Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 623/2021
Stuttgart,
07/09/2021


Kulturförderung - Anträge zum Doppelhaushalt 2022/2023



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
13.07.2021
28.07.2021

Bericht:



Finanzielle Auswirkungen

Die dargestellten Beträge spiegeln jeweils die von der Kulturverwaltung anerkannten Bedarfe bzw. Empfehlungen wieder:

Neuaufnahmen
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
A.1 Neuaufnahmen in die Institutionelle Förderung
Theater und Tanz
A.1.1 Kulturinitiative Bohnenviertel e. V.
65,0
65,0
65,0
65,0
befristet,
4 Jahre
A.1.2 Herbordt und Mohren / Die Institution. Schaudepot für die Darstellenden Künste
150,0
150,0
150,0
150,0
befristet,
4 Jahre
A.1.3 Instant Act Stuttgart
70,0
70,0
70,0
70,0
befristet,
4 Jahre
Interkultur
A.1.4 Literally Peace e. V.
20,0
20,0
20,0
20,0
befristet,
4 Jahre
A.1.5 Props e. V.
56,7
56,7
56,7
56,7
befristet,
4 Jahre
A.2 Sonstige Zusatzbedarfe
A.2.1 Fonds zur Gewährung von Stipendien
60,0
60,0
60,0
60,0
befristet,
4 Jahre
A.2.2 Projektmittelfonds Internationaler Kulturaustausch
50,0
50,0
50,0
50,0
befristet,
4 Jahre
A.3 Einmalbedarf
A.3.1 Internationale Hegelvereinigung – Hegelkongress im Stuttgarter Rathaus
50,0
einmalig
Summe
471,7
521,7
471,7
471,7
0,0
0,0

Verstetigungen/Verlängerungen
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
B.1 Befristete institutionelle Förderungen
B.1.1 Tanztheater Katja Erdmann-Rajski
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0

B.1.2 Konzerthaus Stuttgart e.V.
60,0
60,0
60,0
60,0
befristet,
4 Jahre
B.1.3 Kulturinsel Stuttgart
175,0
175,0
175,0
175,0
befristet,
4 Jahre
B.2 Befristete Erhöhungen institutioneller Förderungen
B.2.1 Renitenztheater
42,3
42,3
42,3
42,3
42,3
42,3

B.2.2 Internationale Bachakademie Stuttgart / Musikfest
115,0
115,0
115,0
115,0
115,0
115,0
B.2.3 Deutsch-Amerikanisches Zentrum
25,0
25,0
25,0
25,0
25,0
25,0

B.2.4 Initiative Lern- und Gedenkort
Hotel Silber
7,0
7,0
7,0
7,0
7,0
7,0
B.3 Wiederkehrende Projektförderungen
B.3.1 KulturRegion Stuttgart
– biennales Festival
80,0
40,0
40,0
40,0
40,0
40,0
Summe
554,3
514,3
514,3
514,3
279,3
279,3
Erhöhungen
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
C.1 Dauerhafte Erhöhungen der institutionellen Förderung
Theater und Tanz
C.1.1 Schauspielbühnen in Stuttgart / Altes Schauspielhaus & Komödie im Marquardt e.V.
249,6
249,6
249,6
249,6
249,6
249,6
C.1.2 Friedrichsbau Varieté
40,0
40,0
40,0
40,0
40,0
40,0
C.1.3 Theater am Olgaeck e.V.
15,5
15,5
15,5
15,5
15,5
15,5
C.1.4 Ensemble Materialtheater
25,0
25,0
25,0
25,0
25,0
25,0
Literatur
C.1.5 Ausdrucksreich e.V.
5,0
5,0
5,0
5,0
5,0
5,0
C.1.6 Ars Narrandi e.V.
55,0
55,0
55,0
55,0
55,0
55,0
Musik
C.1.7 Gospel im Osten
4,0
4,0
4,0
4,0
4,0
4,0
C.1.8 Stadtverband der Chöre, Musik und Karnevalvereine Stuttgart
10,8
10,8
10,8
10,8
10,8
10,8
C.1.9 Stiftsbläser
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
C.1.10 Internationale Bachakademie Stuttgart
26,8
26,8
26,8
26,8
26,8
26,8
C.1.11 Jazzclub Kiste
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
C.1.12 Pop-Büro Region Stuttgart
27,5
27,5
27,5
27,5
27,5
27,5
C.1.13 Jazz Society
12,5
12,5
12,5
12,5
12,5
12,5
Interkultur
C.1.14 Deutsch-Türkisches Forum e.V.
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
C.1.15 Theater La Lune e.V.
20,0
20,0
20,0
20,0
20,0
20,0
C.1.16 Labyrinth gUG
120,0
120,0
120,0
120,0
120,0
120,0
Film
C.1.17 Projektmittel Film
30,0
30,0
30,0
30,0
30,0
30,0
C.2 Projektförderfonds der Sparten Bildende Kunst/Medienkunst, Theater und Tanz, Literatur und Philosophie, Musik sowie Kultur im öffentlichen Raum
C.2.1 Angemessene Honorare für Künstler*innen
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
C.3 Einmalige Erhöhung der institutionellen Zuwendung
C.3.1 Jazzclub Kiste – einmaliger Zuschuss für Mindestgagen-Programm
20,0
Summe
775,1
755,1
755,1
755,1
755,1
755,1

