Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 1316/2013
Stuttgart,
12/04/2013



Standorte für Flüchtlingsunterkünfte in Systembauweise
- Grundsatzbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Bezirksbeirat Plieningen
Bezirksbeirat Feuerbach
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Bezirksbeirat Möhringen
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Bezirksbeirat Mühlhausen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beratung
Beratung
Beratung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.12.2013
09.12.2013
10.12.2013
10.12.2013
11.12.2013
11.12.2013
16.12.2013
17.12.2013
18.12.2013
19.12.2013



Beschlußantrag:

1. Festlegung von Standorten
2. Für die Errichtung der Systembauten inklusive Planungsmittel und Ausstattung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 21,25 Mio. €.

Die investiven Auszahlungen in Höhe von rd. 21,25 Mio. € werden aus den im Haushalt 2014/2015 bereitzustellenden Mittel wie folgt gedeckt:

Teilfinanzhaushalt 230 – Amt für Liegenschaften und Wohnen, Projekt-Nr. 7.233106, Flüchtlingsunterkünfte, Systembauten, Ausz.Gr. 7871, Hochbaumaßnahmen,
2014 21 Mio. €

Teilfinanzhaushalt 500 – Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314, Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen 50, Ausz.Gr. 783, Erwerb von beweglichem Sachvermögen
2014 0,25 Mio. €

Die Mehraufwendungen und -erträge für den Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte einschl. eventuell erforderlicher Interimsunterbringungen, Sozialleistungen sowie zusätzlichen Personalbedarf sind im Haushalt 2014/2015 entsprechend der Darstellung in der ausführlichen Begründung, Finanzielle Auswirkungen, Seiten 8 und 9 veranschlagt.

3. Der Bevollmächtigung der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG), die Systembauten im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt zu errichten, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der SWSG eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

Die Bevollmächtigung der SWSG erfolgt zu einer Vergütung in Höhe von 2 % der Gesamtkosten von 21 Mio. € (ohne Ausstattung) zuzüglich 4 % Nebenkosten, somit rd. 440.000 €.



Begründung:


Ausgangslage

Die Entwicklung der Asylantragszahlen hat in den ersten 10 Monaten des Jahres 2013 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert – wie die aktuelle Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zeigt – um 73,7 % zugenommen. Gegenüber dem Vorjahresmonat Oktober 2012 stieg die Zahl der sog. Erstanträge im Oktober 2013 um 30,1 % und gegenüber dem Vormonat September 2013 um 12,9 %. Die Tendenz ist somit nach wie vor steigend.

Die 6 Hauptherkunftsländer im Oktober 2013 waren (geordnet nach der Zahl der Asylbewerberzugänge in Deutschland): Syrien, Serbien, Mazedonien, Eritrea, Afghanistan und Ägypten. In der Landeshauptstadt Stuttgart sind überwiegend Flüchtlinge aus Serbien/Bosnien/Kosovo, Irak, Afghanistan, Pakistan, Mazedonien und Indien untergebracht.

Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Nach den Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes weist die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Karlsruhe der Landeshauptstadt Stuttgart zwischenzeitlich monatlich 117 Flüchtlinge zur Unterbringung und Versorgung zu; im 1. Halbjahr 2013 waren dies noch 30 – 50 Personen monatlich, ab August 2013 dann 76 Personen und seit September 2013 sind es 117 Personen monatlich.

Der Bestand der Stuttgarter Flüchtlingsunterkünfte zum Sommer 2013 geht aus dem 33. Stuttgarter Flüchtlingsbericht vom 2. Juli 2013 (siehe GRDrs 418/2013) hervor. Im 2. Halbjahr 2013 kamen folgende größere Flüchtlingsunterkünfte hinzu:

