Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB 9020-00
GRDrs
713/2023
Stuttgart,
07/12/2023
Zwischenbericht zur Finanzlage 2023
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
19.07.2023
20.07.2023
Bericht:
Zur Jahresmitte wird der Gemeinderat über die Entwicklung der mit der Leistungserstellung verbundenen Aufwendungen und Erträge sowie über die Finanzlage informiert. Ein detaillierter Rückblick auf das Jahr 2022 ist Gegenstand der Jahresabschlussvorlage (GRDrs 712/2023).
Nach den geltenden Vorgaben des Haushaltsrechts war für das Haushaltsjahr 2023 erneut eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen (GRDrs 176/2023), insbesondere wegen der Mehraufwendungen für die Unterbringung von Geflüchteten und der gestiegenen Energiepreise sowie der Kapitaleinlage in die SWSG (1. Tranche von 50 Mio. EUR). Ferner wurde die Ertragsplanung fortgeschrieben.
1.
Ergebnishaushalt
Nachstehend werden die wesentlichen Entwicklungen und aus heutiger Sicht zu erwartenden Abweichungen gegenüber den im Nachtragshaushalt 2023 beschlossenen Planansätzen dargestellt. Durch die Anpassung der Planansätze im Rahmen des Nachtrags sind im vorliegenden Finanzzwischenbericht tendenziell geringere Abweichungen die Folge.
Erträge
Beim
Gewerbesteuer
aufkommen wird gegenüber dem zum Nachtrag 2023 angepassten Ansatz in Höhe von 1 Milliarde EUR von einer weiteren Verbesserung in Höhe von 200 Mio. EUR bis Jahresende ausgegangen. Mit den erwarteten Mehrerträgen gehen Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 16,7 Mio. EUR einher. Aus heutiger Sicht ergeben sich folglich
netto 183,3 Mio. EUR an Verbesserungen
aus der Gewerbesteuer. Wegen Unsicherheit aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage kann jedoch für die Folgejahre nicht mit gleichbleibend hohen Gewerbesteuererträgen gerechnet werden.
Aus der
Mai-Steuerschätzung
ergeben sich voraussichtlich geringfügige Verbesserungen beim
Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer
(2,4 Mio. EUR). Bei den
Schlüsselzuweisungen
des Landes ist infolge der Anpassung des Kopfbetrags von einer Verschlechterung in Höhe von 3,0 Mio. EUR auszugehen.
Auf der Basis der unterjährig bislang unterdurchschnittlichen erhaltenen Zahlungen für die
Zuweisung aus der Grunderwerbsteuer
, wird der Ansatz (65,0 Mio. EUR) um voraussichtlich 10,0 Mio. EUR unterschritten.
Aus der
1 Mrd. EUR des Bundes zur Unterstützung für die Geflüchteten-Unterbringung
entfallen 130 Mio. EUR auf das Land Baden-Württemberg. Für die Landeshauptstadt wird auf Basis der Einwohnerzahlen vorläufig von 5,0 Mio. EUR ausgegangen. Der genaue Betrag ermittelt sich nach noch zu bestimmenden Verteilschlüsseln; hierzu kann im Rahmen eines aktuellen Finanzstatus voraussichtlich im November berichtet werden.
Bei den
Zinserträgen
wird mit Verbesserungen in Höhe von 15,0 Mio. EUR gerechnet (Ansatz 43,4 Mio. EUR), weil die Zinssätze für Fest- und Kündigungsgeldanlagen zwischenzeitlich gestiegen sind.
Bei den
Nachforderungszinsen aus Gewerbesteuerforderungen
ergeben sich auf der Grundlage der aktuellen Zinsfestschreibungen Mindererträge in Höhe von 3,5 Mio. EUR gegenüber Plan (7,0 Mio. EUR).
Aufwendungen
Für
Personal
wurden für 2023 insgesamt Aufwendungen in Höhe von 896,6 Mio. EUR geplant. Es zeichnet sich eine Unterschreitung in Höhe von 15 Mio. EUR ab (Verbesserung).
