Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 468/2015
Stuttgart,
07/07/2015


Zwischenbericht urbane Gärten und kommunales Grünprogramm



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
21.07.2015
29.07.2015

Bericht:

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 beschlossen, urbane Gärten wie auch die Entsiegelung von Höfen sowie die Begrünung von Höfen, Fassaden und Dächern künftig auf Basis von Richtlinien zu fördern (GRDrs 1154/2013). Zum Stellenplan 2014/2015 hat der Gemeinderat hierfür eine 50%-Stelle bis Ende 2015 genehmigt. Die Stelle konnte im Juni 2014 besetzt werden. Im Oktober 2014 wurden die Richtlinie zur Förderung von urbanen Gärten in Stuttgart sowie die Richtlinie für das kommunale Grünprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung der Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung durch den Gemeinderat beschlossen. Im Doppelhaushalt 2014/2015 wurden hierfür insgesamt 400.000 Euro berücksichtigt.

1. Urbane Gärten
2015 sind bisher 18 Initiativgruppen in ihren urbanen Gärten in Stuttgart aktiv. Im Vergleich zu 2014 konnten also 6 neue urbane Gärten realisiert werden. Mitunter gibt es an 3 Flüchtlingsunterkünften (West, Möhringen und Plieningen) neue urbane Gärten. Hier wird den Bewohnerinnen und Bewohnern mit Hilfe der Freundeskreise das Gärtnern ermöglicht. Des Weiteren wurde ein kleiner Bauerngarten auf dem Bismarckplatz zusammen mit der Schwabschule realisiert - eingebunden in ein pädagogisches Konzept wird mit Schülerinnen und Schülern gegärtnert. Als Willkommensgruß wurde ein bunter Reifengarten auf dem hochfrequentierten Karl-Benz-Platz in Untertürkheim realisiert. Des Weiteren haben Studenten im Frühjahr 2015 dezentrale mobile Hochbeetgärten auf dem Campus der Universität Vaihingen umgesetzt.

Der größte urbane Garten in Stuttgart ist der Stadtacker bei den Wagenhallen mit ca. 2000 m² Anbaufläche, weitere Gärten sind der Garten auf dem Züblinparkhaus, der Nachbarschaftsgarten Stöckach, Inselgrün in Bad Cannstatt und die Bürgergärten Hallschlag. Bisher wurden 6 Anträge von Initiativgruppen bewilligt. Durch die Ansprache von Eigentümern konnten mehrere Flächen zum Gärtnern bereitgestellt werden. Der Koordinator für Urbanes Gärtnern beschäftigt sich mit allen Anfragen der Akteuren; z. B. werden Holzpaletten für den Bau von Hochbeeten, Transporte, Boden, Saat und Pflanzgut, Geräte sowie fachliche Expertise nachgefragt.

In Stuttgart gibt es 2015 erstmals Preise für urbane Gärten zu gewinnen. Zum einen hat der Verschönerungsverein Stuttgart e.V. Preise für urbane Gärten in Stuttgart ausgelobt. Die Stadt unterstützt diesen Wettbewerb in finanzieller Hinsicht; Herr Obermeister Fritz Kuhn wird die Preise im Oktober überreichen. Zum anderen gab es im Juni 2015 durch die Nachhaltigkeitstage Baden-Württemberg die Chance für die Akteure, ihre Gärten zu präsentieren; auch hier wurden Preise verliehen.

1.1. Öffentlichkeitsarbeit urbane Gärten
Mit den Akteuren wurden zwei Gartenwerkstätten im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung durchgeführt. Die Werkstattgespräche wurden durch Impulsvorträge und Diskussionsplattformen gestaltet.

Im April 2015 waren Akteure aus ganz Deutschland beim Workshop für Gemeinschaftsgärten in Gründung zu Gast in Stuttgart. In Kooperation mit der Anstiftung Ertomis München und dem Stadtacker Wagenhallen Stuttgart richtete das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung diesen Wochenendworkshop aus.

Im Mai 2015 war das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Kooperationspartner beim
Sommeratelier Hallschlag. Das Sommeratelier Hallschlag ist ein partizipatives Stadteilprojekt in Stuttgart Hallschlag. “Die essbare Stadt“ wurde durch den Koordinator Urbanes Gärtnern in einem Vortrag zum Gärtnern in der Stadt vorgestellt.

Um das geplante interaktive Onlineangebot für urbane Gärten mit den Akteuren abzustimmen, wurde den Initiativgruppen der Entwurf des interaktiven Onlineangebots zur Verfügung gestellt. Die Akteure konnten Verbesserungsvorschläge und Ergänzungen einbringen. Dieses zusätzliche Angebot zu den urbanen Gärten wird derzeit ausgearbeitet und soll voraussichtlich nach der Sommerpause online gehen. Geplant sind eine interaktive Flächenbörse, eine interaktive Gerätebörse, ein Gartenkalender, Expertenmeinungen sowie Ankündigungen für wichtige Termine.

