Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
217/2014
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 09.04.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe st
Betreff: Ganztagesgrundschulen:
- Vereinbarungen mit den Träger der Jugendhilfe
- Änderung der Präambel

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 25.03.2014, GRDrs 217/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. In den Mustervereinbarungen mit den Trägern der Jugendhilfe über den Betrieb einer Ganztagesgrundschule wird in §1 Abs. 5, 1. Satz "Da die Arbeit in Schulen stattfindet, ist für den Träger und sein Personal weltanschauliche Neutralität unabdingbare Voraussetzung für die Arbeit in der Ganztagesgrundschule." gestrichen.

2. Der Absatz behält folgende Fassung: "Der Träger wirkt im Rahmen dieses Vertrags am Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule im Sinne des Schulgesetzes mit."


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.




Der Antrag Nr. 104/2014 vom 24.03.2014 der CDU-Gemeinderatsfraktion "Kirchliche und freie Träger sind wertvoll für die Betreuung an den Ganztagesgrundschulen" mit der Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters vom 07.04.2014 ist ebenfalls dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Beide Papiere liegen im Sitzungssaal aus.

Nach einer kurzen Einführung von BMin Dr. Eisenmann kritisiert StR Pätzold (90/GRÜNE) im Namen seiner Fraktion, dass die nun zu lösende Problemstellung nicht vorab von der Verwaltung erkannt wurde. StRin Ripsam (CDU) zeigt sich über die Vorlage erfreut. Von StRin Dr. Blind (SPD), die im Namen ihrer Fraktion der Vorlage zustimmt, wird eingeräumt, dass bei der einstimmigen Beschlussfassung der Präambel auch ihrer Fraktion entging, dass der nun zu streichende Satz unsinnig ist. Indem sie auf den Antrag Nr. 353/2012 ihrer Fraktion abhebt, in welchem 10 Punkte zum Gelingen des Ganztagesschulbetriebs formuliert wurden, weist sie auf § 38 des baden-württembergischen Schulgesetzes hin. Sie betont, gegen seltene Exzesse von unreflektiertem Eifertum und Sektiererei werde eine Handhabe gewünscht. Dieses Anliegen werde durch den unveränderten Absatz (Der Träger wirkt im Rahmen dieses Vertrags am Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule im Sinne des Schulgesetzes mit) auch erfüllt. Die in der Vorlage dargestellte Entwicklung wird von StRin von Stein (FW) als richtig und sinnvoll bezeichnet. Auch StR Klingler (FDP) äußert sich positiv zur Vorlage. Nach Einschätzung von StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) wird die Stadt auf Intervention der Kirchen gezwungen, dass das Ziel der Weltanschaulichen Neutralität nicht nur im pädagogischen Umgang, sondern auch im Umgang mit dem Personal nicht mehr explizit in der Präambel formuliert wird. Dies sei bedauerlich und nicht zeitgemäß. Seines Erachtens ist die Landesverfassung und das baden-württembergische Schulgesetz in diesem Zusammenhang nicht mehr aktuell. Mit der nun vorgeschlagenen Präambeländerung werde ein Rechtsstreit umgangen, aber das eigentliche inhaltliche Problem nicht gelöst. Im Sinne einer modernen und pädagogisch angemessenen Schulbildung müsste dieser Streit eigentlich ausgetragen und geklärt werden. Danach verweist die Vorsitzende auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und merkt an, natürlich könne die Stadt einen entsprechenden Rechtsstreit führen, allerdings würde dieser verloren gehen.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig bei 1 Stimmenthaltung zu.

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