Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9002-04
GRDrs 593/2017
Stuttgart,
07/12/2017



Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.07.2017
26.07.2017



Beschlußantrag:

1. Die Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts 2018/2019 in der Zuständigkeit der Verwaltung (Anlage 1) sowie deren Berücksichtigung im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen unter Beachtung der Beteiligungsrechte der Personalvertretung zügig umzusetzen. Sofern einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.

2. Den vorgeschlagenen Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts 2018/2019 in der Zuständigkeit des Gemeinderats (Anlage 2) wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, soweit erforderlich die notwendigen Einzelbeschlüsse bis spätestens zur 3. Lesung des Doppelhaushalts 2018/2019 herbeizuführen, im Übrigen die Maßnahmen unter Beachtung der Beteiligungsrechte der Personalvertretung umzusetzen.



Begründung:


1. Ausgangslage

Um den Haushaltsausgleich nach § 80 Abs. 2 GemO in Verbindung mit § 24 GemHVO zu erreichen, hat der Gemeinderat im Rahmen der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2016/2017 die Veranschlagung eines Globalen Minderaufwands in Höhe von jährlich 29 Mio. EUR ab dem Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Damit konnte das Gesamtergebnis 2017 ausgeglichen und die Fehlbeträge in der Finanzplanung für die Folgejahre auf - 23,9 Mio. EUR in 2018, - 59,6 Mio. EUR in 2019 und -44,0 Mio. EUR in 2020 reduziert werden.
Beim Rechnungsabschluss 2015 ergaben sich Ergebnis- und Liquiditätsverbesserungen, wodurch auf die geplante Kreditaufnahme 2016 verzichtet und der Kreditbedarf für 2017 reduziert werden konnte. Aufgrund sich abzeichnender weiterer Entlastungen insbesondere bei der Unterbringung von Flüchtlingen, war es möglich, auf die Umsetzung des Globalen Minderaufwands in 2017 zu verzichten und die Erarbeitung von strukturellen Einsparvorschlägen auf das Jahr 2018 zu verschieben (GRDrs 353/2016).

Auch wenn die vorgelegten Eckdaten für die Jahre 2018/2019 unter Berücksichtigung der Maßnahmenvorschläge der Kategorie 1 vergleichsweise geringfügige Überschüsse ausweisen, ist die Umsetzung der strukturellen Einsparvorschläge im Hinblick auf die Aufgabenfülle in den Bereichen Bildung, Betreuung, Kultur, Wohnungsbau, Mobilität, Verkehr sowie den bestehenden Risiken bei der Gewerbesteuer und beim Erwerb der Wasserversorgung weiterhin zwingend notwendig.


2. Vorgehensweise bei der Erarbeitung der Maßnahmen

Im Haushaltsausschreiben zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurden die Ämter und Eigenbetriebe gebeten, Vorschläge zur dauerhaften, strukturellen Verbesserung der Ergebnishaushalte vorzulegen. Im Unterschied zum Verfahren bei früheren Haushaltskonsolidierungskonzepten wurde diesmal keine Sparquote vorgegeben, außerdem war es möglich, die Vorschläge anders als beim Globalen Minderaufwand auf den Bereich der Erträge auszudehnen. Im Auftrag der Referate AKR und WFB hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Haupt- und Personalamts sowie der Stadtkämmerei die Ämtervorschläge sowie weitere mögliche Maßnahmen beraten und geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt war von Anfang an absprachegemäß in diesen Beratungsprozess eingebunden. In Referatsgesprächen und in den Budgetgesprächen wurden die Vorschläge zusammen mit den jeweiligen Ämtern erörtert und weiter konkretisiert. Bei der Erarbeitung der Maßnahmen wurde aber auch deutlich, dass die Landeshauptstadt sich bei der Aufgabenerfüllung schon bisher sparsam und wirtschaftlich verhalten hat.