2. Kommunales Grünprogramm (Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung)
Nach Beschluss der Richtlinie für das kommunale Grünprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung der Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung durch den Gemeinderat im Oktober 2014 wurde die erste Dachbegrünungsmaßnahme bereits 2014 ausgeführt. 5 Maßnahmen wurden bisher bewilligt. Insgesamt werden durch die bewilligten Anträge ca. 450 m² extensive Dachbegrünung und ca. 60m² intensive Wandbegrünung (am Marktplatz) umgesetzt.

2.1. Öffentlichkeitsarbeit kommunales Grünprogramm
Um das kommunale Grünprogramm einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, wurden Maxikarten entworfen und bereits 2000 Stück verteilt. Unter anderem wurden alle Bezirksrathäuser sowie Landschaftsarchitekten aus Stuttgart in den Verteilerkreis aufgenommen.

Mit der Universität Stuttgart besteht eine enge Zusammenarbeit. Im Seminar Grüne Architekturen werden Hochbauarchitekturstudenten für Gebäudebegrünungen sensibilisiert. Eine Ausstellung von Beispielprojekten der Gebäudebegrünung soll geschaffen werden. Die Ausstellung soll voraussichtlich im Herbst 2015 im Rahmen eines Symposiums eröffnet werden. Das kommunale Grünprogramm ist als fester Bestandteil dieses Symposiums eingeplant.

3. Öffentlichkeitsarbeit übergreifend
Der Koordinator für urbane Gärten und das kommunale Grünprogramm hat beide Förderprogramme 2014 und 2015 bisher in 9 regionalen und überregionalen Printmedien vorgestellt (Stuttgarter Zeitung, Stuttgarter Nachrichten, Südwestpresse, TASPO Fachzeitschrift Garten- und Landschaftbau, Lift Stuttgart, Trottwar, Freiwilligenmagazin WIN, Übermorgen Magazin und Das Stadtblatt). Des Weiteren wurden 4 Radiobeiträge (SWR, Radio 7) zu den oben genannten Themen gesendet. Neben dem Interesse der Medienlandschaft am kommunalen Grünprogramm und am urbanen Gärtnern werden immer mehr wissenschaftliche Arbeiten in diesen Bereichen ausgearbeitet und durch ihn unterstützt.

Beim 2. Fachseminar„ Dachbegrünung für Kommunen“ des Deutschen Dachgärtnerverbandes bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt im Februar 2015 in Osnabrück hat sich für die Stadtverwaltung die Möglichkeit geboten, ihre Programme und Vorgehensweisen zu präsentieren. Die Stadt erfährt dadurch bundesweite Anerkennung.

4. Fazit
Durch die Schaffung der Stelle eines Koordinators für beide Förderprogramme nimmt Stuttgart eine Vorreiterrolle zu den Themen bürgergerechte, klimagerechte und zukunftsgerichtete Stadt ein. Besonders im Bereich urbane Gärten wird von den Akteuren eine intensive Betreuung durch den Koordinator nachgefragt; die zweckgebundenen Zuschüsse sind hier als zweitrangig zu werten. Durch das kommunale Grünprogramm ermöglicht der Gemeinderat Hinterhöfe zu entsiegeln und die Begrünung der Stadt insgesamt weiter voranzubringen und damit auch das Stadtklima zu verbessern.

Bis Mai 2015 wurden 40.515.54 Euro (davon 34.287,47 Euro vorläufig) durch die Richtlinie zur Förderung von urbanen Gärten in Stuttgart und die Richtlinie für das kommunale Grünprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung der Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung bewilligt. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Bewilligungen erst nach in Kraft treten der Richtlinien im Oktober 2014 erteilt werden konnten. Die bisher zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr sollten jedoch auch für die Jahre 2016/2017 beibehalten werden. Die Verwaltung wird regelmäßig über den Fortgang der Projekte berichten.

Um die Bürgeranfragen zu Gärten in der Stadt und die stadtklimagerechte Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung in Stuttgart künftig dauerhaft und qualitativ hochwertig unterstützen zu können, ist eine unbefristete Stelle in diesen Bereichen über das Jahr 2015 hinaus notwendig.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Finanzbedarf
200
200
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2016
2017
später
Sofern die Förderung von urbanen Gärten in Stuttgart und das kommunale Grünprogramm fortgesetzt werden soll, ist hierfür mindestens eine 50%-Stelle in EG 12 erforderlich.
0,5
EG 12
0,5
EG 12
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
39,5
39,5
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Matthias Hahn
Bürgermeister



Anlagen:

Keine

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