisplätze, Beachvolleyballfelder). Die Betriebskosten der für den Sportbetrieb zwingend erforderlichen Funktionsräume (Umkleide- und Duscheinrichtungen) werden dagegen bislang nicht bezuschusst und müssen in vollem Umfang durch die Vereine getragen werden. Auch hier belasten die gestiegenen Betriebskosten die Vereine immer mehr.

Die Neuaufnahme eines pauschalen Nebenkostenzuschusses für die Betriebskosten der Funktionsräume könnte die Vereine beträchtlich entlasten. Der zusätzliche Finanzbedarf würde 260.000 EUR pro Jahr betragen. Basis dieser Berechnung ist, den Vereinen rd. 30 % der Betriebskosten für die o. g. Funktionsräume zu erstatten. Der Zuschuss soll gestaffelt nach der möglichen Nutzungsintensität der einzelnen Sportflächen erfolgen. Nach den bisherigen Überlegungen würden dann z. B. für Funktionsräume bei einem Rasenspielfeld 1.000 EUR/Jahr, bei einem Kunststoffrasenspielfeld 2.400 EUR/Jahr und für Funktionsräume bei einem Rasen-Kleinspielfeld 200 EUR/Jahr zusätzlich als Nebenkostenzuschuss gewährt werden.


Priorisierung Mitteilungsvorlagen:
Das Amt für Sport und Bewegung hat insgesamt 6 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die erste Priorität.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014 ff
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Betriebskostenzuschuss / 43100
150
150
150
150
150
150
Nebenkostenzuschuss / 43100
260
260
260
260
260
260
Finanzbedarf
410
410
410
410
410
410
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Betriebskostenzuschuss / 43100
2.026,5
2.026,5
2.026,5
2.026,5
2.026,5
2.026,5
Nebenkostenzuschuss / 43100
0
0
0
0
0
0
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

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