3. Strukturelle Maßnahmenvorschläge

Ausgangslage war die Zielvorgabe des Gemeinderates zur Erarbeitung von dauerhaft wirksamen Maßnahmen im Umfang von jährlich 29 Mio. EUR. Das Entlastungsvolumen aller Vorschläge summiert sich in den Jahren 2018 bis 2020 auf insgesamt 27,1 Mio. EUR, 26,4 Mio. EUR und 26,1 Mio. EUR.

Die Maßnahmen teilen sich in zwei Kategorien auf:

Die Maßnahmenübersichten gliedern sich in ämterbezogene Maßnahmen, ämterübergreifende Maßnahmen und in Maßnahmen im Bereich der Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen.

Die haushaltswirksamen Verbesserungen (dauerhafte Wirkung nach vollständiger Umsetzung der Maßnahmen) setzen sich wie folgt zusammen:
Personalaufwendungen:
1,3 Mio. EUR
Sachaufwendungen:
9,4 Mio. EUR
Zuschüsse/Transferaufw.:
2,8 Mio. EUR
Zwischensumme Aufwendungen:
13,5 Mio. EUR
Erträge:
12,6 Mio. EUR
Gesamtsumme:
26,1 Mio. EUR


3.1 Personalaufwendungen

Beim städtischen Post- und Zustelldienst ist beabsichtigt, die derzeit freien und im Zeitraum des Doppelhaushalts 2018/2019 frei werdenden Stellen nicht mehr nach zu besetzen. Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist die eigene Postzustellung bereits in den vergangenen Jahren sukzessive reduziert und auf externe Dienstleister übertragen worden. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme ist ein Abbau von 6 Stellen möglich.

Im Bereich der Branddirektion wird vorgeschlagen, von den aus früherer Zeit noch vorhandenen 7 Telegrafistenstellen jeweils nach Versetzung in den Ruhestand 5 Stellen abzubauen. Die ehemaligen Telegafistenstellen gehen über den im Rahmen der Stellenbemessung für den Einsatzdienst ermittelten Stellenbedarf hinaus, sodass die Reduzierung vertretbar ist.

Die Verschlankung der Rentenstellen ist möglich, nachdem die Deutsche Rentenversicherung durch ihre Filialen in Stuttgart und ihr Internetangebot eine umfangreiche Beratung anbietet. Zudem ergab ein Städtevergleich einen Stellenbedarf von 9,3 Stellen, was einem Stellenüberhang von 4,46 Stellen entspricht. Mit dem Abbau des Überhangs von 4,46 Stellen kann auch weiterhin eine ergänzende Beratung der Versicherten angeboten werden.

Im Bereich der Bußgeldstelle können durch Fallzahlenveränderungen und die Erarbeitung eines neuen Fallzahlenschlüssels sechs Stellen gestrichen werden.

In der Stadtkämmerei ist es möglich, nach dem Umzug in den Neubau an der Eichstraße eine 0,5 Stelle im Sekretariatsbereich abzubauen.

Weitere Personalstellen können durch eingetretene Aufgabenveränderungen und Aufgabenwegfall abgebaut werden. Vom Amt für öffentliche Ordnung wurden vier Stellen der Verkehrsüberwachung zur Streichung angemeldet, da der mit der DAKO EDV-Ingenieur und Systemhaus GmbH im Februar 2014 abgeschlossene Vertrag über die Lieferung einer mobilen Ampel-Rotlicht-Überwachungsanlage rückabgewickelt wird und somit kein Personal für die Bedienung der Anlage benötigt wird. Durch eine Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes hat der Bund die bisher kommunal wahrgenommene Aufgabe in eigene Verwaltung übernommen; deshalb können beim Sozialamt 1,5 Stellen gestrichen werden. Diese Stellen sind bereits frei und werden damit zum Stellenplan 2018 zur Streichung vorgeschlagen.

