Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1321/2019
Stuttgart,
11/22/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 26.11.2019



Sachstand Instandsetzung Garnisonsschützenhaus
Auf der Dornhalde 1, 1A


Beantwortung / Stellungnahme

Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen hat in 2017 festgelegt, dass das Garnisonsschützenhaus Auf der Dornhalde 1, 1A im städtischen Gebäudebestand verbleiben und saniert werden soll.

Grundlage ist das Konzept des Vereins `Raum für Stille - Garnisonsschützenhaus e.V.´. Für diesen Zweck wurden im Haushalt 2018/2019 insgesamt 2,25 Mio. € eingestellt. Die Gebäude sollen nach Fertigstellung durch den Verein `Raum für Stille - Garnisonsschützenhaus e.V.´ betrieben werden.

Der Verein mit aktuell 69 Mitgliedern versteht sich hierbei nicht als Nutzer der Gebäude und Außenflächen, sondern als Mittler zwischen den Bürgern und Nutzern und der Stadtverwaltung. Er fördert den Erhalt der Gebäude und unterstützt die Stadt bei der Umsetzung des Sanierungskonzepts. Die Sanierung wird als städtische Baumaßnahme über das Hochbauamt abgewickelt.

Die Instandsetzung des Garnisonsschützenhauses Auf der Dornhalde 1, 1A hat aktuell folgenden Stand:

Im Jahr 2019 sind folgende Maßnahmen erfolgt:


Geplante Maßnahmen 2019/2020:


Die weitere Terminplanung sieht folgendermaßen aus:

Baugenehmigung, Baubeschluss und Baubeginn Frühjahr 2021
Bauzeit 18 Monate
Fertigstellung der Sanierung und Inbetriebnahme Ende 2022
Sanierung der Außenanlagen ab Frühjahr 2023


Nach derzeitigem Kenntnisstand werden sich die Projektkosten auf eine deutlich höhere Summe als die im Haushalt 2018/2019 eingestellten Mittel in Höhe von 2,25 Mio. € (Kostenschätzung aus 2017) belaufen. Es ist dabei von mindestens einer Verdoppelung der Kosten auszugehen.

Aus Sicht der Verwaltung kann das Projekt angesichts dieser Entwicklung nicht mehr wie geplant fortgeführt werden und ist daher einzustellen. Die Verwaltung schlägt vor, so wie ursprünglich angedacht zu verfahren. Dabei ist es geboten, schnell zu handeln, um die denkmalgeschützten Gebäude aufgrund des langen Leerstandes und der inzwischen aufgetretenen Schäden überhaupt noch erhalten zu können. Aus Sicht der Verwaltung ist dies nur über die möglichst rasche Bestellung eines Erbbaurechts an den Objekten zu erreichen. Mit den damaligen Interessenten sollte zügig Kontakt aufgenommen werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

./.

921/2019 SPD-Gemeinderatsfraktion




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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