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Neuaufnahmen
430 Transferaufwendungen
471,7
521,7
471,7
471,7
0,0
0,0
Verstetigungen, Verlängerungen
430 Transferaufwendungen
554,3
514,3
514,3
514,3
279,3
279,3
Erhöhungen
430 Transferaufwendungen
775,1
755,1
755,1
755,1
755,1
755,1
Evaluation der Förderlinien
420 Sach- und Dienstleistungen
150,0
Finanzbedarf
1.951,1
1.791,1
1.741,1
1.741,1
1.004,4
1.004,4
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Stellungnahme des Referats WFB:
"Referat WFB hält eine Budgeterhöhung der Kulturförderung zum Doppelhaushalt 2022/2023 in dem hier genannten Umfang (2,0 bzw. 1,8 Mio. EUR) für nicht darstellbar. Angesichts der finanziellen Perspektive (aktuell geplante Fehlbeträge von - 101,5 bzw. - 162,6 Mio. EUR im ordentlichen Ergebnis, vgl. GRDrs 535/2021) und den noch bestehenden Unsicherheiten sollte im Bereich der freiwilligen Aufgaben große Zurückhaltung hinsichtlich zusätzlicher Mittelbereitstellung geübt werden.

Die Finanzverwaltung unterstützt die geplante Evaluation bisheriger Förderstrukturen (vgl. Seite 6 dieser Vorlage). Ebendieses Vorhaben spricht allerdings gerade für die Zurückstellung weiterer Aufdtockungen im Budget bis die Ergebnisse vorliegen."






Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

Anlage 1: Neuaufnahmen in die institutionelle Förderung, sonstige Zusatzbedarfe und Einmalbedarfe
Anlage 2 Verstetigungen/Verlängerungen von bisher befristet beschlossenen Förderungen
Anlage 3 Erhöhungen für institutionell geförderte Einrichtungen


A) Neuaufnahmen in die institutionelle Förderung, sonstige Zusatzbedarfe und Einmalbedarfe


A.1 Neuaufnahmen in die institutionelle Förderung

Theater und Tanz

A.1.1 Kulturinitiative Bohnenviertel e. V.

beantragt ab 2022: 65.000 EUR p.a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Vorschlag der Kulturverwaltung: 65.000 EUR p.a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Die Kulturinitiative Bohnenviertel e.V., sowohl kulturell als auch sozial wichtiger Akteur im Bohnenviertel, wurde in den vergangenen Jahren durch das Sozialamt gefördert. Nun stellt der Verein einen Antrag auf Regelförderung durch das Kulturamt, zunächst befristet auf vier Jahre. Die Förderung soll in den Kulturbereich überführt werden, um die kulturelle Arbeit inklusiver Gruppen zu stärken. Mit eigenen Theaterproduktionen und einem eigenen Festival, beides mit stark inklusivem Anspruch, leistet die KIBeV einen wichtigen Beitrag zu einer diversen Gesellschaft. Durch die Teilnahme an einem UNESCO-Projekt kann diese Arbeit auch überregional sichtbar werden. Ein erstarkendes Interesse an Inklusion und Diversifizierung der Kulturlandschaft muss auch bedeuten, entsprechende Gruppen zu fördern und eine stabile wirtschaftliche Grundlage zur Verfügung zu stellen.