Die vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen führt zu einem sukzessiven Abbau von insgesamt 27,5 Stellen im Rahmen der üblichen Fluktuation und zu Personalkosteneinsparungen von rd. 1,3 Mio. EUR. Der Personalkostenanteil an den strukturellen Maßnahmen insgesamt beläuft sich somit nur auf rd. 5%.


3.2 Sachaufwendungen

Die Verringerung der Sachaufwendungen wird hauptsächlich durch die Anpassung an den tatsächlichen Bedarf, die Reduzierung von nicht zwingend notwendigen Aufwendungen, die Anpassung von Verträgen und im Wesentlichen durch Zinseinsparungen
(8 Mio. EUR) infolge der Vermeidung von Kreditaufnahmen erzielt.


Einsparungen können außerdem aus der Neuausschreibung der Gebäudeversicherung und durch die Standardreduzierung bei der Wechselbepflanzung von Grünflächen realisiert werden. Einsparpotenzial wird auch im Bereich Bücher, Zeitschriften und bei Veröffentlichungen gesehen. Hier ist eine größere Verlagerung auf Online-Dienste bzw. Publikationen möglich. Zudem können durch die Nutzung von Carsharing-Angeboten Dienstwagen ersetzt werden.

Insgesamt können mit der Reduzierung der Sachaufwendungen 9,4 Mio. EUR eingespart werden. Dies entspricht einem Anteil von rd. 36% an den strukturellen Maßnahmen insgesamt.


3.3 Zuschüsse/Transferleistungen

Die Kürzung von Zuschüssen betrifft vor allem die Anpassung an den tatsächlichen Bedarf im Bereich der freiwilligen kommunalen Zuschüsse und die Vermeidung von Doppelförderungen durch Bund oder Land im Sozialbereich.

Vorgesehen ist die Anpassung der Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen freier Träger an die Bundes- und Landesförderung. Hierzu wird ein entsprechendes Konzept erarbeitet und vorgelegt. Bei der städtischen Beteiligung an den Kosten für die Unterhaltung von Kirchtürmen, Uhren und Glocken können aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidung im Fall der Gemeinde Gingen/Fils und dem geltend gemachte Anpassungsverlangen der bestehenden Altverträge die bisherigen Aufwendungen entsprechend gesenkt werden.

Im Bereich des Jugendamts können die Aufwandsansätze bei der Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe angepasst werden. Wegen der Nachrangigkeit der kommunalen Eingliederungsleistungen gegenüber den bundesfinanzierten allgemeinen Eingliederungsleistungen und weil bei einzelnen Programmen die Teilnehmerzahl geringer ist als ursprünglich geplant, können beim JobCenter Kürzungen vorgenommen werden. Die Maßnahme Café Nachbar wurde zum 31.03.2017 eingestellt. Beim Sozialamt kann der Zuschuss für die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung entfallen, nachdem das Angebot durch andere Träger abgedeckt wird.

Im Bereich des Klinikums sollen durch die Ablösung der sogenannten „Schwarzen Null“ im Rahmen des Jahresabschlusses 2016, die künftigen Ausgleiche aus dem städtischen Haushalt verringert werden. Bei den Bäderbetrieben wird vorgeschlagen, in den Hallenbädern Cannstatt, Plieningen und Feuerbach (nach Wiedereröffnung) keinen öffentlichen Badebetrieb mehr anzubieten. Bisher gab es jeweils noch einen als Warmbadetag gestalteten öffentlichen Badetag. Zudem kann der Verlustausgleich durch verschiedene Energiesparprojekte verringert werden.

Mit der Übernahme des städtischen Anteils an der Bio Regio STERN durch den Verband Region Stuttgart kann der jährliche Zuschuss an die GmbH entfallen.

Im Zuschussbereich belaufen sich die Vorschläge auf insgesamt 2,8 Mio. EUR, was einem Anteil an den Gesamteinsparungen von 10,7% entspricht. Im Verhältnis zum Gesamtvolumen der Zuweisungen und Zuschüsse im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 459 Mio. EUR entsprechen die Kürzungen einem Anteil von 0,6%.