Stadtbezirk
Straße
Plätze
Träger
Nutzungsdauer
Bemerkungen
Nord
Tunzhofer Straße,
Bau 5 und Bau 6
~220
CV
zunächst bis Ende 2. Quartal 2015Areal Bürgerhospital.
Sukzessive Belegung seit September 2013.
Vollbelegung im Dezember 2013.
Si
Kirchheimer Straße
35
AGDW
auf unbestimmte ZeitGebäudeteil A Neuaufbau nach Brand im Jahr 2012.
Belegung zum Jahresende 2013.
Vai
Arthurstraße
~200
AWO
Vertrag mit
Eigentümerin bis 31. Januar 2016
Ehemaliges Schwesternwohnheim.
Sukzessive Belegung seit September 2013.
Vollbelegung voraussichtlich erst Ende 2013/Anfang 2014 möglich.
Wa
Hedelfinger Straße
84
AWO
bis auf WeiteresEinfaches Hotel.
Sukzessive Belegung seit August 2013.
Vollbelegung im Dezember 2013.
Summe
~539

Geschlossen wurden:

Stadtbezirk
Straße
Plätze
Träger
Nutzungsende
Bemerkungen
Ca
Sulzerrainstraße
1
AGDW
01.10.2013
Rückgabe wegen Renovierung.
Si
Klara-Neuburger-Straße
6
AGDW
01.09.2013
Direktvermietung an Bewohner.
Vai
Kupferstraße
27
AGDW
01.07.2013
Übergabe an Jugendamt für unbe­gleitete minderjährige Flüchtlinge.
Summe
34

Damit stehen Ende des Jahres 2013 für voraussichtlich 1.650 Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Stuttgart 1.800 – 1.820 Plätze (59 Unterkünfte in 16 Stadtbezirken) zur Verfügung. So kann im Jahr 2013 die Aufnahmepflicht gerade noch erfüllt werden.

Insgesamt werden in 2014 unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zuweisungen und Auszüge (Vermittlung in Individualwohnraum bzw. in Sozialwohnungen, Rückführungen, Abschiebungen, Weiterwanderungen) voraussichtlich zusätzlich ca. 1.320 Unterkunftsplätze benötigt, sodass zum Jahresende 2014 rd. 3.140 Unterkunftsplätze zur Verfügung stehen.

Die große Anzahl der benötigten neuen Plätze kann weder aus eigenem Bestand noch auf dem Immobilienmarkt gedeckt werden. Zur Unterbringung der Flüchtlinge sind deshalb schnellstmöglich zusätzliche Unterkünfte zu schaffen bzw. bereitzustellen. Dies soll einerseits durch weitere Anmietverhältnisse erfolgen und andererseits durch die Errichtung von geeigneten Systembauten für eine auf 5 Jahre befristete Nutzungsdauer.

In Bezug auf die Standortwahl wurde in den vergangenen Wochen eine Vielzahl an Flächen auf ihre Eignung geprüft. Maßgebliche Kriterien waren dabei die zeitliche Verfügbarkeit und die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit für die vorgesehene Nutzung.

Im Ergebnis verbleiben 6 Standorte (einschließlich Auswahl einer der Alternativen für Feuerbach), bei denen die Kriterien erfüllt sind. Bei allen Standorten handelt es sich um Flächen in städtischem Eigentum, wodurch ein zeitnaher Zugriff ohne weitere Verhandlungen möglich ist. Ferner sind die Standorte nach einer Vorprüfung grundsätzlich genehmigungsfähig, wobei angesichts der auf 5 Jahre befristeten Nutzungsdauer auch Flächen enthalten sind, auf denen für die Realisierung teilweise Befreiungen von den bebauungsplanmäßigen Festsetzungen erforderlich sind. Unabhängig davon werden für die einzelnen Standorte jeweils gesonderte Bauanträge eingereicht.