Vom Sozialamt wurde signalisiert, dass eine Weiterführung der Förderung dort nicht mehr länger in Betracht kommt. Ein Ende der regelmäßigen Förderung durch die Stadt Stuttgart würde die KIBeV vor bedrohliche finanzielle Herausforderungen stellen. Ein beachtlicher Teil dieser Arbeit wurde bislang ehrenamtlich geleistet. Planungssicherheit ist dabei von großer Wichtigkeit für die Initiative, bei der teils von einem Planungsvorlauf von 1,5 Jahren auszugehen ist. Der gemeldete Bedarf bezieht sich auf insgesamt drei Theaterproduktionen sowie vier Handicaption-Festivals innerhalb von vier Jahren.


A.1.2 Herbordt und Mohren / Die Institution. Schaudepot für die Darstellenden Künste

beantragt ab 2022: 150.000 EUR p.a.,

Vorschlag der Kulturverwaltung: 150.000 EUR p.a., zunächst befristet auf 4 Jahre

‚Die Institution‘ stellte sich vor knapp zehn Jahren erstmals der Stuttgarter Öffentlichkeit vor. Inzwischen mehr als ein Kunstprojekt, präsentiert das Künstler*innenduo Melanie Mohren und Bernhardt Herbordt seitdem jedes Jahr neue und innovative Theaterformen, die auch ein kunstfernes Publikum ansprechen. Mit dem ‚Schaudepot‘ hat ‚Die Institution‘ jüngst einen dauerhaften Standort erhalten, dessen Schwerpunkte vermittels einer verlässlichen Förderung ausgebaut werden sollen. 1-zu-1-Aufführungen in einem begehbaren Repertoire unabhängiger Performance-Kunst gehören ebenso dazu wie Performance-Werkstätten für Kinder und Jugendliche, Nachbarschaftsfeste und Kooperationen mit Stadtteilschulen, Interventionen, ein neues Performance-Format pro Jahr, sowie Kooperationen mit Initiativen und Nachbarschaft.
Das ‚Schaudepot‘ ist Kultureinrichtung neuen Typs, in der Kunstproduktion, kulturelle Bildung und Nachbarschaftsarbeit miteinander verbunden werden. Es ist so Forschungseinrichtung, Archiv und Veranstaltungsort zugleich, vor allem aber auch vernetztes Zentrum kooperierender Einrichtungen und Akteur*innen, verbindet und teilt Interessen und Ressourcen. Der stark inklusive Anspruch, dem Herbordt/Mohren folgen, soll darüber hinaus ausgebaut werden. Seit 2013 werden Herbordt/Mohren regelmäßig aus Mitteln des Innofonds des Kulturamts gefördert. Beantragt wird nun die Überführung in die verstetigte Förderung der ‚Institution‘, um insbesondere auch gegenüber den vielfältigen Kooperationspartner*innen verlässliche Planung möglich zu machen. Personalkosten (139.000 EUR) sowie Kosten für ein neues Performance-Format machen den Hauptteil des Antrags aus.


A.1.3 Instant Act Stuttgart

beantragt ab 2022: 70.000 EUR p.a.,

Vorschlag der Kulturverwaltung: 70.000 EUR p.a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Die Instant Act Stuttgart gUG ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss, der sich mit einem starken Netzwerk- und Vernetzungsgedanken für die Sichtbarkeit und die Stärkung der professionellen Strukturen im Bereich Improvisationskunst einsetzt. Das Vorhaben, die Improvisationskunst in Stuttgart zu stärken, basiert bislang auf drei Grundpfeilern: Die Instant Act Stuttgart als Institution, ‚Saal Frei‘ als Plattform für Improvisationskunst, sowie ‚Instant PIG//Stuttgart‘ als Freies Ensemble der Plattform. Aktuell wird das Vorhaben durch eine dreijährige Konzeptionsförderung (2020-2022, mit 30.000 EUR p.a.) mit Mitteln aus dem Innofonds Theater und Tanz unterstützt. Damit soll dem deutlich wachsenden Interesse an der Kunstform der Improvisation begegnet und die Sichtbarkeit der Improvisationskunst in Stuttgart gestärkt werden.

Beantragt wird nun die Aufnahme in die institutionelle Förderung, um Stuttgart langfristig als Zentrum für Improvisationskunst im süddeutschen Raum zu etablieren und auch nationale und internationale Zusammenarbeit weiterhin und mit einem stabilen finanziellen Fundament zu ermöglichen. Die Förderung wird für vier Teilbereiche des Gesamtvorhabens beantragt: Strukturförderung, Plattformförderung, Förderung eines Festivals und eines Projekts pro Jahr. Hauptgegenstand mit über 60% des Gesamtvolumens ist dabei die Sicherung von Honoraren, die für das personalintensive Vorhaben notwendig sind.


