Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 23.03.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Maier
Berichterstattung:Frau Koller (AföO)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: "Bespielung des Kleinen Schlossplatzes"
- Antrag u. Anfrage Nr. 26/2022 vom 07.02.2022 (FDP)

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform angehängt.

Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem heutigen TOP 11 "Kein Genussplätzle im Jahr 2022? - Antrag Nr. 27/2022 vom 08.02.2022 (FW)", heutige NNr. 106, aufgerufen. Der Antrag Nr. 27/2022 ist der NNr. 106 beigefügt. Die Aussprache ist nachstehend wiedergegeben.


Der Antrag Nr. 26/2022 wird durch StRin Yüksel (FDP) erläutert. Sie betont dabei, Stuttgart sei eine der sichersten Städte in der Bundesrepublik. Unterschieden gehöre zwischen der objektiven Sicherheitslage und dem subjektiven Sicherheitsempfinden. Verwiesen wird von ihr dabei auf eine Antwort des Innenministeriums auf eine Nachfrage von MdL Friedrich Haag auch zur Kriminalität im City-Ring mit den Schwerpunkten Schlossplatz, Königstraße und Klett-Passage. Das Innenministerium erkläre, dass auch in diesen Bereichen die Kriminalität signifikant abgenommen habe. Handlungsbedarf ergibt sich für die Stadträtin bei der Vermüllung der Plätze und gegen die Lärmbelästigung der Anwohnerschaft.

In den Erläuterungen zum Antrag Nr. 27/2022 unterstreicht StRin von Stein (FW), belebenden Verkaufsaktionen der Anlieger des Genussplätzles stehe die Sondernutzungsrichtlinie entgegen. Die Frage sei, ob diese Richtlinie nicht für den Kleinen Schlossplatz verändert werden könne. Ihrer Einschätzung nach würde dies zu einer Entspannung der Situation beitragen.

Durch BM Dr. Maier wird angekündigt, dass in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.04.2022 das angekündigte Konzept "Bespielung Innenstadt" vorgestellt wird. In diesem Konzept seien Aspekte wie Veranstaltungen, die ohnehin im öffentlichen Raum stattfinden, und Veranstaltungen, die gezielt entwickelt wurden/werden, zusammengeführt. Vor Kurzem habe es im Jugendhilfeausschuss den Bericht zur integrierten Jugendarbeit und zu den Plänen der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH (StJG) gegeben, über drei Monate im Frühjahr Veranstaltungsreihen auf dem Kleinen Schlossplatz zu organisieren. Teile des Gesamtkonzeptes seien beispielsweise die städtebauliche Sicherheit, die Videoüberwachung, präventive Maßnahmen (z. B. Mobile Jugendarbeit) und repressive Elemente (z. B. verstärkte Polizeipräsenz, abgestuftes Einschreiten der Polizei). Zur Transparenz der Nutzer*innen des öffentlichen Raumes werde beitragen, dass die polizeiliche Lage vorab definiert werde. Von daher sollte sich heute die Beratung auf die Sondernutzungsrichtlinie des Kleinen Schlossplatzes, also dort neue kommerzielle Veranstaltungen zu ermöglichen, beschränken. Seitens des Oberbürgermeisters gebe es durchaus ein Interesse, in einem gewissen Rahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit neue Möglichkeiten zu schaffen.

Von Frau Koller werden in der Folge die Inhalte der Präsentation ausführlich dargestellt. Sie geht auf die rechtliche Situation ein und zeigt die Möglichkeiten auf, die rechtliche Situation zu verändern.

Zum Genussplätzle merkt sie an, die seitherigen Regelungen würden eine generelle Möglichkeit der Ausnahme von allen Bestimmungen der Sondernutzungssatzung vorsehen. Von dieser Ausnahme sei im vergangenen Jahr vor dem Hintergrund der Entwicklung der allgemeinen Lage unter den Corona-Einschränkungen Gebrauch gemacht worden. In dieser Sondersituation, diese sei im laufenden Jahr nicht mehr gegeben, habe es Stände von Schaustellern, die Weinlaube und eben auch das Genussplätzle gegeben. Ebenfalls eine Ausnahme sei gewesen, dass keine Sondernutzungsgebühren erhoben worden seien. Sollte es zu einer Öffnung der Regelungen kommen, müsste wohl auch die Gebührensatzung für Sondernutzungen angeschaut werden.

