Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
395
21
VerhandlungDrucksache:
618/2021
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 13.10.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Sanierung Feuerbach 7 -Wiener Platz-
Satzung über die erste Erweiterung des Sanierungsgebiets

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 21.09.2021, öffentlich, Nr. 308
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 05.10.2021, öffentlich, Nr. 320
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 08.07.2021, GRDrs 618/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

Es wird folgende Satzung über die erste Erweiterung des Sanierungsgebiets Feuerbach 7 -Wiener Platz- beschlossen:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets

Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Feuerbach 7 -Wiener Platz- im Stuttgarter Stadtbezirk Feuerbach wird um den folgenden Bereich der Fußgängerunterführung am Wiener Platz erweitert:

Fußgängerunterführung unter der Steiermärker Straße (B295), hierzu zählt der kreisförmige Treppenaufgang des Bahnhofsvorbereichs (Teilfläche des Flst. 3106), der unterirdische Bereich der Unterführung unter der Steiermärker Straße (Teilfläche des Flst. 4237/3) sowie der Treppenaufgang, der sich zwischen Steiermärker Straße und Wernerstraße befindet (Teilfläche des Flst. 3639/1).

Maßgebend ist der Lageplan vom 21. Juni 2021, der als Bestandteil der Satzung als Anlage beigefügt ist.
§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschriften der §§ 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

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