Interkultur

A.1.4 Literally Peace e. V.

beantragt ab 2022: 20.000 EUR p.a.,

Vorschlag der Kulturverwaltung: 20.000 EUR p.a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Literally Peace e. V. ist ein Kollektiv syrischer und deutscher Künstler*innen mit Sitz in Stuttgart. Im Frühjahr 2017 startete der Verein als ein Projekt junger Autor*innen aus Syrien und Deutschland, die ihre Texte auf Deutsch, Englisch und Arabisch auf einem Blog veröffentlichten.

Bis auf kleinere zeitlich begrenzte Stellen auf Honorarbasis im Rahmen von Projekten, arbeiten sowohl der fünfköpfige Vorstand und wie auch alle Engagierten rein ehrenamtlich mit ca. 50 Stunden im Monat. Der Verein hat einen Bedarf von 20.000 EUR gemeldet, dieser wird für die Schaffung einer Personalstelle auf Mini-Job Basis, Betriebskosten, interne und externe Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit benötigt. Der Verein hat sich aus einer Initiative von jungen Menschen zu einem bewegenden Verein in Stuttgart entwickelt der auch bei seinen vielzähligen Kooperationspartnern geschätzt wird. Die Aufnahme in die intentionelle Förderung würde die Arbeit des Vereins nachhaltig stärken und professionalisieren. Der Verein wurde in der Vergangenheit durch Projektmittel aus dem Fonds Interkultur gefördert. Die Jury hat sich zuletzt für eine Aufnahme in die institutionelle Förderung ausgesprochen.


A.1.5 Props e. V.

beantragt ab 2022: 56.700 EUR p.a.,

Vorschlag der Kulturverwaltung: 56.700 EUR p.a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Seit der Vereinsgründung im Jahr 2015 bringt Props e. V. junge Menschen unterschiedlichster (familiärer, kultureller, sozialer, ökonomischer, bildungsbiographischer, ethnischer) Hintergründe vorrangig aus dem Stuttgarter Süden zusammen. Künstler*innen aus den Bereichen Theater, Film, Tanz, Fotografie, Design, Malerei, Bildhauerei, Pädagog*innen und engagierte Bürger*innen bieten jährlich drei kostenfreie Kunst- und Kulturprojekte für Kinder, Jugendliche und Familien an und erreichten damit bisher insgesamt 330 Personen, die aktiv an den Projekten teilgenommen haben. Das Team besteht aktuell aus 20 Künstler*innen und Pädagog*innen und ca. zehn engagierten Bürger*innen. Der Großteil der anfallenden Stunden wurde ehrenamtlich zugunsten der Menschen, mit denen Props e.V. verbunden ist, geleistet. Das Projekt „Place to Play“ wurde seit 2016 kontinuierlich aus dem Projektmittelfonds Interkultur gefördert. Um die Vereinsarbeit auf eine stabile Basis zu stellen und die Angebote im bisherigen Umfang (ca. drei Projekte im Jahr) fortzuführen, sowie das Projekt Props – Place to Play (inklusive des digitalen Begleitprojekts) zu verstetigen, hat der Verein einen nachvollziehbaren Bedarf in Höhe von 56.700 EUR (davon 36.700 EUR für die Geschäftsstelle und 20.000 EUR für das Projekt) gemeldet. Die Jury hat sich für eine Aufnahme in die institutionelle Förderung ausgesprochen.


A.2 Sonstige Zusatzbedarfe

A.2.1 Fonds zur Gewährung von Stipendien

Vorschlag der Kulturverwaltung: 60.000 EUR p.a.

Im Rahmen der Corona-Nothilfen im Sommer 2020 hat die Kulturverwaltung erstmals Stipendien für freischaffende Künstler*innen ausgeschrieben. Bereits die erste Ausschreibung zeigte den großen Bedarf für diese Förderform, die künstlerisches Arbeiten, Recherche und Austausch frei vom Erfolgsdruck einer bereits konkreten, zeitlich terminierten späteren Ergebnispräsentation vor Publikum fordert. Insgesamt konnten damals 21 Stipendien in einem Gesamtumfang von rd. 80.000 EUR vergeben werden. Die Ergebnisse wurden dem Kulturamt im Dezember 2020 virtuell präsentiert und boten spartenübergreifend interessante Einblicke in zeitgenössisches künstlerisches Arbeiten, interdisziplinäre Ausdrucksformen und vielversprechende neue Ansätze.