Zu den im Laufe der Zeit erfolgten Fortschreibungen der Sondernutzungsrichtlinien weist Frau Koller darauf hin, diese Fortschreibungen seien immer von dem Gedanken getragen worden, unter dem Aspekt der konkurrierenden Nutzungen in der Innenstadt an der Zielvorgabe "vornehmlich künstlerische, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen" festzuhalten. Insbesondere sei dies beim Kleinen Schlossplatz aufgegriffen worden, indem dort die engsten Vorgaben festgelegt worden seien.

Zu Anliegeraktionen fährt sie fort, wie in der Königstraße hätten auch die Anlieger des Kleinen Schlossplatzes im Sinne der Gleichbehandlung die Möglichkeit, zu besonderen Anlässen und in zwei Zeiträumen (Advents-/Osterzeit) bestimmte Aktionen durchzuführen. Darüber hinaus gehende Möglichkeiten seien aber für die Anlieger des Kleinen Schlossplatzes nicht vorgesehen. Dies bittet sie gegebenenfalls bei Überlegungen zu Änderungen der Sondernutzungsrichtlinie zu bedenken. Es wäre kaum vertretbar, den Anliegern des Kleinen Schlossplatzes andere Regelungen als den Anliegern der Königstraße zuzugestehen. Hierbei unterstreicht sie, dass die Königsbau-Passage kein Anlieger ist. Eine genaue Prüfung habe ergeben, dass Anlieger nur diejenigen seien, die an eine öffentliche Fläche angrenzen. Dies treffe auf das Handelshaus zu, während die Passage lediglich mit einer nicht gewidmeten (einer nicht öffentlichen) Fläche an den Platz angrenze.

Bei Anpassungen der Richtlinie müsse der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt bleiben. Bei einer Öffnung für alle kommerziellen Veranstalter müsste mit einer deutlichen Erhöhung des ohnehin schon durch die klassischen Veranstaltungen großen Antragsvolumens gerechnet werden. Zu vermuten sei, dass durch eine Dauerbespielung die Anlieger überfordert würden; schon im Zusammenhang mit dem Genussplätzle habe es kritische Stimmen seitens der Anlieger gegeben.

Für die Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung stellt sich am Ende ihrer Ausführungen die Frage, ob nach der Extremsituation im Jahr 2021 nicht zunächst die Erfahrungen mit der Normalsituation des Jahres 2022 abgewartet werden sollten, um am Saisonende zu bilanzieren und zu evaluieren, was sich bewährt hat und was eventuell einer anderen Lösung zugeführt werden soll.

Für den Sachvortrag von Frau Koller bedanken sich StRin Yüksel, StR Roth (90/GRÜ-NE), StR Kotz (CDU) und StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei).

Ihre Fraktion, so StRin Yüksel, befürworte eine Änderung der Sondernutzungsrichtlinie, um eine kommerzielle Nutzung, vielleicht auch in beschränkter Form, auf dem Kleinen Schlossplatz zuzulassen; Regulative in Form zeitlicher Beschränkungen seien ja möglich. Kommerzielle und kulturelle Nutzungen könnten voneinander profitieren.

Für StR Roth stellt die von Frau Koller dargestellte Bespielung des Kleinen Schlossplatzes vom 31.03. bis 28.08.2022 ein gutes Angebot dar. Für weitere Nutzungen gebe es keine Möglichkeiten. Die bisherige Nutzungsdefinition sei sinnvoll und auch in städtebaulicher Hinsicht nachvollziehbar. Nicht jeder Platz sollte kommerziell genutzt werden. Seine Fraktion sei nicht "unbedingt" bereit, die Sondernutzungsrichtlinie grundlegend zu verändern. Er fragt sich, ob sich aufgetretene Konflikte durch ausnahmsweise an wenigen Wochenenden zugelassene Veranstaltungen wie das Genussplätzle vermeiden lassen.

Nach Auffassung von StR Kotz haben die Verwaltung und der Gemeinderat in der Vergangenheit in der Innenstadt, was z. B. Möblierungs- und Aufenthaltsqualität angeht, vieles richtig gemacht. Hinterfragt gehöre allerdings, ob an manchen Punkten, hier nennt er fliegende Händler, Blumenstände und Straßenmusik, nicht zu restriktiv eingegriffen worden sei. Nicht nur beim Kleinen Schlossplatz, sondern in der gesamten City sollte man sich, in welchem Gremium auch immer, die Zeit nehmen, unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der Bevölkerung, zu schauen, ob die bestehenden Regelungen noch den richtigen Maßstab aufweisen. Gegebenenfalls müssten Nachjustierungen erfolgen. Die Erkenntnisse der letzten beiden Coronajahre sowie der Blick nach vorne sollten darauf abzielen, dass künftig möglichst alle Altersgruppen wieder gerne in die Innenstadt kommen. Das, was in den Jahren 2020 und 2021 "verrutscht" sei, werde sich wohl nicht von selbst reparieren. Er geht von der Notwendigkeit aus, dass seitens der Stadt in den nächsten ein, zwei Jahren Angebote erfolgen, die zu einer besseren Durchmischung in der Innenstadt führen. Schwierigkeiten gebe es insbesondere, dies bestätige auch die Polizei, wenn nur noch einzelne Gruppen Stadträume nutzten. Zudem weist er auf fließende Grenzen von kulturellen und kommerziellen Angeboten hin.

StR Rockenbauch hebt darauf ab, dass sich durch Corona die Verhältnisse in der Innenstadt verändert haben. Der Ruf nach "Law and Order" sei aber nicht gerechtfertigt. Gerne könne darüber gesprochen werden, wie insgesamt dem Strukturwandel begegnet werden könne, um die Innenstadt aufzuwerten. Dies sei jedoch ein langfristiger, nicht nur den öffentlichen Raum betreffender Prozess und gehe weit über die Thematik Bespielung hinaus. Geachtet gehöre darauf, dass öffentliche Räume, und dazu gehöre der Kleine Schlossplatz, ihre wichtigen Begegnungs-/Austauschfunktionen nicht durch kommerzielle Bespielungen verlieren. Menschen dürften nicht durch ein Übermaß von Bespielungen, insbesondere kommerzieller Art, ausgeschlossen werden. Dies gelte auch für Jugendliche am Kleinen Schlossplatz. Angebote müssten nicht kommerziell und offen sein sowie nicht bereits um 22:00 Uhr enden. Dem Trend zu folgen, zusätzliche kommerzielle Angebote zuzulassen, müssten sich die Verwaltung und der Rat gut überlegen. Ein Angebot wie z. B. das Genussplätzle könne nie eine Antwort auf Probleme im öffentlichen Raum sein. Er schlägt vor, den Antrag Nr. 40/2022 "Verkehrssicherheit erhöhen: Theodor-Heuss-Straße nachts am Wochenende zu sperren" seiner Fraktion in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.04.2022 aufzurufen. Auf einer gesperrten Theodor-Heuss-Straße kann er sich an Wochenenden eine kommerzielle Bespielung vorstellen. Seiner Einschätzung nach wäre dies eine echte Aufwertung der Innenstadt

Wert legt StRin Meergans (SPD) im Namen ihrer Fraktion auf eine gute Durchmischung. Auch kommerzielle Angebote seien auf dem Kleinen Schlossplatz vorstellbar. Über deren Anzahl und zeitliche Begrenzung könnten solche Angebote eingegrenzt werden. Eingrenzende Instrumente sollten genauer betrachtet werden, um andere Bespielungen nicht auszuschließen. Sie regt für die Zeit nach der Corona-Pandemie an, generell sich mit den bestehenden Innenstadtregularien zu beschäftigen.

StR Ozasek (PULS) bezeichnet die Stuttgarter Innenstadt ebenfalls als sicher. Kein Lagebild lasse eine andere Einschätzung zu. Unbegründete Schuldzuweisungen an junge Menschen seien kontraproduktiv. Solche Reflexe bedienten letzten Endes Ressentiments gegenüber jungen Menschen, insbesondere mit Migrationshintergrund. Dies unterstütze Rechtsextreme, die die Gesellschaft spalten wollten. Ein Programm für die Innenstadt sei wichtig. Seine Fraktionsgemeinschaft wünsche sich für die Entwicklung von Events eine partizipative Strategie mit jungen Menschen. Diesen dürfe ihr Recht, im öffentlichen Raum sichtbar zu sein, nicht abgesprochen werden. Botschaften wie "Grüß Gott auf dem Genussplätzle“ seien kein Wording, das für eine vielfältige Stadtgesellschaft einladend wirke. Eine verstärkte Kommerzialisierung einzelner Flächen wie dem Kleinen Schlossplatz werde abgelehnt. Schon heute leide die City darunter, dass vielfältige Funktionen durch einen hohen Grad an Kommerzialisierung und durch hohe Mieten verlorengingen. Die Konzeption zur kulturellen Belebung in Form von Angeboten insbesondere an junge Menschen werde als sehr gelungen angesehen. Der Bericht im Bezirksbeirat Mitte dazu sei sehr gut gewesen.

