Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-00.02
GRDrs 435/2015
Stuttgart,
07/01/2015


Bericht zu den Eckdaten zur Aufstellung des
Doppelhaushalts 2016/2017




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
15.07.2015
16.07.2015

Bericht:


Mit dem Haushaltsausschreiben vom 30.12.2014 (BMA-Mitteilungen Nr. 17/2014) wurde das Verfahren zur Erstellung des Doppelhaushalts 2016/2017 eingeleitet. Auf der Grundlage der von der Stadtkämmerei erhobenen Eckwerte (Steuern, Schlüsselzuweisungen und Umlagen) und den von den Ämtern gemeldeten Zahlen (Erträge, vorabdotierte Aufwendungen sowie Sondereinflüsse) sowie unter Berücksichtigung der mit den Ämtern geführten Budgetgespräche hat die Finanzverwaltung die Referats- und Ämterbudgets fertig gestellt. Eine allgemeine Steigerungsrate für die prognostizierte Tarifentwicklung konnte lediglich bei den Personalkosten von je rd. 2 % in 2016 und 2017 berücksichtigt werden.

Im Anschluss an die Budgetfestlegung wird der Entwurf des Ergebnishaushalts 2016/2017 auf Basis der bis zur Einbringung ggf. noch zu berücksichtigenden Änderungen fertig gestellt. Außerdem werden der Finanzhaushalt und die Finanzplanung bis 2020 erarbeitet.

Nach der vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Sitzungsplanung zur Beratung des Doppelhaushalts 2016/2017 wird der Planentwurf am 24.09.2015 im Gemeinderat eingebracht.

Ende September ist im Verwaltungsausschuss die Beratung zu den Eckwerten des Haushaltsentwurfs und zu dem im Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt jeweils verfügbaren Finanzrahmen vorgesehen.

Die Verabschiedung soll in der dritten Lesung am 18.12.2015 erfolgen.


Budgetierungsgrundlagen

Das Budgetierungsverfahren orientiert sich am Verfahren der Vorjahre:

Ergebniswirksamer Aufwand
des jeweiligen Amts (Teilhaushalt) im Vorjahr
-
Personal- und Versorgungsaufwendungen (ohne Überstunden)
-
(einmalige Sondereinflüsse) des Vorjahres
+/-
Neufestsetzungen im Budget (z. B. Berücksichtigung von Vorgaben durch GR-Beschlüsse, Berücksichtigung organisatorischer Änderungen usw.)
-
Zentral geplante Ansätze
-
Vorabdotierte Budgeteinheiten (interne Leistungsverrechnungen und Sachaufwendungen, die auch im Folgejahr vorabdotiert werden)
-
Abschreibung und Verzinsung
-
Steuerungsumlage
=
bereinigtes Budget
+
Neufestsetzungen im Budget
+/-
Sondereinflüsse in 2016 bzw. 2017
=
Budgetvorgabe
+
Vorabdotierte Budgeteinheiten (interne Leistungsverrechnungen und Sachaufwendungen) in 2016 bzw. 2017
(+
Abschreibung und Verzinsung)*
(+
Steuerungsumlage)*
=
Budget Ergebnishaushalt 2016 / 2017 gesamt
* = in den vorliegenden Budgetberechnungen noch nicht eingearbeitet!

Die Budgets wurden wie in den Vorjahren auf Basis der Vorjahresplanwerte (2015) ermittelt.

Von den Referaten und Ämtern wurden im Ergebnishaushalt Sondereinflüsse für 2016 und 2017 von 57,1 Mio. EUR bzw. 58,3 Mio. EUR geltend gemacht. Davon waren aus zwingenden Gründen in den Budgetentwürfen 7,3 Mio. EUR bzw. 8,8 Mio. EUR zu berücksichtigen (zum Vergleich: 2014 bzw. 2015 wurden Sondereinflüsse in Höhe von 12,1 Mio. EUR bzw. 12,7 Mio. EUR anerkannt). Im Finanzhaushalt wurden Sondereinflüsse in Höhe von 2,6 Mio. EUR in 2016 bzw. 2,4 Mio. EUR in 2017 anerkannt.




Zu weiteren von den Ämtern gemeldeten Sondereinflüssen wird dem Gemeinderat in entsprechenden Mitteilungsvorlagen berichtet. Die Mitteilungsvorlagen der Fachreferate und die damit verbundenen Finanz- bzw. Stellenbedarfe werden in der „Übersicht über neue finanz-/ergebniswirksame Projekte und Maßnahmen, die als dringlich zur Ergänzung der Haushaltspläne und Finanzplanung bis 2018 angemeldet wurden“ (Wunschliste) einschließlich der angemeldeten Investitionen dargestellt.

Im Finanzhaushalt wurden die so genannten „Sonstigen Investitionen“, d.h. die regelmäßig wiederkehrenden Investitionsausgaben für laufende Beschaffungen und bauliche Verbesserungsmaßnahmen budgetiert. Bemessungsbasis ist der jeweilige Vorjahresansatz.


