Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1008/2011
Stuttgart,
10/26/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.11.2011



Waffenbesitzsteuer einführen

Beantwortung / Stellungnahme

Die Verwaltung hat dem Gemeinderat im Zusammenhang mit dem Haushaltssicherungskonzept mit GRDrs 281/2010 die Einführung einer Waffenbesitzsteuer zum 1. Januar 2011 vorgeschlagen. Nach einer vorsichtigen Schätzung wurde damals davon ausgegangen, dass das jährliche Aufkommen je nach Abgabensatz und der Zahl der Waffen, die von der Abgabe erfasst werden, netto etwa 1,2 bis 1,8 Mio. Euro betragen wird.

In Ergänzung der GRDrs 281/2010 ist umfassend dargestellt, dass die ursprünglichen Berechnungen zur Waffenbesitzsteuer aus mehreren Gründen korrigiert werden mussten. Dies betraf sowohl die Anzahl der zu besteuernden Waffen als auch die Höhe des entstehenden Verwaltungsaufwands.

Im Ergebnis führt dies dazu, dass bei einer Waffenbesitzsteuer nach Abzug der Verwaltungskosten je nach Steuersatz nur mit Einnahmen zwischen rd. 400.000 und 800.000 Euro zu rechnen ist. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Erkenntnisse besteht die Gefahr, dass der mit der Erhebung der Steuer verbundene Verwaltungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum Steuerertrag steht. Seit der Beschlussfassung am 23.09.2010, bei der vom Gemeinderat auf die Einführung einer Waffenbesitzsteuer verzichtet wurde, hat sich die Sachlage nicht geändert.

Bei der Waffenbesitzsteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer nach § 9 Abs. 4 KAG. Die Erhebung einer solchen Steuer ist nur durch Erlass einer entsprechenden Satzung möglich. Eine Entscheidung hierüber liegt innerhalb des Selbstverwaltungsrechts jeder Kommune. Nach Aussage des Städtetags Baden-Württemberg wurde die Waffenbesitzsteuer bislang in keiner Kommune eingeführt. Es ist somit davon auszugehen, dass eine einheitliche regionsweite Besteuerung von Waffen nicht erzielt werden kann.

Der Vorschlag, einen Waffenbesitzsteuer einzuführen, wurde auch innerhalb des Bürgerhaushalts gemacht (Vorschlag Nr. 765) und hat sich auf Rang 75 platziert (s.a. Anlage 2 zu GRDrs 842/2011).



Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 710/2011 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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