Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR
GRDrs
774/2023
Stuttgart,
09/25/2023
Neufassung Richtlinien Entwicklungstreiber
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.10.2023
11.10.2023
Beschlußantrag:
1. Die überarbeitete, in Anlage 1 abgedruckte Richtlinie zur Förderung der Entwicklungstreiber wird beschlossen.
2. Die Erhöhung der Mittel von 100.000 EUR p.a. um 80.000 EUR auf 180.000 EUR wird in der haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlage 867/2023 vorgeschlagen. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt THH 410 - Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen der jeweiligen Jahre gedeckt. Sollten die zusätzlichen Mittel nicht beschlossen werden, bleiben die Richtlinien vom 7. März 2018 bestehen.
Begründung:
Mit dem Förderprogramm "Entwicklungstreiber" hat die Kulturförderung der Landeshauptstadt Stuttgart seit 2019 ein Instrument zur gezielten Organisationsentwicklung von Kulturinstitutionen zur Hand. Bisher wurden im Rahmen des Förderprogramms Einzelprojekte von Kultureinrichtungen gefördert, wenn sie eine erkennbare Wirkung auf die Organisationsentwicklung der jeweiligen Einrichtung hatten. Die Auswertung der letzten vier Förderdurchläufe des Entwicklungstreibers hat nun gezeigt, dass dem permanenten Veränderungsdruck in kulturellen Einrichtungen nur zum Teil mit Hilfe von Einzelprojekten begegnet werden kann. Daher sollen ergänzend zu den Einzelprojekten der Kulturinstitutionen kooperative Prozesse aufgesetzt werden: Zukünftig sollen gemeinsam mit beteiligten Institutionen Instrumente und Methoden entwickelt werden, die das eigene Handeln der geförderten Einrichtungen vorantreiben. Hierbei stehen die aktuellen Transformationsfelder Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Teilhabe, Diversität und Inklusion im Fokus.
Jedes einzelne Transformationsfeld ist in sich hinreichend komplex, so dass die inhaltliche Auseinandersetzung zu den Feldern entsprechende Expertise, Vernetzung, Schulung und Investition benötigt. Auch innerhalb der Transformationsfelder sind die Ausgangslagen unterschiedlicher Kulturinstitutionen sehr heterogen. Trotzdem gibt es vor allem auf der strukturellen Ebene viele Überschneidungen, die eine Übertragung der Erfahrungen und Maßnahmen auf andere Strukturen und Kontexte ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund unterstützt die Kulturförderung die gezielte Auseinandersetzung zu einzelnen Transformationsfeldern und damit die Veränderung in Strukturen, Prozessen und Kommunikation je nach den Bedürfnissen der beteiligten Institutionen.
Mithilfe der Neuausrichtung des Förderprogramms soll ab 2024ff. eine Kerngruppe von Kultureinrichtungen gebildet werden, die sich einem Transformationsprozess zunächst für bis zu zwei Jahre verpflichtet. Es kann so eine Peer-Learning-Gemeinschaft von Institutionen entstehen, die sich gegenseitig darin unterstützt, gemeinsam mit dem Kulturamt Ziele zu setzen, messbar Schlüsselkennzahlen zu qualitativen Merkmalen zu definieren und erste relevante Maßnahmen umzusetzen.
Bestandteile einer Förderung sind
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Bildung einer Art Akademie im Verbund mit entsprechenden städtischen Stellen unter Einbeziehung externer Beratungsleistungen und Expertinnen und Experten.
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Moderiertes Peer-Learning, um bisherige Erfahrungen und Wissensprozesse zu bündeln und zentrale Fragen in regelmäßigen Treffen zu diskutieren.
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Entwicklung von relevanten Schlüsselkennzahlen, Durchführung übergreifender Analysen, Abfragen und Untersuchungen z. B. in Kooperation mit KulMon* Berlin.
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(Wie bisher) Förderung erster relevanter Maßnahmen der Institutionen in der Praxis mit bis zu insg. 100.000 EUR p. a. (z. B. die Durchführung von Fortbildungen für die Belegschaft, die Einbeziehung von externen Sachkundigen, die Vergütung der Kooperationspartnerinnen und Partnern aus der Stadtgesellschaft).
Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel werden auf der Kontierung 417BILD30, Kostenart 43180000 - Zuschüsse an übrigen Bereich - zur Verfügung gestellt.
Beteiligte Stellen
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Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
1
<Anlagen>
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