Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 769/2021
Stuttgart,
10/04/2021


Kulturförderung - weitere Anträge und Empfehlungen zum Doppelhaushalt 2022/2023



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
05.10.2021
13.10.2021

Bericht:


Ergänzend zu der im Ausschuss für Kultur und Medien am 13.07.2021 eingebrachten Mitteilungsvorlage 623/2021 hat die Verwaltung die bis 31.08.2021 eingegangenen 23 Anträge von Kultureinrichtungen dargestellt. Analog zur Darstellung in der GRDrs 623/2021 wurde eine Untergliederung der eingegangenen Anträge in Neuaufnahmen, Verstetigungen/Verlängerungen und Erhöhungen vorgenommen.

Bei vier der Institutionen, die eine Neuaufnahmen in die jährlich wiederkehrende Förderung beantragt haben, handelt es sich um Akteur*innen, die seit vielen Jahren eine Projektförderung vom Kulturamt erhalten und bei denen Empfehlungen aus den Jurys der Innofonds für eine wiederkehrende Förderung vorliegen. Die Neuaufnahme in die wiederkehrende Förderung entlastet zudem die Innovationsfonds.

Auch bei der Mehrzahl der bewerteten Anträge auf Erhöhung der Zuwendung geht es um erforderliche Anpassungen bzw. Erhöhungen von Personal- und Honorarkosten sowie um strukturelle Stabilisierungen.

Über die in dieser ergänzenden Vorlage dargestellten Bedarfe erreichen die Kulturverwaltung immer noch weitere Anträge, die wegen der notwendigen verwaltungsinternen Abstimmung nicht mehr berücksichtigt werden konnten.





Finanzielle Auswirkungen

Die dargestellten Beträge spiegeln jeweils die von der Kulturverwaltung anerkannten Bedarfe bzw. Empfehlungen wieder:
A) Neuaufnahmen
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
A.1 Neuaufnahmen in die institutionelle Förderung
Theater und Tanz
A.1.1 GÜTESIEGEL KULTUR*
50,0
50,0
50,0
50,0
befristet, 4 Jahre
A.1.2 Citizen.KANE.Kollektiv
130,0
130,0
130,0
130,0
befristet, 4 Jahre
Musik
A.1.3 figure humaine Kammerchor
100,0
100,0
100,0
100,0
befristet, 4 Jahre
A.1.4 Club Kollektiv Stuttgart e.V.
28,2
28,2
28,2
28,2
befristet, 4 Jahre
Bildende Kunst
A.1.5 Zero Art e.V.
7,0
7,0
7,0
7,0
befristet, 4 Jahre
A.2 Sonstige Zusatzbedarfe
Fachgruppe Bildende Kunst in Ver.di
270,0
270,0
270,0
270,0
befristet, 4 Jahre
A.3 Neuaufnahme in die wiederkehrende Projektförderung
Stuttgart Mural Festival
68,5
68,5
68,5
68,5
befristet, 4 Jahre
Summe
653,7
653,7
653,7
653,7
0,0
B) Verstetigungen/Verlängerungen
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
Art Public Space – Culture Matters gUG
175,0
175,0

Summe
175,0
175,0
0,0
0,0
0,0
C) Erhöhungen
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
C.1 Dauerhafte Erhöhungen der institutionellen Förderung
Theater und Tanz
C.1.1 Eliszis Jahrmarktstheater e. V.
26,0
26,0
26,0
26,0
26,0

C.1.2 Freie Tanz- und Theaterszene Stgt gUG
institutionelle Förderung
Aufführungsförderung
12,0
140,0
12,0
140,0


140,0


140,0


140,0

befristet
C.1.3 backsteinhaus produktion
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0

C.1.4 Vereinigung Stgter Mundarttheater e. V.
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0

C.1.5 O-Team e. V.
30,0
30,0
30,0
30,0
30,0

Musik
C.1.6 Stuttgarter Kammerorchester e.V.
30,0
30,0
30,0
30,0
30,0

Bildende Kunst
C.1.7 Kunstverein Wagenhalle e.V.
110,0
110,0
110,0
110,0
befristet, 4 Jahre
C.1.8 Württembergischer Kunstverein e. V.
55,0
55,0
55,0
55,0
55,0

C.1.9 Künstlerhaus Stuttgart e. V.
51,0
51,0
51,0
51,0
51,0

C.1.10 Oberwelt e.V.
5,0
5,0
5,0
5,0
5,0

Museen
C.1.11 Freunde der Weissenhofsiedlung e. V.
15,0
15,0
15,0
15,0
befristet, 4 Jahre
Stadtteilkultur
C.1.12 Bürgerhaus Botnang e. V.
3,7
3,7
3,7
3,7
3,7

Interkultur
C.13 Forum der Kulturen Stuttgart e. V.
182,0
214,0
214,0
214,0
214,0

C.2 Erhöhung wiederkehrender Projektförderungen
Kirchenkreiskantorat (evangelisch),
Musik in Stuttgarter Kirchen
9,8
9,8
9,8
9,8
9,8
C.3 Einmalige Erhöhung der institutionellen Zuwendung
Künstlerhaus Stuttgart
– Rückforderung Sozialabgaben
43,0
Summe
763,5
752,5
740,5
740,5
615,5
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
Neuaufnahmen
430 Transferaufwendungen
653,7
653,7
653,7
653,7
Verstetigungen, Verlängerungen
430 Transferaufwendungen
175,0
175,0
Erhöhungen
430 Transferaufwendungen
763,5
752,5
740,5
740,5
615,5
Finanzbedarf
1.592,2
1.581,2
1.394,2
1.394,2
615,5
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)

Zusammen mit den bereits in Vorlage GRDrs 623/2021 dargestellten Aufwendungen
werden damit von der Kulturverwaltung vorgeschlagen:
Kumulierte Beträge der Vorlagen:
GRDrs. 623/2021 und GRDrs. 769/2021
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
Neuaufnahmen
1.125,4
1.175,4
1.125,4
1.125,4
0,0
Verstetigungen/Verlängerungen
729,3
689,3
514,3
514,3
279,3
Erhöhungen
1.538,7
1.507,7
1.495,7
1.495,7
1.370,7
Evaluation der Förderrichtlinien
150,0
Summe
3.543,4
3.372,4
3.135,4
3.135,4
1.650,5
Im Deckungsring der Kulturförderung stehen im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 (inkl. Finanzplanung) zur Verfügung:
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
Institutionelle Förderung
30.462,8
30.462,8
30.387,8
30.387,8
30.387,8
Projektförderung
2.146,2
2.146,2
2.146,2
2.146,2
2.146,2
Summe
32.609,0
32.609,0
32.534,0
32.534,0
32.534,0


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Stellungnahme des Referats WFB:
"Referat WFB hält eine zusammen mit GRDrs 623/2021 beantragte Budgeterhöhung
der Kulturförderung zum Doppelhaushalt 2022/2023 (rund 3,5 / 3,4 Mio. EUR) für
nicht darstellbar.
Angesichts der finanziellen Perspektive und den noch bestehenden Unsicherheiten
im städtischen Haushalt sollte im Bereich der freiwilligen Aufgaben große Zurückhaltung
hinsichtlich zusätzlicher Mittelbereitstellung geübt werden."






Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

Anlage 1 Neuaufnahmen, sonstige Zusatzbedarfe und Einmalbedarfe
Anlage 2 Verstetigungen, Verlängerungen
Anlage 3 Erhöhungen


A) Neuaufnahmen in die jährlich wiederkehrende Förderung, sonstige Zusatzbedarfe und Einmalbedarfe


A.1 Neuaufnahmen in die institutionelle Förderung

Theater und Tanz

A.1.1 GÜTESIEGEL KULTUR*

beantragt ab 2022: 50.000 EUR p.a.

