Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
382
3
VerhandlungDrucksache:
570/2021
GZ:
6234-01.1
Sitzungstermin: 13.10.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Nachnutzung Bereich unter der Paulinenbrücke
- Weiterentwicklung ab Sommer 2021

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 20.07.2021, öffentl., Nr. 247
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 23.07.2021, öffentlich, Nr. 112
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 05.10.2021, öffentl., Nr. 322
Ergebnis: Vorberatung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 08.10.2021, öffentlich, Nr. 143
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 28.09.2021, GRDrs 570/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Konzept "Nachnutzung Bereich unter der Paulinenbrücke - Weiterentwicklung ab Sommer 2021" mit den in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen wird zugestimmt. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen betragen 962.010 EUR.

2. Die niederschwellige sozialarbeiterische Beratung und Betreuung der unterschiedlichen sozialen Gruppen im öffentlichen Raum unter der Paulinenbrücke, insbesondere der Menschen mit Suchtproblematiken und der Wohnungslosen, wird von Oktober 2022 bis Dezember 2023 für 15 Monate verlängert.

3. Während der Weiterentwicklungsphase werden beim Amt für Stadtplanung und Wohnen und beim Amt für Sport und Bewegung Ermächtigungen für die Gesamtkoordination bzw. die Koordinierung der Urban Sports Area eingerichtet.

4. Für die Maßnahmen beläuft sich der Sachmittelbedarf inkl. der unter Ziffer 2 aufgeführten beiden 0,5 Fachkraftstellen auf insgesamt 684.243 EUR. Der Mittelbedarf im Jahr 2021 in Höhe von 150.000 EUR wird wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit überplanmäßig gedeckt. Die Deckung erfolgt aus Restmitteln im Teilhaushalt 810 - Bürgermeisteramt. Die darüber hinaus erforderlichen Mittel von insgesamt 534.243 EUR für die Jahre 2022 bis 2023 sind im Vorgriff auf den Doppelhaushalt 2022/2023 bereitzustellen.


EBM Dr. Mayer stellt fest:
zum Seitenanfang