Die Systembauten können voraussichtlich ab August 2014 bezogen werden. Deshalb werden folgende Anmietobjekte für Zuweisungen im 1. Halbjahr 2014 (und in der Folgezeit) zur Verfügung gestellt:

Stadtbezirk
Straße
Plätze
Träger
Nutzungsdauer
Bemerkungen
Mitte
Katharinenstraße
59
N.N.
auf unbestimmte ZeitBelegung ab Sommer 2014.
Mitte/Ost
Landhausstraße
mindestens 67
N.N.
auf unbestimmte ZeitBelegung ab Frühjahr 2014.
Süd
Böblinger Straße
166
N.N.
auf unbestimmte ZeitBelegung ab Januar 2014.
Ca
Ziegelbrenner Straße
69
N.N.
auf unbestimmte ZeitBelegung ab Sommer 2014.
Summe
361

Bevollmächtigung der SWSG

Aufgrund des vorstehend geschilderten Unterbringungsbedarfs müssen die ersten Systembauten spätestens im August 2014 bezogen werden. Nicht zuletzt wegen der Erstellung der Tageseinrichtungen für Kinder in Fertigbauweise stehen beim Hochbauamt derzeit keine Kapazitäten zur Verfügung, um die Systembauten unter dem vorherrschenden Termindruck zu errichten.

Daher wurde festgelegt, die SWSG mit der Abwicklung der Errichtung der Systembauten zu beauftragen. Die SWSG übernimmt dabei die Projektsteuerung und wird bevollmächtigt, sämtliche Maßnahmen im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt durchzuführen. Mit der SWSG wird hierzu eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.

Der SWSG werden alle für die Errichtung der Systembauten erforderlichen Aufgaben übertragen. Dazu zählen unter anderem die Baugrunduntersuchungen, Marktabfrage bei potentiellen Herstellern von Systembauten, Erstellung und Einreichung der Bauanträge, Ausschreibung und Vergabe der Planungs- und Bauleistungen, Durchführung der Baumaßnahmen bis zur Schlüsselübergabe sowie Kosten- und Terminkontrolle und administrative Begleitung.

Die Landeshauptstadt betreut das Verfahren im Rahmen einer Task Force mit Entscheidungskompetenz und stellt sicher, dass die notwendigen Informationen zeitnah bereitgestellt werden.

Vom Honorar her ist eine Vergütung von 2 % der Gesamtkosten von 21 Mio. € (ohne Ausstattung) zuzüglich 4 % Nebenkosten, somit rd. 440.000 €, vorgesehen. Sollte sich im weiteren Verfahren zeigen, dass Standorte wegfallen oder neue Standorte hinzukommen, wird die Vergütung entsprechend den jeweils aktuellen Gesamtkosten angepasst.


Grundtypen von Systembauten

Bauweise
Bei den Systembauten handelt es sich um zwei Varianten, die entsprechend dem vorgegebenen Raumprogramm entwickelt wurden (siehe Anlage 1).

Grundsätzlich werden die Systembauten in 2-geschossiger Bauweise erstellt. Die beiden Varianten unterscheiden sich dabei lediglich in der Breite, sind aber vom Grundkonzept her identisch. Bei der schmaleren Variante (Typ A) können insgesamt ca. 25 Unterkunftsplätze eingerichtet werden, bei der breiteren Variante (Typ B) sind dies insgesamt ca. 78 Unterkunftsplätze. Je nach Grundstückszuschnitt können beide Varianten in der Länge flexibel angepasst werden.

Ausschreibung der Bauleistungen
Die Bauleistungen sollen aufgrund der Dringlichkeit im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vergeben werden. Dabei sind Vergaben an Generalunternehmer zugelassen. Parallel werden die erforderlichen Planer ohne VOF-Verfahren beauftragt.
Die potentiellen Anbieter haben auch die Möglichkeit, Angebote für gebrauchte Module einzureichen, sofern diese am Markt verfügbar sind.

Terminplan
Die Bauanträge sollen noch im Dezember 2013 eingereicht werden, damit die Baugenehmigungen bis Ende Februar 2014 erteilt werden können. Auch die Ausschreibungsunterlagen sollen noch bis Ende Dezember 2013 erstellt werden, damit die Vergaben möglichst bis Ende Februar 2014 durchgeführt werden können. Nach einer Vorbereitungs- und Bauzeit von ca. 5 Monaten sollen die ersten Einrichtungen im August 2014 in Betrieb gehen (siehe Anlage 3).