Für die Gemeinderatsfraktion Freie Wähler soll, so StRin von Stein, eine Öffnung hin zu einer gewissen kommerziellen Nutzung ermöglicht werden. Die Überarbeitung der Sondernutzungsrichtlinien für die Innenstadt werde als richtig angesehen. Die Innenstadt müsse für die gesamte Bürgerschaft attraktiv sein; momentan werde nur von jungen Menschen gesprochen. Alt-OB Kuhn habe berichtet, dass er an einem Sommerabend mit seiner Frau vom Marienplatz zum Schlossplatz spazieren gegangen sei. Dabei habe er feststellen müssen, dass in ihrem Alter ansonsten niemand unterwegs gewesen sei. Die Stadträtin geht davon aus, dass eine Entspannung der Situation nur dann eintritt, wenn in den Abendstunden eine Durchmischung der Innenstadtbesucher*innen aufgrund der Attraktivität der Innenstadt erfolgt. Zu einem Miteinander gehörten im Umgang gewisse Spielregeln. Es müsse darüber nachgedacht werden, wie die Stadt für alle Generationen erlebbar gemacht werden könne.

StR Kotz zeigt sich davon überzeugt, dass die Ausführungen von StR Ozasek zu einer vielfältigen Stadt nicht mit der Mehrheitsmeinung der Stadtgesellschaft übereinstimmen. Er bekenne sich zu einer vielfältigen Stadt, aber er könne nicht nachvollziehen, weshalb eine Veranstaltung auf einem Innenstadtplatz einer schwäbischen Stadt wie Stuttgart keine Veranstaltung mit schwäbischem Profil sein dürfe. Es treffe definitiv nicht zu, dass diejenigen, die dies nicht akzeptierten, sich gegen eine vielfältige Stadt aussprechen. Mit dieser Aussage hat StR Kotz für StR Ozasek das Bild einer schwäbischen Provinzstadt skizziert. Davon, dass dieses nicht mehrheitsfähig ist, geht er aus. Stuttgart sei das Oberzentrum einer Metropolregion.

StRin Yüksel und StRin Meergans fragen, ob die Verwaltung bei ihren Überlegungen für das Gesamtkonzept "Bespielung Innenstadt" bereits eine Änderung der Sondernutzungsrichtlinien angedacht hat. Sollte dies bislang nicht der Fall sein, sollten bei der Behandlung dieses Konzepts am 06.04.2022 diesbezüglich Vorschläge unterbreitet werden. Wichtig ist für StRin Meergans, darüber auch mit den jungen Menschen zu sprechen, die am Strukturmodell Integrierte Jugendarbeit Innenstadt beteiligt sind.

Zu der Thematik, welche Einschränkungen/Regulative mit einer geänderten Sondernutzungsrichtlinie für den Kleinen Schlossplatz verbunden werden können, merkt der Vorsitzende an, jede auch nur punktuelle Bespielung bringe neues Publikum auf den Platz und führe zu bislang nicht vorhandenen Durchmischungen. Dies sei zunächst - unabhängig von der Veranstaltungsart - positiv. Das in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgestellte Gesamtkonzept gehe natürlich über den Kleinen Schlossplatz hinaus. Einbezogen werde die gesamte Innenstadt einschließlich Feuersee und Marienplatz. Das Konzept verfolge nicht den Anspruch, jeden Platz zu jeder Zeit an den Wochenenden zu bespielen. Dies lasse sich rein inhaltlich nicht umsetzen, und zum anderen wolle dies die Verwaltung nicht, da freie Räume vorhanden sein sollten, auf denen sich Menschen auch ohne Veranstaltungsangebote aufhalten könnten. Er erhoffe sich durch die Fußgängerverkehre Durchmischungen auf allen Plätzen.

Im Verlauf der Aussprache bedanken sich StR Roth, StRin Meergans und StR Ozasek für die gute Arbeit des StJG auf dem Kleinen Schlossplatz.