Vorschlag der Kulturverwaltung: 50.000 EUR p.a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Das Figuren- und Musiktheaterensemble GÜTESIEGEL KULTUR* besteht seit 2008 und arbeitet an der Schnittstelle verschiedener Kunstformen. Die Produktionen des Ensembles, das an den Wagenhallen angesiedelt ist, finden nationale und internationale Beachtung, das Ensemble tourt weltweit und kooperiert auf internationaler Ebene (bspw. Kinshasa, Melbourne). Das Ensemble wird seit 2009 über den Innovationsfonds gefördert, darunter insgesamt drei je dreijährige Konzeptionsförderungen (2009-2011 mit 35.000 EUR p.a.; 2017-2019 mit 37.000 EUR p.a.; 2021-2023 mit 45.000 EUR p.a.). Dem Ensemble liegt neben einem hohen künstlerischen Anspruch, der mit den als politisch zu verstehenden Großfiguren verfolgt wird, ein stark strukturbildender und vernetzender Anspruch zugrunde, etwa durch gezielte Nachwuchsförderung (Kollaboration mit der Musikhochschule) und Vernetzung (lokal, national, international).

Beantragt wird nun die Überführung in die Dauerförderung. Die Dauerförderung soll nach 12 Jahren der Projektförderung nun mehr Stabilität und Planungssicherheit bieten. Angestrebt wird die Etablierung von drei festen Grundpfeilern: Die Stuttgarter ‚Punch Tage‘ als Austauschplattform für technische Fertigkeiten und Möglichkeiten in Bezug auf den Bau von Großfiguren und Inflatables; ein jährliches Stuttgarter ‚Punch Labor‘ für Menschen verschiedener Kontexte zur Entwicklung neuer Performances; die Festigung personeller Kräfte im Bereich Presse- und Öffentlichkeit, künstlerisches Leitungsteam und Produktionsleitung. Dabei beziehen sich 36.000 EUR der beantragten 50.000 EUR auf Honorarkosten. In Hinblick auf die Qualität der Arbeit sowie hinsichtlich der Förderhistorie und dem verhältnismäßig großen Betrag, der im Rahmen des Innovationsfonds für das Projekt regelmäßig reserviert wird, sollte die Förderung verstetigt werden.


A.1.2 Citizen.KANE.Kollektiv

beantragt ab 2022: 130.000 EUR p.a.

Vorschlag der Kulturverwaltung: 130.000 EUR p.a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Das 2014 gegründete Citizen.KANE.Kollektiv ist eine Künstler*innengruppe, die 2020 in einen gemeinnützigen Verein umgewandelt wurde. Die Gruppe besteht im Kern aus sechs Personen und kooperiert im Rahmen ihrer Recherchen und Projekte regelmäßig mit den unterschiedlichsten Einrichtungen und Initiativen, arbeitet ebenso mit marginalisierten Gruppen wie mit Gastkünstler*innen und Expert*innen zu den jeweiligen Themen. Seit Gründung der Gruppe wurden über 20 Performances unterschiedlicher Formate entwickelt, die in Stuttgart, sowie überregional und international gezeigt wurden und rund 70 Kooperationspartner*innen und Institutionen kollaborativ mit einbanden. Das Citizen.KANE.Kollektiv beschäftigt sich auf innovative Art und Weise zumeist mit gesellschaftspolitischen Themen, arbeitet häufig dokumentarisch und findet seit Gründung ungewöhnliche Orte für seine Arbeit.

Das Citizen.KANE.Kollektiv wird seit 2015 durch Mittel aus der Projektförderung unterstützt, darin eingeschlossen zwei je dreijährige Konzeptionsförderungen. Weitere teils mehrjährige Förderungen bestehen bzw. bestanden durch Land und Bund. Um dem Kollektiv eine solide Grundlage sowie Planungssicherheit für ihre Arbeit zu bieten, wird nun die Aufnahme in die institutionelle Förderung beantragt. Durch die Kontinuität der Förderung soll zudem das große Potential der Gruppe weiterentwickelt werden. Rund 75% der kalkulierten jährlichen Gesamtkosten in Höhe von 220.000 EUR sind Personalkosten inklusive Gäste, Vorstellungen, Sonderformate und Gastspiele. Für das Kernteam sind 12.000 EUR Honorare p. a. für die kontinuierliche Arbeit geplant sowie zusätzlich Vorstellungshonorare, die sich an den Mindesthonorarempfehlungen orientieren. Notwendig ist zudem und in Anbetracht der grassierenden räumlichen Engpässe die Einrichtung eigener Büro- und Probenräumlichkeiten, die bislang nur aus privaten Mitteln finanziert werden konnten. Eine dauerhafte und den Bedarfen angemessene Förderung der sechsköpfigen Gruppe, die sich für gerechtere Bezahlung und Arbeitsbedingungen von Künstler*innen einsetzt, würde die der Kulturverwaltung zur Verfügung stehenden Projektmittel massiv belasten und die Arbeit und Weiterentwicklung der Gruppe durch die begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel nicht sinnvoll unterstützen.