Einzelne Standorte (siehe Anlage 2)

Standorte nach Beschlussantrag Ziffer 1 a.

Bad Cannstatt, Neckarpark (Flst. 2985/1)
Zwischen der neugeplanten Benzstraße und der Hanns-Martin-Schleyer-Halle können drei Systembauten vom Typ B mit ca. 243 Plätzen errichtet werden. Da der zukünftige Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist, ist die Errichtung nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen.

Die im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung vorgesehenen Sportplätze entlang der neuen Benzstraße werden von der Planung nicht tangiert.

Mühlhausen, Mühlhäuserstraße (Flst. 530)
Im nord-östlichen Teil des Grundstücks in Richtung Wagrainstraße können drei Systembauten vom Typ B mit ca. 243 Plätzen errichtet werden. Aus baurechtlicher Sicht ist für das Vorhaben innerhalb des Bebauungsplans mit der Zweckbestimmung „öffentlicher Zentralparkplatz für Besucher des Max-Eyth-See“ eine Befreiung notwendig.

Möhringen, Kauslerweg (Flst. 2264)
Im nördlichen Teil kann ein Systembau vom Typ B mit ca. 78 Plätzen errichtet werden. Aus baurechtlicher Sicht ist für das Vorhaben auf einer Gemeinbedarfsfläche eine Befreiung von der Festsetzung „Kindergarten“ notwendig.

Im Wolfer, Plieningen (Flst. 4003/2)
Im östlichen Grundstücksteil können neben dem Stadtbad Plieningen zwei Systembauten vom Typ B mit ca. 159 Plätzen errichtet werden. Aus baurechtlicher Sicht ist für das Vorhaben innerhalb einer öffentlichen Grünanlage mit Stellplätzen auf der betreffenden Teilfläche eine Befreiung notwendig.

Zuffenhausen, Zazenhäuserstraße (Flst. 1916)
Im nördlichen Teil des Grundstücks können zwei Systembauten vom Typ B mit ca. 159 Plätzen errichtet werden. Aus baurechtlicher Sicht ist für das Vorhaben auf einer Gewerbegebietsfläche eine Befreiung notwendig.


Standorte (Alternativstandorte in Feuerbach) nach Beschlussantrag Ziffer 1 b.

Feuerbach, Burgherrenstraße (Flst. 1318,1318/1), Alternative 1
Im östlichen Teil des Grundstücks können jeweils ein Systembau der Typen A+B mit ca. 87 Plätzen errichtet werden. Aus baurechtlicher Sicht ist das Vorhaben durch eine Genehmigung nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) grundsätzlich zulässig.

Feuerbach, Hattenbühl (Flst. 4794, 4796/7), Alternative 2
Im nord-westlichen Teil des Grundstücks können zwei Systembauten vom Typ B mit ca. 159 Plätzen errichtet werden. Der östliche Teil wird als Erweiterungsmöglichkeit der Hattenbühl-Schule freigehalten. Aus baurechtlicher Sicht kann das Vorhaben auf der Gemeinbedarfsfläche grundsätzlich zugelassen werden. Eine Befreiung von der Festsetzung „Schule“ ist bei der betreffende Teilfläche erforderlich.

Selbstverständlich werden auch die Flüchtlinge in den Systembauten in bewährter Weise durch die 5 Stuttgarter Flüchtlingsbetreuungsverbände (Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V., Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt e. V., Caritasverband für Stuttgart e. V., Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V., Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs) betreut. Einzelheiten zum Stuttgarter Betreuungskonzept sind der aktuellen Vorlage GRDrs 80/2013 – Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen und der pädagogischen Hausleitung (Heimleitung) – zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen

Investitions- und Planungskosten
Für die Errichtung der Systembauten entsteht ein geschätzter Gesamtaufwand von rd. 21 Mio. € (Baukosten einschließlich Planung und Nebenkosten).

Die Bevollmächtigung der SWSG erfolgt zu einer Vergütung in Höhe von 2 % der Baukosten zuzüglich Nebenkosten von 4 %, somit insgesamt rd. 440.000 €, welche zum Gesamtaufwand hinzukommt.

