Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0336-04
GRDrs 708/2017
Stuttgart,
07/19/2017


Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit - Übertragung von Vollversammlungen des Gemeinderats als Livestream



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich26.07.2017

Bericht:


Mit dem allgemeinen Zuwachs der Internetnutzung steigt das Potenzial digitaler politischer Information über das Netz. Die punktuelle Übertragung von Sitzungen der Vollversammlung des Gemeinderats per Livestream ins Internet ist ein geeignetes Instrument, um das öffentliche Interesse an der kommunalen Politik zu fördern und mehr Interessierte ansprechen zu können. Die Verwaltung hat damit bereits gute Erfahrungen gesammelt und sieht vor, Livestreams aus Sitzungen des Gemeinderats zu besonders wichtigen und herausragenden Themen auch zukünftig umzusetzen. Ferner sollen sich auch Interessierte mit Hörbehinderungen mittels Gebärdensprachdolmetschern informieren können. Dies ermöglicht eine barrierefreie Teilhabe an der Stadtpolitik.

Die vereinzelten Übertragungen von Gemeinderatssitzungen als Livestream wurden bislang aus dem allgemeinen Etat Öffentlichkeitsarbeit durch die Abteilung Kommunikation gedeckt. Eine regelmäßige Übertragung von Sitzungen sowie der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern und die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen stellen einen Sondereinfluss dar, der nachfolgend begründet wird.

Einsatz von Livestreams und Gebärdensprachdolmetschern:

In der Vergangenheit hat die Landeshauptstadt Stuttgart einzelne Sitzungen des Gemeinderats oder städtische Veranstaltungen, die ein für die Stadt besonders wichtiges und herausragendes Thema behandelten (wie z.B. Doppelhaushalt, Expertendiskussion zum Thema Luftreinhaltung, etc.), per Livestream ins Internet übertragen. Die Livestreams haben eine gute Resonanz bei den Bürgerinnen und Bürgern erzielt. So haben z.B. die Redebeiträge der Sitzung zum Doppelhaushalt 2016/2017, am 18. Dezember 2015, rund 1.200 Nutzer im Internet verfolgt.

Die aktuellen Planungen sehen vor, Redebeiträge aus drei Sitzungen der Vollversammlung des Gemeinderats zum Doppelhaushalt 2018/2019 per Livestream zu senden. Dies wurde im Ältestenrat am 29. Juni 2017 ausdrücklich begrüßt. Dadurch soll den Bürgerinnen und Bürgern die nicht direkt vor Ort im Rathaus sein können, die Möglichkeit gegeben werden, die Beratungen zum Doppelhaushalt auch im Internet zu verfolgen und somit an diesem für die Stadt wichtigen Prozess teilhaben zu können.

Die Übertragung von Sitzungen des Gemeinderats mit besonders wichtigen und herausragenden Themen soll auch in Zukunft fortgesetzt werden. Geplant ist, dass pro Jahr aus bis zu vier Sitzungen der Vollversammlung des Gemeinderats per Livestream übertragen wird. Dies ermöglicht zum einen Transparenz und fördert zum anderen den Prozess der politischen Teilhabe bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Ferner sollen sich auch Bürgerinnen und Bürger mit Hörbehinderungen mittels eines Gebärdensprachdolmetschers über die Beratungen des Gemeinderats informieren können. Das Bild des Gebärdensprachdolmetschers soll als kleines Bild in den Live-Stream eingebunden werden (Bild-im-Bild).

Die Produktion von qualitativ guten Livestreams muss extern vergeben werden, weil dafür spezielles technisches Equipment und Know-How benötigt wird, wie z.B. leistungsstarke Kameras, Streamingtechnik, ein Schriftgenerator zum Einblenden von Bauchbinden, etc. Bei der Umsetzung von Livestreams gilt dem Datenschutz ein besonderes Augenmerk, welcher vorsieht, dass keine städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Livestream zu sehen sind.

Die Livestreams sollen darüber hinaus auf einer Festplatte mitgeschnitten werden, damit sie auch nach Ablauf der Sitzungen von den Bürgerinnen und Bürgern im Internet auf der städtischen Webseite www.stuttgart.de angeschaut werden können.

Die Abteilung Kommunikation rechnet für jede Übertragung mit Kosten von voraussichtlich 10.000 €. Darunter fallen für Produktion des Livestreams durch einen externen Anbieter (ca. 7.000 €), der Einsatz von Convertern zur Einbindung von Grafiken (ca. 700 €), die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen (ca. 800 €) und der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern (ca. 1.500 €).


Finanzielle Auswirkungen

Der zusätzliche Mittelbedarf bei der Abteilung Kommunikation wird mit jährlich 40.000 Euro veranschlagt.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
42710400 Öffentlichkeitsarbeit
40
40
40
40
40
Finanzbedarf
40
40
40
40
40
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Fritz Kuhn
Oberbürgermeister



Anlagen:

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