Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 440/2023
Stuttgart,
07/04/2023


Lern- und Erinnerungsort Hotel Silber
- Finanzierung von Sonderausstellungen -




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.07.2023
26.07.2023

Bericht:

Das „Hotel Silber“ in der Dorotheenstraße 10, ehemals Sitz der Geheimen Staatspolizei in der NS-Zeit, wurde mit der Vertragsunterzeichnung durch Stadt, Land und „Initiative Hotel Silber e.V.“ am 15. Januar 2016 zu einem Erinnerungsort und zu einem Lernort für Demokratie. Die Eröffnung fand am 3. Dezember 2018 statt. Träger ist das Haus der Geschichte Baden-Württemberg (HdG). Die Finanzierung erfolgt paritätisch von Land und Stadt. Der geplante städtische Zuschuss hat sich seit Eröffnung wie folgt entwickelt:

201820192020202120222023Entwurf
2024
Entwurf
2025
Zuschuss
in EUR
140.000280.000345.100322.100331.800341.700416.200396.300

Die Steigerung im Entwurf 2024 und 2025 im Vergleich zum Jahr 2023 beinhalten Tarifsteigerungen des Personals und gestiegene Bewirtschaftungskosten des Gebäudes. Der Entwurf 2024 enthält zusätzlich noch eine Nachforderung von 39.000 EUR für die Gebäudebewirtschaftung der Jahre 2022 und 2023.

Das Konzept des Lern- und Erinnerungsorts Hotel Silber beinhaltet die drei Säulen:

Die Finanzierung der Sonderausstellungen war bisher zu 100 Prozent durch Drittmittel vorgesehen. Es hat sich gezeigt, dass Drittmittelgeber ab Ausstellungseröffnung keine Kosten mehr übernehmen.

In der Verwaltungsratssitzung am 21. November 2022 erläuterte das Hotel Silber, dass nach Ausstellungseröffnung grundsätzlich Kosten für die erforderlichen Aufsichten sowie für Werbung und Begleitveranstaltungen von rund 85.000 EUR anfallen. Diese Mittel sollen vom Hotel Silber aus Eigenmitteln getragen werden.

Da die Mittel im vorhandenen Budget des Hotel Silber nicht einkalkuliert sind, wäre eine Zuschusserhöhung von Land und Stadt erforderlich. Der städtische Anteil würde pro Jahr 42.500 EUR betragen. Ohne eine Zuschusserhöhung können Sonderausstellungen nur durch eine Reduzierung der Öffnungszeiten im Bereich der Dauerausstellungen und den damit verbundenen Einsparungen bei den laufenden Betriebskosten finanziert werden.

Neben dem künftigen Finanzierungsbedarf für Sonderausstellungen, ist eine Finanzierung der aktuell geplanten Sonderausstellung „Gestapo vor Gericht“, die in der zweiten Jahreshälfte 2023 beginnt, ebenfalls nicht gesichert. Hier wurde zunächst bei der Planung im Jahr 2021 von einer Finanzierung des städtischen Anteils durch nicht benötigte Mittel für die Gebäudebewirtschaftung ausgegangen. Anfang 2022 führte die sich unerwartet geänderte weltpolitischen Lage jedoch zu einem starken Anstieg der Gebäudebewirtschaftungskosten. Hinzu kamen unerwartete Nachberechnungen von Stromkosten aus Vorjahren, sodass tatsächlich keine freien Mittel verfügbar sind. Der städtische Anteil beträgt insgesamt 23.000 EUR, der in 2024 zu zahlen wäre.

Im Verwaltungsrat „Hotel Silber“ am 21. November 2022 haben sich die Vertreter von Stadt und Land gegen eine Reduzierung der Öffnungszeiten ausgesprochen. Das Land hat in der Sitzung erklärt, seinen Anteil für die Sonderausstellung 2023 und 2024 über Projektmittel bzw. durch eine Umschichtung von Mitteln bereitstellen zu wollen und beabsichtigt die weitere Finanzierung ab 2025 mit in die Haushaltsplanungen 2025/2026 zu nehmen.

Über die städtische Zuschusserhöhung für Sonderausstellungen von 65.500 EUR in 2024 und ab 2025 von 42.500 EUR wäre bei den diesjährigen Haushaltsberatungen zu entscheiden.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Gestapo vor Gericht“ 2023 / 430
23,0
laufende Sonderausstellung / 430
42,5
42,5
42,5
42,5
42,5
Finanzbedarf
65,5
42,5
42,5
42,5
42,5
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

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<Anlagen>

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