Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 657/2011
Stuttgart,
10/10/2011


Sanierung Stuttgart 26 -Hospitalviertel-
Parkraum- und Verkehrslenkungskonzept für das Hospitalviertel




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Mitte
Ausschuss für Umwelt und Technik
Einbringung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.10.2011
26.10.2011
07.11.2011
08.11.2011

Bericht:


Ausgangssituation

Angesichts der offensichtlichen Belastungen durch den Parksuch- und Flanierverkehr, dem das Hospitalviertel vor allem wegen der Partyszene entlang der Theodor-Heuss-Straße insbesondere abends und nachts ausgesetzt ist, hat die Verwaltung in der Beantwortung des Antrags der Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Nr. 341/ 2008 vom 4. September 2008 zugesagt, für das Hospitalviertel ein Parkraumbewirtschaftungskonzept zu erarbeiten, welches auf die Besonderheiten des Hospitalviertels zugeschnitten ist. Dabei sollte auch geprüft werden, wo und in welchem Umfang begleitende Umgestaltungsmaßnahmen zur Verkehrsberuhigung erforderlich sind.

Zudem wird ein Parkraumkonzept notwendig, da mittelfristig ca. 150 öffentliche Stellplätze durch die Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen im Rahmen des im Hospitalviertel geltenden Masterplans entfallen werden (wie im UTA am 25. Januar 2011 vorgestellt - vgl. GRDrs. 799/2010).


Besonderheit im Hospitalviertel

Gemäß Antrag Nr. 282/11 der Gemeinderatsfraktionen Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, CDU und SPD soll das Parkraumkonzept Stuttgart-West auf alle inneren Stadtbezirke ausgeweitet werden Auch das Hospitalviertel zählt zu diesen inneren Stadtbezirken. Die Besonderheit gegenüber dem Stuttgarter Westen und eventuell auch den anderen inneren Stadtbezirken besteht allerdings darin, dass aufgrund der „Partymeile“ entlang der Theodor-Heuss-Straße eine Parkraumbewirtschaftung und -überwachung insbesondere in den Nachtstunden von Donnerstag auf Freitag, von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag notwendig ist, um die Anwohner vor dem Lärm des Parksuch- bzw. des Flanierverkehrs zu schützen. Somit unterscheidet sich das Hospitalviertel grundlegend vom Stuttgarter Westen, wo die Parkraumbewirtschaftung tagsüber erfolgt, während ab 22 Uhr dort nicht mehr bewirtschaftet bzw. überwacht wird.


Lösungsmöglichkeit für das Hospitalviertel

Das Institut für Straßen- und Verkehrswesen der Universität Stuttgart, das auch das Parkraumkonzept für Stuttgart-West erarbeitet hat, wurde im Rahmen des Sanierungsverfahrens Stuttgart 26 -Hospitalviertel- mit der Erarbeitung entsprechender Vorschläge für das Hospitalviertel beauftragt. Des Weiteren hat das Institut Möglichkeiten untersucht, durch einfache Maßnahmen den Durchgangsverkehr zu unterbinden. Diese Untersuchungen waren Grundlage des von der Verwaltung entwickelten Lösungsvorschlags, der sich wie folgt darstellt:

· Derzeit gibt es im Hospitalviertel eine Parkraumbewirtschaftung bei ca. 60 % der vorhandenen Parkplätze, und zwar:

Montag bis Freitag jeweils 8 Uhr bis 20 Uhr
Samstag 8 Uhr bis 18 Uhr
Sonntag keine Bewirtschaftung

Diese vorhandene Bewirtschaftung wird künftig räumlich und zeitlich ausgedehnt:
- räumlich auf alle Stellplätze im Gebiet
- zeitlich auf die Nächte von Donnerstag auf Freitag sowie Freitag auf Samstag je 20 Uhr bis 8 Uhr, ferner in der Nacht von Samstag auf Sonntag, 18 Uhr bis 8 Uhr. Die Bewirtschaftung erfolgt somit in diesen drei Nächten rund um die Uhr.