Da Veranstaltungen auf diesem Platz um 22:00 Uhr bzw. um 22:30 Uhr enden, fragt StR Roth nach, ob es Überlegungen bezüglich des Nachtlebens von Jugendlichen gebe. Das Nachtleben der Jugendlichen finde schließlich auch danach noch statt. Entsprechend äußert sich StR Ozasek. Damit einhergehenden Problemen wie der Soziallärmthematik müsse mit Kreativität begegnet werden (z. B. Scilent Disco). Hier bestehe noch Nachsteuerungsbedarf.

Das Thema Lärmschutz ist laut BM Dr. Maier im letzten Jahr der Grund gewesen, weshalb der Club Kollektiv (Interessensverband von Clubs und Veranstalter*innen aus Stadt und Region) im letzten Jahr seine Pläne auf dem Kleinen Schlossplatz, DJ-Musik auch nach 22:00 Uhr anzubieten, nicht umsetzen konnte. Die Problematik 22:00 Uhr bestehe weiterhin. Es gebe dort nun mal Anwohner. Diverse Regelungen könnten nur in absoluten Ausnahmefällen ignoriert werden. Daher könnten Angebote wie die seitens der StJG nicht über 22:00 Uhr hinaus genehmigt werden. Dennoch hoffe man, das Publikum solcher Veranstaltungen etwas länger als 22:00 Uhr in der Innenstadt zu halten, um so der gewünschten Durchmischung zu kommen.

Von StR Ozasek wird daran erinnert, dass Alt-OB Kuhn darauf hingewiesen hat, um welchen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte es sich bei einer Videoüberwachung handelt und dass dies nur gerechtfertigt ist, wenn ein entsprechendes Lagebild im Rahmen des Polizeigesetzes vorliegt. Der frühere Polizei-Vizepräsident, Herr Berger, habe in der Vergangenheit ausgeführt, dass er gegenüber dem Gemeinderat alle sechs Monate eine Lageberichterstattung vorlegen möchte. Da dies in dieser Regelmäßigkeit nicht stattgefunden habe, bitte er darum, am 06.04.2022 ein aktualisiertes Lagebild von der Polizei vorlegen zu lassen. Bei dieser Gelegenheit sollte zudem dargestellt werden, ob eine Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung vorliege. Zugesagt wird seitens des Vorsitzenden, und dies begrüßt StR Rockenbauch, dieses Thema bis zur Sitzung am 06.04.2022 aufzuarbeiten. Die geplanten Maßnahmen seien natürlich mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt. StR Rockenbauch fragt sich, weshalb auf dem Kleinen Schlossplatz, aber nicht auf dem Stuttgarter Wasen eine Videoüberwachung stattfindet.

Davon, dass der Polizeipräsident sich nicht grundlose für die Ausweisung einer Waffenverbotszone in der City ausspricht, geht StR Kotz aus. Seine Fraktion unterstütze dies.

Im weiteren Verlauf weist BM Dr. Maier darauf hin, Vielfalt sei vielschichtig. Seiner Auffassung nach ist zu akzeptieren, dass es "die" homogene Stadtgesellschaft angesichts unterschiedlicher Interessen und Sorgen wahrscheinlich nicht gibt.

Zum Ende der Aussprache kündigt er, Bezug nehmend auf die Behandlung des Tagesordnungspunktes "Sachstandsbericht zur Bespielung öffentlicher Flächen für eine sichere Innenstadt - mündlicher Bericht" in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.04.2022 an, dass die Verwaltung dem Ausschuss, um die Veranstaltungsvielfalt aufzuzeigen, exemplarisch einige im Stadtraum stattfindende Veranstaltungen aufzeigen wird. Die weiteren heute angesprochenen Themen würden bis zum 06.04.2022 zurückgestellt. Einem Vorschlag von StR Kotz folgend erklärt der Vorsitzende weiter, die Verwaltung werde in Kürze von jeder Fraktion eine Vertreterin/einen Vertreter zu einem Gespräch über das Thema "Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt" einladen.

Anschließend stellt er, ohne dass sich Einwendungen ergeben, die Erledigung der Anträge Nrn. 26/2022 und 27/2022 fest. Zum Antrag Nr. 40/2022 "Verkehrssicherheit erhöhen: Theodor-Heuss-Straße nachts am Wochenende sperren!" vom 17.02.2022 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) informiert er, dieser Antrag werde in Kürze beantwortet. Danach schließt er die Beratung ab.
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