Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Die Landeshauptstadt Stuttgart ist in den Verbandsversammlungen und den Verwaltungsräten der Zweckverbände Bodenseewasserversorgung (ZV BWV) und Landeswasserversorgung (ZV LWV) mit jeweils zwei Mandaten plus Stellvertretung vertreten.
Bisher waren Herr Vaas / Amtsleiter Kämmerei und Herr Schanz / Amtsleiter Tiefbauamt in beiden Zweckverbände als Stellvertreter entsendet.
Herr Schanz ist seit dem 1. April 2020 im Ruhestand und daher nicht mehr bei der LHS beschäftigt. Durch das Ausscheiden ist gemäß Satzung des ZV BWV auch sein Amt als Mandatsvertreter im Zweckverband beendet, aus den Mandaten des ZV LWV muss er abberufen werden. Herr Mutz als neuer Amtsleiter des Tiefbauamtes soll soweit möglich seine Mandate übernehmen.
Bei Entscheidungen, die beide Zweckverbände betreffen (z.B. bestimmte Verträge, die die Interessen beider Verbände berühren), kann es eventuell zu Interessenkonflikten kommen. Daher ist es notwendig, dass die Abstimmung bei solchen Entscheidungen von unterschiedlichen Personen getroffen werden.
Kraft Gesetz über kommunale Zusammenarbeit §13 (4) vertreten in beiden Zweckverbänden Herr OB Kuhn und Herr BM Thürnau die LHS. Eine Vertretung durch unterschiedliche Personen muss daher über die Stellvertretung erfolgen.
Um zukünftig eventuelle Interessenkonflikte zu vermeiden, schlägt die Verwaltung daher vor
Die Entsendung durch die EnBW AG in die Verbandversammlungen erfolgt für den ZV LWV zum 1.10.2020 und für den ZV BWV zum 1.11.2020. Die Wahl in den Verwaltungsrat erfolgt in der jeweiligen Verbandsversammlung. Beim ZV LWV wird diese am 20.10.2020 stattfinden, beim ZV BWV am 17.11.2020. Bis dahin hat die aktuelle Gremienbesetzung Bestand.
Thomas Fuhrmann Bürgermeister
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