Bei den Ansätzen des Nachtragshaushalts 2023 wurde eine Prognose der zu diesem Zeitpunkt laufenden Tarifverhandlungen zum TVöD mit sich abzeichnenden hohen Tarifzuwächsen zu Grunde gelegt. Da die Tarifeinigung in einem ersten Schritt in 2023 die Auszahlung eines Inflationsausgleichsgeldes vorsieht, fallen die Belastungen im laufenden Jahr geringer aus. Die Steuer- und Abgabenfreiheit dieser Einmalzahlungen dämpft die Kosten aus der Tarifeinigung für die LHS in 2023 zunächst auf rd. 23 Mio. EUR. In 2024 ist dann von Kosten von über 59 Mio. EUR und ab 2025 von über 65 Mio. EUR auszugehen.
Ein weiterer wesentlicher Faktor bei der aktuellen Personalkostenhochrechnung stellen anhaltend unbesetzte Stellen dar.
Bei den
Sach- bzw. Transferaufwendungen
werden folgende Veränderungen prognostiziert:
Die Prognose zu den finanziellen Auswirkungen der
Strom- und Gaspreisbremse
auf den Kernhaushalt ist aufgrund der Komplexität der Berechnung und den zum Teil noch unklaren Abwicklungsmodalitäten unsicher. Derzeit sind Energiekosteneinsparungen (Minderaufwendungen) in Höhe von 16,3 Mio. EUR in der Hochrechnung berücksichtigt.
Die Entwicklung bei den
Sozialen Leistungen
gestaltet sich wie folgt:
Im Bereich der
SGB IX und XII (Sozialamt)
entstehen voraussichtlich Minderaufwendungen in Höhe von insgesamt 16,3 Mio. EUR (Ansatz 424,7 Mio. EUR), die zu einem großen Teil auf die Hilfen zur Pflege zurückzuführen sind. Nach der Rechtsänderung in diesem Bereich ziehen die höheren Leistungen der Pflegekassen einen Fallzahlenrückgang beim Sozialamt nach sich. Des Weiteren sind die Leistungen nach dem AsylbLG nicht so stark gestiegen wie im Nachtrag 2023 ursprünglich angenommen. Auf der Ertragsseite entstehen voraussichtliche Verbesserungen in Höhe von 5,7 Mio. EUR (Sonstige Transfererträge) im Bereich der Eingliederungshilfe, SGB IX.
Im Bereich des
SGB II (Jobcenter)
werden auf Basis von gesunkenen durchschnittlichen Istkosten je Fall bzw. Bedarfsgemeinschaft Minderaufwendungen in Höhe von 4,7 Mio. EUR erwartet (Ansatz 419,3 Mio. EUR). Im Rahmen der Leistungsbeteiligung des Bundes (Ertragsseite) werden infolgedessen voraussichtliche Mindererträge in Höhe von 3,3 Mio. EUR prognostiziert (Ansatz 342,0 Mio. EUR). Daneben werden voraussichtlich jedoch Mehrerträge in Höhe von 1,0 Mio. EUR für Rückzahlungen von erhaltenen Leistungen realisiert (Sonstige Transfererträge).
In den oben genannten Zahlen sind auch die Leistungen für Geflüchtete enthalten, die Zugang zu den Rechtskreisen der SGB II und XII besitzen.
Im Bereich der
Jugendhilfe, SGB VIII, (Jugendamt)
wird per Saldo eine Verschlechterung in Höhe von 8,7 Mio. EUR erwartet. Dies liegt insbesondere in den Verzögerungen bei der Geltendmachung von Kostenerstattungen vom Land begründet (Mindererträge von 7,9 Mio. EUR); Kapazitäten werden aktuell im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) gebunden; die Erstattungen können zeitversetzt in Folgejahren abgerechnet werden.
