Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
801/2019
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 19.02.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder
Geislinger Straße 45 in Stuttgart-Wangen
- Vorprojektbeschluss

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 31.01.2020, nicht öffentlich, Nr. 5
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom18.02.2020, öffentlich, Nr. 60
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung mit folgenden Maßgaben: Referat T geht auf Referat JB zu, um den perspektivischen Bedarf für diese Kita sowie die Größe der Außenspielfläche für eine mögliche Aufstockung abzufragen. Dies umfasst auch die Frage, aus dem vorhandenen Bestandsgebäude Programmflächen in einen aufgestockten Neubau zu verlagern, sowie eine mögliche Nutzung für Personalwohnen. Darüber hinaus hat das Hochbauamt bereits aufgenommen, grundsätzlich bei neuen Projekten dieser Art zu prüfen, von Anfang an Erweiterungsmöglichkeiten und Nutzungen mitzudenken.

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 23.01.2020, GRDrs 801/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer 4-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Geislinger Straße 45 in Stuttgart-Wangen auf Grundlage der Baubeschreibung (Anlage 1), des Raumprogramms (Anlage 2) und der Vorplanung (Anlage 3) der Arge Judarchitektur BDA und Meyer Architekten sowie der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung (Anlage 4) vom 12.11.2019 mit aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 4.890.000 EUR wird zugestimmt.

In den Gesamtkosten enthalten sind die anteiligen Erneuerungskosten der Technikzentrale für die benachbarte Einrichtung Ebersbacher Straße 6 in Höhe von 50.000 EUR, die Kosten für die Erneuerung der Außenanlagen beider Einrichtungen in Höhe von 340.000 EUR (inklusive Nebenkosten), Abbruchkosten in Höhe von 110.000 EUR und Einrichtungskosten in Höhe von 112.500 EUR.

2. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.890.000 EUR. Hiervon sind Mittel in Höhe von 3.935.500 EUR im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233236, Ausz.Gr. 78302 - Erwerb von Anlagevermögen, 7871 - Hochbaumaßnahmen und 7873 - Sonstige Baumaßnahmen finanziert. Die restlichen Mittel in Höhe von 954.500 EUR werden in den Doppelhaushalt 2022/23 aufgenommen.

3. Im Zuge der Baumaßnahmen fallen zusätzlich Kosten für den Interimsbetrieb der Kita an (Baukosten, Anmietung, Umzug, Heizprovisorium Ebersbacher Str. 6). Der Aufwand in Höhe von 630.000 EUR ist im Teilergebnishaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 - Immobilienverwaltung, Kostengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zentral veranschlagt.

4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 60 % der Bauleistungen wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt die Planung und Herrichtung der Interimsunterbringung, die Erstellung eines Heizprovisoriums zur Versorgung der weiter betriebenen Einrichtung Ebersbacher Straße 6 während der Bauzeit, den Abbruch des Bestandsgebäudes Geislinger Straße 45, das Freimachen und die Erschließung des Grundstücks bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können.

6. Gem. Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau wird auf einen Projektbeschluss verzichtet.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache mit den Maßgaben des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik einstimmig wie beantragt.
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