Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 385/2021
Stuttgart,
06/17/2021



Stiftung Kunstmuseum gGmbH
Jahresabschluss 2020




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich14.07.2021



Beschlußantrag:

1. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH

2. Für das Jahr 2021 wird der Gewährung eines Gesellschafterzuschusses in Höhe von 6.004.000 EUR, eines Zuschusses zum Projekt Digitalisierung in Höhe von 100.000 EUR sowie eines Kapitalzuschusses zum Erwerb von Kunstwerken („Kunstankaufetat“) in Höhe von 250.000 EUR zugestimmt. 3. Einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 522.000 EUR im Teilergebnishaushalt
2021 THH 200, Stadtkämmerei, Amtsbereich 0208100 - Abwicklung Eigenbetriebe und Beteiligungen, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt wie in den finanziellen Auswirkungen dargestellt.
Hinweis:
Mitglieder des Stiftungsrats der Stiftung Kunstmuseum gGmbH sind bei
Beschlussziffer 1d (Entlastung des Stiftungsrats) befangen und dürfen an der Beratung
und Beschlussfassung nicht teilnehmen.


Begründung:


Das Stammkapital der Stiftung Kunstmuseum gGmbH (Kunstmuseum) in Höhe von
100 TEUR wird zu 100 % von der Landeshauptstadt Stuttgart gehalten.

Das Geschäftsjahr 2020 schloss mit einem Jahresüberschuss von 401 TEUR (VJ 448 TEUR) und wurde maßgeblich von der Corona-Pandemie beeinflusst. Das Kunstmuseum musste von Mitte März bis Mitte Mai und dann wieder ab November schließen. Auch in der Zeit der Öffnung unter strengen Hygienemaßnahmen war die Besucherfrequenz eher gering. Die Umsatzerlöse betrugen 966 TEUR und lagen damit um 1.065 TEUR unter dem Vorjahr mit 2.031 TEUR. Aufgrund der sehr erfolgreichen Ausstellung Vertigo Anfang des Jahres 2020 lag die Anzahl der Besucher*innen mit 109.400 Personen zwar weit unter der Anzahl im Jahr 2019 mit über 180.000 Besucher*innen, das Kunstmuseum ist aber unter den gegebenen Umständen zufrieden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind ggü. dem Vorjahr leicht gestiegen und liegen nun bei 85 TEUR. Neben den üblichen Erträgen aus Nebenkostenabrechnungen sind hier Versicherungsgutschriften oder Erstattungen der Sozialversicherungsträger enthalten.

Die Zuschüsse der LHS für Betriebskosten und Digitalisierung stiegen ggü. dem Vorjahr (4.999 TEUR) um 150 TEUR auf 5.149 TEUR. Damit sollten höhere Kosten wie z.B. für das eigene Personal, für die Bewachung oder für den erhöhten Aufwand für den Bereich Datenschutz gedeckt werden. Da der ursprünglich für das Jahr 2020 geplante Umzug in das neue Depot erst in 2021 stattfindet, wurden die dafür geplanten Mittel im Kunstmuseum nicht benötigt und daher im Haushalt der LHS in das Jahr 2021 übertragen.

Während im Jahr 2019 Schenkungen in Form von Gemälden direkt als Kapitaleinlage ins Anlagevermögen verbucht wurden, sind diese im Jahresabschluss 2020 in den insgesamt 219 TEUR Spenden, Schenkungen und Sponsoring enthalten und damit ertragswirksam ausgewiesen.

Aufgrund der Schließzeit reduzierten sich zahlreiche Aufwandspositionen erheblich. Der Materialaufwand verringerte sich insgesamt um 180 TEUR, darin enthalten ist der Aufwand für Ausstellungen, der von 133 TEUR um fast 80 TEUR auf nur noch 56 TEUR zurückging.

Der Personalaufwand stieg trotz Rückgang der Mitarbeiter*innen um 2 Personen und der Schließzeiten von 1.856 TEUR auf 1.908 TEUR und damit um ca. 3%. Der Hauptgrund lag in der generellen Erhöhung der Gehälter in Höhe von 2% ab Januar 2020. In den Monaten Mai, Juni und Juli wurde zwar Kurzarbeit angemeldet, als Kurzarbeitergeld wurden aber nur ca. 16 TEUR erstattet. Ein Grund für die geringe Quote an Kurzarbeit war die hohe Anzahl an Überstunden und der Urlaub, die zuerst abgebaut werden sollte.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 961 TEUR, d.h. um 19 % auf 4.073 TEUR (VJ 5.034 TEUR) gesunken. Die größten Rückgänge sind bei der Bewachung (- 260 TEUR / -21 %), den Aufwendungen für Ausstellungstechnik und Durchführung (- 355 TEUR / - 53%), den Reisekosten (- 40 TEUR / - 61%), den Kooperationsaufwendungen Vertigo (- 90 TEUR / - 38%) und bei der Kunstvermittlung (- 13 TEUR / - 65%) zu verzeichnen.

Bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag hat das Kunstmuseum im Jahr 2020 durch eine Rückerstattung der Körperschaftssteuer insgesamt ein Plus von 23 TEUR zu verzeichnen.

Gegenüber dem Wirtschaftsplan konnte das Ergebnis um 1.086 TEUR verbessert werden. Da die Haupteinnahmequelle des Kunstmuseums die Zuschüsse (5.280 TEUR, davon 5.149 von der LHS) wie geplant eingenommen wurden, wirkten sich die Einsparungen bzw. die Verschiebungen von Vorhaben im Aufwand in Höhe von - 1.111 TEUR (- 15%) direkt als Verbesserung auf das Ergebnis ggü. dem Plan aus.

Der Jahresabschluss der Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMS & Dumann GmbH aus Stuttgart geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung gemäß § 53 HGrG ergab keine Beanstandungen.

Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss mit Lagebericht
(Anlage) verwiesen. Der Stiftungsrat hat den Jahresabschluss am 17. Mai 2021 behandelt.

Zu Beschlussantrag 2:

Im städtischen Ergebnishaushalt 2021 sind als Gesellschafterzuschuss bisher 5.582 TEUR, einschließlich 100 TEUR Zuschuss für das Projekt Digitalisierung eingestellt. Hierbei berücksichtigt sind 388 TEUR für die höheren Mietkosten des neuen Depots inklusive Umzugskosten, der ab August 2021 stattfinden soll. Darüber hinaus berücksichtigt der städtische Finanzhaushalt 2021 einen Kapitalzuschuss in Höhe von 250 TEUR für Kunstankäufe.

Zu Beginn des Jahres 2021 wurde die ursprüngliche Kostenplanung des Kunstmuseums für den Depotumzug nochmals überprüft, demnach ergaben sich erhebliche höhere Kosten bzw. sind ungeplante Investitionen notwendig.



Um die Durchführung des geplanten Ausstellungsprogramms im Jahr 2021 nicht zu gefährden, soll das Kunstmuseum nur einen Teil der ungeplanten Mehrkosten selbst tragen, und zwar die einmaligen Kosten in Höhe von 442 TEUR. Die Kosten für die Erstausstattung des neuen Depots in Höhe von 451 TEUR werden von der LHS übernommen. Da der Gemeinderat grundsätzlich dem ursprünglich schon für das Jahr 2020 geplanten Umzug in das neue Depot mit seinen erhöhten Kosten zugestimmt hat, werden die Mehrkosten des laufenden Betriebs in Höhe von 71 TEUR ebenfalls durch die LHS übernommen. Insgesamt würde sich der Gesellschafterzuschuss im Jahr 2021 einmalig um 522 TEUR erhöhen.

Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch freie Restmittel aus dem Kulturhaushalt 2020 sowie aus der Deckungsreserve Sachaufwand.

Finanzielle Auswirkungen

Im Teilergebnishaushalt 2021 THH 200, Stadtkämmerei, Amtsbereich 0208100 - Abwicklung Eigenbetriebe und Beteiligungen, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse, stehen für den Gesellschafterzuschuss Kunstmuseum (einschließlich des Zuschusses für Digitalisierung) insgesamt 5.582.000 EUR zur Verfügung.

Der überplanmäßige Mittelbedarf in Höhe von 522.000 EUR im Teilergebnishaushalt 2021 THH 200, Stadtkämmerei, Amtsbereich 0208100 - Abwicklung Eigenbetriebe und Beteiligungen, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse kann in Höhe von 364.000 EUR durch verfügbare Restmittel 2020 im Teilergebnishaushalt 2021 THH 410, Kulturamt, gedeckt werden. Die hierfür notwendigen Mittel aus dem Jahr 2020 wurden als Ermächtigungsübertragung angemeldet. Die verbleibenden 158.000 EUR werden über die Deckungsreserve Sachaufwand gedeckt.

Die Mittel für den Kunstankaufetat in Höhe von 250.000 EUR stehen im Teilfinanzhaushalt 2021 THH 200 bei Projekt Nr. 7.203051 Unternehmen in Privatrechtsform und Beteiligungen, Ausz.Gr. 784/6 Erwerb von Finanzvermögen zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

-



Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

(nur für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses)
Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht
Hinweis: Die Anlage steht in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung     


<Anlagen>



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