Vorläufiges Ergebnis der Budgetierung

Nach dem jetzigen Stand ist – unter Berücksichtigung der vorläufigen Ansätze für Abschreibung und Verzinsung sowie die Auflösung der Sonderposten aus Investitionszuweisungen und -beiträgen – für 2016 ein positives ordentliches Ergebnis von 68,9 Mio. EUR und für 2017 von 66,4 Mio. EUR ausgewiesen. Unter Berücksichtigung des Außerordentlichen Ergebnisses von -6,1 Mio. EUR in 2016 und -12,2 Mio. EUR in 2017 ergibt sich ein Gesamtergebnis von 62,8 Mio. EUR in 2016 und 54,2 Mio. EUR in 2017.

Die Eckdaten entsprechen dem derzeitigen Planungsstand. Die Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung wurden in der Planung berücksichtigt. Aus den Budgetgesprächen ist noch eine Reihe von Prüfungsaufträgen zu erledigen, deren Umsetzung noch Änderungen nach sich ziehen können.


Vergleich mit der Finanzplanung 2016 – 2017

Erträge

Auf Ertragsseite sind im Wesentlichen folgende Veränderungen gegenüber der bisherigen Finanzplanung festzustellen.

Das prognostizierte Gewerbesteueraufkommen entspricht weitgehend den Finanzplanungswerten. Während man in 2016 weiterhin von einem Gewerbesteuer-aufkommen in Höhe von 580 Mio. EUR ausgeht, wird in 2017 mit einem Aufkommen von 590 Mio. EUR gerechnet. In der Finanzplanung war man von 580 Mio. EUR für 2016 und 600 Mio. EUR für 2017 ausgegangen. Damit bewegt man sich auf der Höhe des Aufkommens der letzten Jahre, aber immer noch deutlich unter dem Aufkommen vor der Finanz- und Wirtschaftskrise (2009: 669 Mio. EUR, 2008: 632 Mio. EUR, 2007: 719 Mio. EUR).

In 2016 bzw. 2017 rechnet man derzeit mit einem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in Höhe von 338,7 Mio. EUR / 347,1 Mio. EUR und somit leichten Verbesserungen. In der Finanzplanung war man ursprünglich von 330,7 Mio. EUR / 340,2 Mio. EUR ausgegangen.

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer lassen sich ebenso leichte Verbesserungen verzeichnen. In 2016 bzw. 2017 wird mit einem Umsatzsteueranteil von 71 Mio. EUR / 87 Mio. EUR gerechnet. Damit liegt man 4 Mio. EUR in 2016 bzw. 18 Mio. EUR in 2017 über dem Wert der Finanzplanung. Für das Jahr 2017 ist nach dem Gesetz zur Förderung finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer in Höhe von 1 Mrd. Euro (bundesweit) vorgesehen. Für die LHS bedeutet dies Mehrerträge in Höhe von rund 14,96 Mio. EUR.

Die Schlüsselzuweisungen liegen 2016 mit 544,6 Mio. EUR (+78,4 Mio. EUR) und 2017 mit 565,7 Mio. EUR (+110,7 Mio. EUR) merklich über den ursprünglichen Finanzplanungswerten.

Die Leistungsbeteiligung des Bundes nach SGB II erhöht sich um 17,6 Mio. EUR bzw. 18,2 Mio. EUR auf 202,3 Mio. EUR / 205,4 Mio. EUR. Diesen Mehrerträgen stehen allerdings höhere Sozialaufwendungen in gleicher Höhe gegenüber.

Die öffentlich-rechtlichen Entgelte bzw. die privatrechtlichen Entgelte liegen mit 108,5 Mio. EUR / 114,5 Mio. EUR bzw. 54,9 Mio. EUR / 55,9 Mio. EUR für die Jahre 2016 und 2017 leicht über den bisherigen Finanzplanungswerten.

Die Kostenerstattungen und Umlagen erhöhen sich um 46,9 Mio. EUR bzw. 49,6 Mio. EUR auf 113,6 Mio. EUR / 116,5 Mio. EUR. Die Kostenerstattungen erhöhen sich gegenüber der Finanzplanung hauptsächlich durch den wesentlich stärkeren Zuwachs an aufzunehmenden Flüchtlingen einschließlich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Dadurch steigen die Erträge aus der Kostenerstattung des Landes (Pauschale nach dem FlüAG bzw. Kostenerstattungen nach dem SGB VIII) entsprechend an.


Aufwendungen

Die Personalaufwendungen schlagen voraussichtlich im Jahr 2016 mit 614,2 Mio. EUR und im Jahr 2017 mit 628,6 Mio. EUR zu Buche (zum Vergleich 2015: 586,1 Mio. EUR). Für Überstundenvergütungen sind in den Ämterbudgets außerdem 1,4 Mio. EUR vorgesehen.

