2. Den vorgeschlagenen Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts 2018/2019 in der Zuständigkeit des Gemeinderats (Anlage 2) wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, soweit erforderlich die notwendigen Einzelbeschlüsse bis spätestens zur 3. Lesung des Doppelhaushalts 2018/2019 herbeizuführen, im Übrigen die Maßnahmen unter Beachtung der Beteiligungsrechte der Personalvertretung umzusetzen.
Begründung: 1. Ausgangslage Um den Haushaltsausgleich nach § 80 Abs. 2 GemO in Verbindung mit § 24 GemHVO zu erreichen, hat der Gemeinderat im Rahmen der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2016/2017 die Veranschlagung eines Globalen Minderaufwands in Höhe von jährlich 29 Mio. EUR ab dem Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Damit konnte das Gesamtergebnis 2017 ausgeglichen und die Fehlbeträge in der Finanzplanung für die Folgejahre auf - 23,9 Mio. EUR in 2018, - 59,6 Mio. EUR in 2019 und -44,0 Mio. EUR in 2020 reduziert werden. Beim Rechnungsabschluss 2015 ergaben sich Ergebnis- und Liquiditätsverbesserungen, wodurch auf die geplante Kreditaufnahme 2016 verzichtet und der Kreditbedarf für 2017 reduziert werden konnte. Aufgrund sich abzeichnender weiterer Entlastungen insbesondere bei der Unterbringung von Flüchtlingen, war es möglich, auf die Umsetzung des Globalen Minderaufwands in 2017 zu verzichten und die Erarbeitung von strukturellen Einsparvorschlägen auf das Jahr 2018 zu verschieben (GRDrs 353/2016). Auch wenn die vorgelegten Eckdaten für die Jahre 2018/2019 unter Berücksichtigung der Maßnahmenvorschläge der Kategorie 1 vergleichsweise geringfügige Überschüsse ausweisen, ist die Umsetzung der strukturellen Einsparvorschläge im Hinblick auf die Aufgabenfülle in den Bereichen Bildung, Betreuung, Kultur, Wohnungsbau, Mobilität, Verkehr sowie den bestehenden Risiken bei der Gewerbesteuer und beim Erwerb der Wasserversorgung weiterhin zwingend notwendig. 2. Vorgehensweise bei der Erarbeitung der Maßnahmen Im Haushaltsausschreiben zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurden die Ämter und Eigenbetriebe gebeten, Vorschläge zur dauerhaften, strukturellen Verbesserung der Ergebnishaushalte vorzulegen. Im Unterschied zum Verfahren bei früheren Haushaltskonsolidierungskonzepten wurde diesmal keine Sparquote vorgegeben, außerdem war es möglich, die Vorschläge anders als beim Globalen Minderaufwand auf den Bereich der Erträge auszudehnen. Im Auftrag der Referate AKR und WFB hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Haupt- und Personalamts sowie der Stadtkämmerei die Ämtervorschläge sowie weitere mögliche Maßnahmen beraten und geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt war von Anfang an absprachegemäß in diesen Beratungsprozess eingebunden. In Referatsgesprächen und in den Budgetgesprächen wurden die Vorschläge zusammen mit den jeweiligen Ämtern erörtert und weiter konkretisiert. Bei der Erarbeitung der Maßnahmen wurde aber auch deutlich, dass die Landeshauptstadt sich bei der Aufgabenerfüllung schon bisher sparsam und wirtschaftlich verhalten hat. 3. Strukturelle Maßnahmenvorschläge Ausgangslage war die Zielvorgabe des Gemeinderates zur Erarbeitung von dauerhaft wirksamen Maßnahmen im Umfang von jährlich 29 Mio. EUR. Das Entlastungsvolumen aller Vorschläge summiert sich in den Jahren 2018 bis 2020 auf insgesamt 27,1 Mio. EUR, 26,4 Mio. EUR und 26,1 Mio. EUR. Die Maßnahmen teilen sich in zwei Kategorien auf: