Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
1122/2015
Stuttgart,
11/04/2015
Haushalt
2016/2017
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
13.11.2015
Chronisch kranken Kindern Kuren ermöglichen
Beantwortung / Stellungnahme
Die Zahl der Kinder, die chronisch krank sind und in Stuttgart leben, ist nicht bekannt und es gibt auch keine Daten darüber, wie viele dieser Kinder bzw. deren Eltern eine Bonuscard besitzen.
Aufgrund der seit 01.04.2007 eingeführten allgemeinen Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 5 Abs. 1 Nr. 13, 8 a und 11 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch – SGB V) ist davon auszugehen, dass bis auf wenige Ausnahmen alle Kinder über ihre/-n Eltern/-teil familienkrankenversichert (§ 10 SGB V) sind. Sie können daher als gesetzliche Leistung der Krankenversicherung Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation (auch in stationären Einrichtungen mit Angehörigen) nach § 40 SGB V oder gemeinsam mit Mutter oder Vater eine medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter („Mutter-Kind-Kur“) nach § 41 SGB V beanspruchen.
Wegen dieser vorrangigen Ansprüche kommen aus Sicht der Fachverwaltung Leistungen der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) und auch die Finanzierung als Freiwilligkeitsleistung nicht in Betracht.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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724/2015 (SÖS-LINKE-Plus)
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
<Anlagen>