Musik

A.1.3 figure humaine Kammerchor

beantragt ab 2022: 107.397 EUR p.a.

Vorschlag der Kulturverwaltung: 100.000 EUR p.a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Der Kammerchor figure humaine, gegründet 2016, erhält seit 2017 aufgrund der überzeugten Entscheidung der Musik-Jury Projektförderungen (2017 und 2018: je 15.000 EUR, 2019 bis 2021: 20.000 EUR). Das Ensemble musiziert auf sehr hohem, professionellem Niveau und konnte sich als eigenständiger Chor sehr schnell etablieren. Die Sängerinnen und Sänger sind teilweise Studierende der Musikhochschule Stuttgart. Leiter ist Denis Rouger, Professor für Chorleitung an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart.

Die beantragte Fördersumme von rund 107.000 EUR entspricht in etwa der Hälfte des geplanten Gesamtbudgets von knapp 208.000 EUR. Damit soll die Organisation des Chores professionalisiert werden und die Sänger*innen Honorare erhalten, die denen vergleichbarer Profiensembles entsprechen. Bislang müssen die Chorsänger*innen meist auf Honorare verzichten, da die Projekte nur so durchführbar sind. Allerdings lässt sich so langfristig die Qualität des Chors nicht halten. Um dem Kammerchor eine sichere Perspektive sowie Entwicklungsmöglichkeiten zu geben und eine faire Entlohnung der Künstler*innen sicherzustellen, ist eine Förderung durch die Stadt in etwa der beantragten Summe sinnvoll. Allein die Chorhonorare für Proben und Konzerte betragen bei 24 Sängerinnen und Sängern jährlich 96.000 EUR für drei große Konzertprojekte mit mehreren Auftritten sowie ein Educationprojekt.
A.1.4 Club Kollektiv Stuttgart e.V.

beantragt ab 2022: 28.200 EUR p.a.

Vorschlag der Kulturverwaltung: 28.200 EUR p.a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Das Club Kollektiv Stuttgart e.V. ist der Interessensverband der Club- und Liveentertainmentszene der Region Stuttgart. In den letzten Jahren hat das Club Kollektiv verstärkt Themen der Club- und Nachtkultur in die kommunalpolitische Diskussion der Stadt eingebracht und damit wichtige Entwicklungen in dem Bereich angestoßen und vorangebracht, dazu zählen u.a. die Konzeption der Nachtmanagerstelle und Hilfsmaßnahmen sowie Open-Air- und Öffnungskonzepte für den Clubbereich in der Corona-Pandemie. Mittlerweile sind mehr als 50 Clubs, Veranstalter*innen und Spielstätten Mitglied im Club Kollektiv.

Mit der beantragten Fördersumme von 28.200 EUR pro Jahr möchte der Verein eine Geschäftsstelle mit einer Personalstelle im Umfang von 70 % finanzieren und damit die Arbeit des bislang rein ehrenamtlich organisierten Vorstands entlasten und institutionalisieren. Dabei leistet der Verein einen Beitrag zu den Personalkosten und finanziert die Büroräume und Sachleistungen über private Drittmittel selbst. Die Aktivitäten des Club Kollektivs richten sich einerseits auf die Mitglieder (Interessensabfragen und Beratung der Szene, Vernetzung der städtischen und regionalen Akteur*innen sowie Vernetzung auf Landes- und Bundesebene), andererseits auf die kommunalpolitischen und gesellschaftlichen Diskussionen (Entwicklung von Konzepten und Handlungsempfehlungen – z.B. für Förderungen oder Projekte wie den Lärmschutzfonds –, Interessensvertretung und Öffentlichkeitsarbeit). Darüber hinaus ist der Verein auch selbst kultureller Akteur („Durch die Nacht“-Clubfestival, Summer Campus Festival). Die Einrichtung der Personalstelle soll es dem Vorstand ermöglichen, sich auf diese inhaltliche Arbeit zu fokussieren und die Förderung der Stuttgarter Kulturlandschaft noch gezielter zu verfolgen.


Bildende Kunst

A.1.5 Zero Art e.V.

beantragt ab 2022: 7.000 EUR p.a.

Vorschlag der Kulturverwaltung: 7.000 EUR p.a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Zero Arts e.V. wurde 2001 gegründet und arbeitet seitdem auf gutem Niveau mit einem vielfältigen Programm in Stuttgart Ost, einem hinsichtlich des Kulturangebots eher strukturschwachen Stadtteil. Er leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stuttgarter Stadtteilkultur. Bislang wurde der Verein bei seiner Ausstellungsarbeit von der Kulturverwaltung durch eine verstetigte Projektförderung von 6.000 EUR im Rahmen des Innofonds Bildende Kunst gefördert. Eine institutionelle Förderung gäbe dem Verein einerseits Planungssicherheit und andererseits die Möglichkeit, das Fördergeld auch Projekt-unabhängig für institutionelle Ausgaben auszugeben. Mit der gleichzeitig beantragten Erhöhung der Förderung um 1.000 EUR könnten höhere Honorare für die ausstellenden Künstlerinnen und Künstler gezahlt werden.

A.2 Sonstige Zusatzbedarfe

Fachgruppe Bildende Kunst in Ver.di
beantragt ab 2022: 270.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung: 270.000 EUR p.a., zunächst befristet auf 4 Jahre. Darin enthalten ist der in GRDrs. 623/2021 für angemessene Honorare vorgeschlagene Betrag in Höhe von 60.000 EUR.

Die Fachgruppe hat die Einrichtung eines Haushaltspostens für Ausstellungshonorare der wiederkehrend geförderten Einrichtungen im Bereich Bildende Kunst beantragt.
Die Kulturverwaltung unterstützt prinzipiell die Einführung von angemessenen Ausstellungshonoraren für Künstlerinnen und Künstler und hat deshalb im Bereich der Projektförderung bereits Mittel in Höhe von 60.000 EUR beantragt (GRDrs 623/2021). Seit mehreren Jahren werden entsprechende Leitfäden und Konzepte von verschiedenen KünstlerInnenverbänden in Europa entwickelt und teilweise auch umgesetzt. Der vorliegende Antrag von verdi orientiert sich am Berliner Modell, wo ein Topf für Künstlerhonorare eingerichtet wurde, für den sich Institutionen bewerben können.

Die der Antragssumme zu Grunde liegenden Honorarkalkulationen beruht auf einer Hochrechnung und sieht die Verantwortung für das Thema Ausstellungshonorare auf Seiten der öffentlichen Hand. Das Kulturamt jedoch sieht eindeutig auch eine Verantwortung bei der Kunstszene (Konzentration des Veranstaltungsprogramms, Haltungswandel bzgl. „Selbstausbeutung“ etc.)

Eine Verteilung von Ausstellungshonoraren aus einem Fonds gemäß dem Berliner Modell ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, sodass für den Fall, dass die Mittel zur Verfügung gestellt werden, zusammen mit den Kunstschaffenden Modelle zur Verteilung entwickelt werden.


A.3 Neuaufnahme in die wiederkehrende Projektförderung

Stuttgart Mural Festival

beantragt ab 2022: 68.480 EUR einmalig für das Jahr 2022

Vorschlag der Kulturverwaltung: 68.480 EUR p.a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Das Stuttgart Mural Festival umfasst die Gestaltung dreier Fassaden in Stuttgart von lokalen und international bekannten Künstler*innen. Ziel ist, das Stadtbild langfristig positiv zu verändern und die Attraktivität der Landeshauptstadt Stuttgart als Anlaufpunkt für zeitgenössische urbane Kunst zu steigern.

Studio Vierkant gestaltete im vergangenen Jahr die Ausstellung »Graffiti im
Kessel«, die im StadtPalais zu sehen war. 2019 arbeitete das Studio in den USA am Projekt »Mural Oasis«. 38 renommierte Künstler*innen aus aller Welt gestalteten dort mehr als 100 Murals auf über 9.000 Quadratmetern.

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Anlage 2 Verstetigungen, Verlängerungen.docx
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Anlage 3 Erhöhungen.docx