Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
335
7
VerhandlungDrucksache:
643/2014
GZ:
WFB 0414-07.06
Sitzungstermin: 05.11.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart
- Jahresabschluss 2013

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 28.10.2014, GRDrs 643/2014, mit folgendem Beschlussantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) am 10.11.2014 den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1.Der Jahresabschluss 2013 wird wie folgt festgestellt:
Euro
Bilanzsumme
21.778.251,58
davon Aktivseite
- Anlagevermögen
8.329.232,28
- Umlaufvermögen
13.103.225,08
- Rechnungsabgrenzungsposten
345.794,22
davon Passivseite
- Eigenkapital
8.848.428,17
- Rückstellungen
6.429.872,04
- Verbindlichkeiten
5.045.792,32
- Rechnungsabgrenzungsposten
1.454.159,05
Gewinn- und Verlustrechnung
- Jahresergebnis
-538.649,73
- Summe der Erträge
31.610.512,22
- Summe der Aufwendungen
32.149.161,95

2. Die Aufwandsumlage 2013 je Einwohner wird mit 0,65 EUR
3. Der Jahresfehlbetrag von 538.649,73 EUR wird durch eine Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage (440.000,00 EUR) und aus der Rücklage für künftige Verfahrensentwicklungen aus Aufwandsumlage (98.649,73 EUR) gedeckt. 4. Dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

5. Zur Kenntnis zu nehmen, dass die Leiterin des Fachbereichs Prüfung und Revision beim Landratsamt Ludwigsburg die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 vorgenommen hat und dass gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und die Entlastung der Geschäftsführung gemäß § 16 Abs. 3 EigBG keine Bedenken bestehen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Föll stellt fest:
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