In der Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf sind für die Errichtung der Systembauten für 2014 insgesamt 23,4 Mio. € als investive Auszahlung vorgesehen (siehe GRDrs 1294/2013). Für die Anmietung weiterer Objekte werden im Jahr 2014 im Ergebnishaushalt zusätzlich rd. 240.000 € benötigt, für Umbau und Herrichtung von Anmietobjekten zu Flüchtlingsunterkünften fallen voraussichtlich zusätzlich weitere Aufwendungen von rd. 750.000 € an. Insgesamt werden also rd. 22,43 Mio. € in 2014 benötigt. Die Änderungsliste wird entsprechend angepasst.

Ausstattung, Folgekosten
Für die Ausstattung der geschaffenen Plätze in den Systembauten (inklusive Küchenausstattung) ist ein einmaliger Betrag von rd. 0,25 Mio. € erforderlich.

Die nachstehende Folgekostenberechnung beruht auf der Annahme, dass im Jahr 2014 monatlich etwa 120, im Jahr 2015 monatlich 60 Flüchtlinge aufgenommen werden müssen. Für 2016 ff. wird unterstellt, dass sich die Zu- und Abgänge die Waage halten und demnach kein zusätzlicher Unterbringungsbedarf mehr besteht.

Laufende Sach-, Betriebs- und Personalkosten werden deshalb wie folgt zusätzlich in den Haushaltsplan 2014/2015 und die Finanzplanung aufgenommen:

Teilhaushalt 230 – Amt für Liegenschaften und Wohnen

AmtsbereichKontengruppe
2014
(EUR)
2015
(EUR)
2016 ff.
(EUR)
2307030, Immobilienverwaltung42110, Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
1.250.000
0
0
dto. 42310 Mieten und Pachten
240.000
dto.42410, Bewirtschaftung Grundstücke und baul. Anlagen
842.000
1.976.400
2.332.800
Gesamt THH 230
2.332.000
1.976.400
2.332.800


Teilhaushalt 500 – Sozialamt

AmtsbereichKontengruppe
2014
(EUR)
2015
(EUR)
2016 ff.
(EUR)
5003140, Soziale Einrichtungen42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen
746.820
441.540
-180.000
dto.43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd.Zwecke
715.100
1.690.300
2.060.000
dto.400 - Personalaufwendungen
620.500
1.488.000
1.734.000
5003130, Hilfen für Flüchtlinge43310 - Soziale Leistungen
2.163.000
4.218.500
5.499.000
dto.400 - Personalaufwendungen
655.000
1.587.100
1.706.000
Mehraufwand THH 500
4.900.420
9.425.440
10.819.000
5003140, Soziale Einrichtungen330- Öffentlich-rechtliche Entgelte (Benutzungsgebühren)
828.360
1.924.350
2.345.000
dto.348 - Kostenerstattungen und Umlagen (vom Land)
5.097.407
3.036.355
10.000
5003130, Hilfen für Flüchtlinge348 - Kostenerstattungen und Umlagen (vom Land)
5.870.000
3.510.000
10.000
Mehrerträge THH 500
11.795.767
8.470.705
2.365.000
Saldo THH 500 – Verbesserung (+), Verschlechterung (-)
+ 6.895.347
- 954.735
- 8.454.000

Die Berechnung der Personalkosten für die Verwaltung der Flüchtlingsunterkünfte bzw. die Gewährung von Sozialleistungen basiert auf den derzeit gültigen Stellenschlüsseln bezogen auf die prognostizierte Fallzahlenentwicklung.


Beteiligte Stellen






Fritz Kuhn

Anlagen



1 Grundtypen Systembau
2 Lagepläne
3 Terminplan


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Vorlage 1316_2013 Anlage 1.pdfVorlage 1316_2013 Anlage 1.pdf Vorlage 1316_2013 Anlage 2.pdfVorlage 1316_2013 Anlage 2.pdf Vorlage 1316_2013 Anlage 3.pdfVorlage 1316_2013 Anlage 3.pdf