· Während der Zeit der Bewirtschaftung werden alle Stellplätze als Kurzparkzonen im Sinne des Parkraumkonzepts West bewirtschaftet, aber mit höherer Parkgebühr, da die Gebührenzone City Anwendung findet, wonach eine Stunde 3,00 € kostet. Eine Parkdauer über eine Stunde muss insbesondere in den Nachtstunden vermieden werden, damit künftig für die Besucher der „Partymeile“ keine Möglichkeit mehr besteht, ihr Auto während ihres Aufenthalts in den einzelnen Lokalitäten der Theodor-Heuss-Straße im Hospitalviertel zu parken. Auf diese Weise soll das Lärmproblem nachhaltig reduziert werden. Die Gebührenzone City gilt bereits für die derzeit bewirtschafteten öffentlichen Stellplätze im Hospitalviertel. Anwohner, für die es derzeit noch keine Parkregelung gibt, können mit dem Parkausweis überall und ohne zeitlicher Begrenzung parken. Während der Zeit, in der nicht bewirtschaftet wird (Sonntag auf Montag, 8 Uhr bis 8 Uhr, Montag bis Donnerstag, je 20 Uhr bis 8 Uhr) können Anwohner wie Besucher auf allen Stellplätzen kostenfrei parken.

Regelungsbedarf besteht hinsichtlich der Arbeitsverträge sowie des Stellenmehrbedarfs für die Überwachung in den Nachtstunden. Die Verwaltung prüft derzeit, ob Arbeitsverträge für eine Beschäftigung auch in den Nachtstunden geschaffen werden können. Zahlen können derzeit nicht genannt werden, sie werden jedoch zur Behandlung in den Gremien vorgelegt.

Aufgrund der Erfahrung mit dem Parkraumkonzept Stuttgart-West ist davon auszugehen, dass sich unmittelbar vor und nach der Einführung des Parkraumkonzepts im Hospitalviertel ein weiterer Personalbedarf ergibt, um die Parkausweise an die Bewohner ausgeben zu können und Anfragen, Beschwerden sowie Ausnahmeanträge von Besuchern, Gewerbetreibenden und Bewohnern, die mehrere Ausweise beanspruchen, entgegennehmen und bearbeiten zu können.


Zusätzliche Maßnahmen zur Behebung der nächtlichen Lärmproblematik
(siehe Anlage 1)

1. Drehung der Einbahnrichtung

Die Einbahnrichtung in der Hospitalstraße und in der Firnhaberstraße zwischen Fritz-Elsas- und Lange Straße soll gedreht werden, um die Zufahrt von der Fritz-Elsas Straße in die Hospitalstraße und damit die Flanierrunde über die Hospital- und Kienestraße zu verhindern. Sollte diese Maßnahme nicht zu einer ausreichenden Beruhigung führen, könnte zusätzlich folgende Maßnahme durchgeführt werden:

2. Sperrung der größtmöglichen Anzahl an Fahrbeziehungen zwischen Hospitalviertel und Theodor-Heuss-Straße

Möglich wäre eine solche Sperrung für die Kienestrasse (Zu- und Ausfahrt) und für die Lange Straße (nur Ausfahrt, da Einbahnregelung). Als Sperrzeit empfiehlt die Verwaltung einen Zeitraum von 20:00 bis 08:00 Uhr während der drei bereits mehrfach genannten Nächte von Donnerstag bis Sonntag.

Die Sperrung der Zufahrt in die Gymnasiumstrasse ist dagegen nicht möglich, weil dann Teile des Hospitalviertels wegen des Einbahnstraßensystems und der neuen Konzeption des Hospitalplatzes nicht mehr erreicht werden können. Allerdings ist diese Zufahrt dann auch nicht mehr attraktiv, weil die Flanierrunde nicht mehr möglich ist und auch keine Parkplätze mehr angefahren werden können, auf denen länger als eine Stunde geparkt werden kann.



Finanzielle Auswirkungen

Die Referate WFB und AK haben von der Vorlage Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012/13 erfolgen.

Beteiligte Stellen

Referat AK Referat T Referat RSO Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Nr. 341/ 2008 vom 3. September 2009 BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, CDU-Fraktion und SPD-Fraktion Nr. 282/2011 vom 15. Juli 2011




Matthias Hahn
Bürgermeister





Anlage 1: Lageplan mit Drehung der Einbahnrichtung in Hospital- und Firnhaberstraße
sowie zwei temporären Schranken an den Ausfahrten Lange Straße und
Kienestraße auf die Theodor-Heuss-Straße




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Anlage 1 zur GRDrs 657-2011.pdf