3.4 Erträge

Die Mehrerträge bei den Steuern (1,9 Mio. EUR) resultieren aus Verbesserungen durch die Erweiterung der Betriebsprüfung bei der Gewerbesteuer und der Grundlagenprüfung bei der Grundsteuer. Zudem wird bei der Vergnügungssteuer vorgeschlagen, den Steuersatz für Gewinnspielgeräte um 2 % auf 26 % vom Netto-Einspielergebnis anzuheben.

Im Bereich der Gebühren ergeben sich höhere Erträge aus neuen Gebührentatbeständen und der überdurchschnittlichen Erhöhung verschiedener einzelnen Gebühren, die über die jährlichen Kostenentwicklungen hinaus gehen.

Das Standesamt schlägt neue Gebührentatbestände für verschiedene Leistungen vor. Diese Vorschläge werden auch für die Bezirksämter übernommen. Durch die Neukalkulation der Benutzungsgebühren für Flüchtlings- und Wohnungslosenunterkünfte werden voraussichtlich Mehrerträge von rd. 5,8 Mio. EUR erzielt, insbesondere aus der höheren Kostenerstattung des Bundes für die Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II. Eine Anpassung der Gebühren und Entgelte ist außerdem im Bereich der Stadtbibliothek, für das Amtsblatt, bei den Parkierungseinrichtungen, im Friedhofsbereich, bei den Sachkostenbeiträge der Vereine für die Nutzung von Sportstätten, bei der außerschulischen Nutzung von Schulräumen, bei den Verwaltungsleistungen des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung und bei der Sondernutzungsgebühr an öffentlichen Straßen der Märkte Stuttgart GmbH vorgesehen bzw. bereits erfolgt.

Weitere Mehrerträge ergeben sich aus der Erhöhung der Kostenersätze für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, der verbesserten Kostenerstattung beim Medizinischen Rettungsdienst, einer moderaten Erhöhung der Pachten bei den unbebauten Grundstücken und der Verrechnung des Jobtickets an die Eigenbetriebe AWS und SES für die gebührenfinanzierte Bereiche.

Geplant sind außerdem weitere Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb SES in den Jahren 2018 und 2019, die im Stadthaushalt zu entsprechenden Zinserträgen führen.

Insgesamt belaufen sich die Vorschläge im Bereich der Erträge auf 12,6 Mio. EUR. Dies entspricht einem Anteil von 48% an den Maßnahmenvorschlägen insgesamt.



4. Weiteres Vorgehen, Beteiligung der Personalvertretung

Im Anschluss an den Grundsatzbeschluss wird die Verwaltung soweit als möglich bis zur 3. Lesung der Haushaltsplanberatungen die erforderlichen Sachbeschlüsse zu den Maßnahmen der Kategorie 2 in den zuständigen Gemeinderatsgremien herbeiführen, damit die Verbesserungen in den Haushalt 2018/2019 aufgenommen werden können. Für den Fall, dass einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind zum Ausgleich geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.

Die Personalvertretung wird, soweit ihre Beteiligungsrechte tangiert sind, entsprechend dem Landespersonalvertretungsgesetz förmlich beteiligt und im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit informiert. Bei einer Reihe von Einzelmaßnahmen, insbesondere jenen, mit denen Haushaltsansätze zur Reduzierung von Sachausgaben und Zuschüssen oder zur Erhöhung von Erträgen verändert werden, ist die Personalvertretung nicht förmlich zu beteiligen.






Fritz Kuhn

Anlagen
1 Strukturelle Vorschläge Kategorie 1 (Zuständigkeit Verwaltung)
2 Strukturelle Vorschläge Kategorie 2 (Beschluss des Gemeinderats notwendig)



Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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