Per Saldo ergibt sich damit eine
Verbesserung von 15,7 Mio. EUR beim voraussichtlichen Zuschussbedarf der sozialen Leistungen
.
Im Bereich der
Flüchtlingsunterbringung in den Unterkünften
wurde eine Verbesserung auf Jahresende ermittelt:13,2 Mio. EUR.
Zum einen wird mit Mehrerträgen bei den Benutzungsgebühren in Höhe von 6,8 Mio. EUR gerechnet. Zum anderen werden trotz Anstiegs der Flüchtlingszahlen Minderaufwendungen im Bereich der Unterbringungsleistungen (soziale Betreuung und Hausorganisation) prognostiziert (6,4 Mio. EUR). Zum Nachtrag 2023 wurden diese Aufwandsansätze deutlich heraufgesetzt.
Aus obiger Darstellung ergeben sich bei den
ordentlichen Erträgen
insgesamt erwartete
Verbesserungen
in Höhe von
206,6 Mio. EUR
gegenüber der Planung zum Nachtrag. Bei den
ordentlichen Aufwendungen
sind es Verbesserungen in Höhe von
41,6 Mio. EUR
.
Im Saldo ergeben sich
Verbesserungen im Ergebnishaushalt
in Höhe von
248,2 Mio. EUR
gegenüber der Planung.
Statt eines Defizits im
Ordentlichen Ergebnis
im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von - 87,8 Mio. EUR ergibt sich demnach voraussichtlich ein
Jahresüberschuss
in Höhe von
160,4 Mio. EUR
.
Da zum Sonderergebnis (11,7 Mio. EUR) keine Veränderung erwartet wird, wird das
Gesamtergebnis
für 2023 mit
172,1 Mio. EUR
prognostiziert.
2.
Finanzhaushalt
Die oben dargestellten Veränderungen sind in voller Höhe zahlungswirksam. Der
Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit
verbessert sich daher von 99,1 Mio. EUR auf
347,3 Mio. EUR.
Im
Investitionshaushalt
werden für den Finanzzwischenbericht keine Änderungen bei den Ein- und Auszahlungen erwartet.
Ebenso entstehen voraussichtlich keine Veränderungen im Rahmen der
Finanzierungstätigkeit
. Kreditaufnahmen sind im Haushaltsjahr 2023 nicht veranschlagt.
3. Zusammenfassung und Ausblick
Es ergibt sich folgende Entwicklung bei den erwirtschafteten Finanzierungsmitteln für die Folgejahre:
Stand zum 31.12.2022 lt. JA 2022 58,6 Mio. EUR
zahlungswirksame Veränderungen Finanzzwischenbericht 2023 + 248,2 Mio. EUR
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023 306,8 Mio. EUR
Diese Finanzierungsmittel zum Jahresende 2023 sind im Entwurf des Doppelhaushaltsplanes 2024/2025 einzusetzen, um die anstehenden Investitionen zu finanzieren.
Die Landeshauptstadt steht in den kommenden Jahren vor der Herausforderung zahlreicher bereits begonnener bzw. geplanter Maßnahmen und Investitionsvorhaben. Wie in der Vorberatung des Nachtragshaushalts 2023 (GRDrs 176/2023) am 29.03.2023 im Verwaltungsausschuss berichtet belaufen sich die finanziellen Belastungen hieraus auf mehrere Milliarden EUR.
Beispielhaft genannt seien hier folgende Großvorhaben: Klimaneutrale Sanierungen, die Unterstützung der Stadtwerke und der SWSG im Rahmen der Energiewende und des Wohnungsbaus, mehrere Kulturbauten (insbesondere hälftige Mitfinanzierung der Opernsanierung), Neubauten im Schulbereich, der Frontoffice-Hub, die Umgestaltung der B14 und nicht zuletzt die Entwicklung des Stadtquartiers Rosenstein.
Zur voraussichtlichen Entwicklung der Ergebnishaushalte 2024/2025 wird in GRDrs 714/2023 berichtet.
Thomas Fuhrmann
Bürgermeister
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