Neben dem Land Baden-Württemberg haben mittlerweile verschiedene deutsche Großstädte Fonds für die Vergabe von Stipendien eingerichtet, und damit freischaffenden Einzelkünstler*innen eigene Fördermöglichkeiten eröffnet. Bei der Stadtverwaltung Stuttgart wurde aus den 2020 verbliebenen Fördermitteln für Corona-Nothilfen ein weiteres Budget in Höhe von 160.000 EUR für die Vergabe von Stipendien im Jahr 2021 reserviert und mit GRDrs. 1091/2020 vom Gemeinderat beschlossen. Auf die Ausschreibung im Februar 2021 gingen rd. 170 Bewerbungen ein, von denen 28 Künstler*innen für ein Stipendium mit einem Betrag von mindestens 3.600 EUR ausgewählt wurden.

Um auch in „Nach-Corona-Zeiten“ aufstrebenden Stuttgarter Künstler*innen auf diesem Weg Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen, sollen ab 2022 jährlich 15 Stipendien vergeben werden können. Ziel dieser Förderform ist u.a., diesen Künstler*innen eine auskömmliche Vorbereitung auf spätere Bewerbungen für konkrete Projektförderanträge aus den Innovationsfördertöpfen zu ermöglichen.

Unter Einbeziehung der Jurykosten ist hierfür ein jährliches Budget von 60.000 EUR erforderlich.


A.2.2 neuer Projektmittelfonds Internationaler Kulturaustausch

Vorschlag der Kulturverwaltung: 50.000 EUR p.a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Die Außenbeziehungen der Landeshauptstadt Stuttgart sind schon lange positiv durch eine starke europäische und internationale Vernetzung geprägt. Dabei spielt auch der kulturelle Austausch zwischen Künstler* innen und Kulturschaffenden aus Stuttgart und den zehn Partnerstädten eine wichtige Rolle. Um sich über die offiziellen Städtepartnerschaften hinaus durch einen regelmäßigen kulturellen Austausch auf internationaler Ebene zu positionieren, die lokale Kunstszene durch Vernetzungsmöglichkeiten, Begegnungsprojekte und internationale Impulse zu bereichern und gleichzeitig das kulturelle Veranstaltungsangebot durch internationale Initiativen zu ergänzen, wird die Einrichtung eines neuen Projektmittelfonds in Höhe von zunächst 50.000 EUR beantragt. Über den Fonds wird auch die Möglichkeit gesehen, die bislang wenig ausgeprägten Verbindungen zwischen den auswärtig orientierten Kultureinrichtungen in der Landeshauptstadt und den lokalen Kultureinrichtungen zu verstärken.



A.3 Einmalbedarf

A.3.1 Internationale Hegelvereinigung – Hegelkongress im Stuttgarter Rathaus

Vorschlag der Kulturverwaltung: 50.000 EUR

Der viertägige Hegel-Kongress findet seit 1981 alle sechs Jahre in Stuttgart statt. Veranstalter ist die Internationale Hegel-Vereinigung in Kooperation mit der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert den Kongress seit seinem Bestehen, eine Verstetigung dieser Förderung wurde bislang nicht beschlossen. Dementsprechend sind auch für den Hegel-Kongress 2023 keine Gelder eingestellt. Gleichwohl hat der Hegel-Kongress Tradition in Stuttgart und ist fester Bestandteil des Engagements der LHS im Bereich Philosophie. Eine erneute Bezuschussung des Hegel-Kongresses 2023 durch die Stadt in Höhe von 15.000 Euro ist zu befürworten. Darüber hinaus wäre die mietfreie Nutzung der Räume im Rathaus sowie die Kostenübernahme des Caterings begrüßenswert. Für die Förderung sowie für interne Verrechnungen der Raumnutzungen im Rathaus und des Caterings entsteht beim Kulturamt ein einmaliger Bedarf im Jahr 2023 über 50.000 EUR.



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Anlage 2 zu GRDrs. 623_2021 Verstetigungen_Verlängerungen.docx
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Anlage 3 zu GRDrs. 623_2021_Erhöhungen.docx