In die Personalkostenkalkulation ist eine Vielzahl von Einflussfaktoren einzubeziehen. Dazu gehören insbesondere die bis 28.02.2016 geltenden mehrstufigen Tarifanpassungen, die vom Land bis zum 01.11.2016 geregelten Besoldungsanpassungen, jährliche Tarif- und Besoldungserhöhungen von 2 % für den Zeitraum nach Auslaufen der geltenden Regelungen, die Nachwirkungen der Stellenschaffungen aus den Vorjahren sowie die Anpassung der Versorgungs- und Beihilfeumlagen. Aufgrund der geringen finanziellen Spielräume konnten in aller Regel neu zu schaffende Stellen nur dann zur Schaffung vorgeschlagen werden, soweit diese aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder für den Betrieb von Einrichtungen zwingend notwendig sind bzw. die Kostenneutralität einwandfrei nachzuweisen ist (u. a. Stellen im Bereich Flüchtlinge, Betreuungspersonal an Ganztagesgrundschulen, Stadtmuseum). Die Personalkosten im Zuge des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung sind in der KiTa-Pauschale eingeplant. Als Ergebnis der derzeit laufenden Tarifverhandlungen bei den Sozial-und Erziehungsdiensten wäre, falls die Forderungen von ver.di vollständig erfüllt werden sollten, mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf in der Größenordnung von jährlich 25 Mio. EUR zu rechnen (eigener Personalaufwand und Förderung freier Träger). Aus dem von der Gewerkschaft ver.di bisher nicht akzeptierten Schlichterspruch vom 22. Juni würden sich Mehrauswendungen in Höhe von jährlich rd. 8 Mio. EUR ergeben.

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen belaufen sich in 2016 und 2017 voraussichtlich auf 337,3 Mio. EUR / 350,8 Mio. EUR. Die Reduzierung um
18,9 Mio. EUR in 2016 bzw. um 12,7 Mio. EUR in 2017 gegenüber der Finanzplanung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Ansatz für die Betriebskostenpauschale entsprechend dem aktuellen Sachstandsbericht angepasst wurde. Des Weiteren wurden aus der Pauschale Anteile zu den Personalaufwendungen und den Zuweisungen und Zuschüsse für laufenden Zwecke umgesetzt.


Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufenden Zwecke fallen in Höhe von 426,0 Mio. EUR / 431,9 Mio. EUR an. Dies entspricht 27,1 Mio. EUR / 28,8 Mio. EUR Mehraufwendungen gegenüber der Finanzplanung. Ursache hierfür sind teilweise ebenfalls die steigenden Flüchtlingszahlen, die zu höheren Zuweisungen für die soziale Betreuung und Hausorganisation an die Träger der Flüchtlingsbetreuung führen. Ein weiterer Grund für die Abweichung sind Veränderungen in der Veranschlagung der Zuschüsse für freie Träger der Kindertagesbetreuung, die zum Zeitpunkt der Finanzplanung noch in der Kita-Ausbaupauschale in Kontengruppe 42510 veranschlagt waren. Darüber hinaus ist die Tarifentwicklung bei der Förderung freier Träger stärker ausgefallen, als bei der Finanzplanung berücksichtigt.

Die sozialen Leistungen schlagen 2016 / 2017 voraussichtlich mit 684,3 Mio. EUR bzw. 716,1 Mio. EUR zu Buche (+ 41,5 Mio. EUR / + 56,9 Mio. EUR). Auch hier wirkt sich der erhebliche Zuwachs an Flüchtlingen deutlich auf die Aufwandsentwicklung aus (26,6 Mio. bzw. 43,1 bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Auch die restlichen Sozialleistungen haben sich gegenüber der Finanzplanung dynamischer entwickelt, als angenommen. Ursache hierfür sind u.a. auch die Tarifsteigerungen, die sich zeitversetzt in der Bemessung der Entgeltsätze im Sozialbereich niederschlagen. Auch im Bereich der Leistungen nach dem SGB II mussten die ursprünglichen Planungen nach oben angepasst werden.

Die gegenüber der bisherigen Planung höhere Steuerkraft in den Jahren 2014 und 2015 führt mit einem Zeitversatz von 2 Jahren in 2016 und 2017 zu Mehraufwendungen bei der FAG-Umlage (+ 12,8 Mio. EUR / + 9,1 Mio. EUR).

Für Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind nur noch 1,4 Mio. EUR 2016 und 1,1 Mio. EUR 2017 vorgesehen (- 8,5 Mio. EUR / - 12,1 Mio. EUR). Dies liegt an der Reduzierung des Kreditbedarfs. Aufgrund der guten Liquiditätslage musste der Kreditrahmen in 2014 nicht in Anspruch genommen werden.

In 2015 werden ebenfalls keine Kredite notwendig (vgl. GRDrs 433/2015).

Die Abschreibungen werden im Gesamthaushalt vorläufig mit 170 Mio. EUR bzw.
175 Mio. EUR für die Jahre 2016/2017 geplant.


Änderungen in den Budgets der Referate

Größere Erhöhungen gegenüber dem Vorjahresbudget mussten nur vereinzelt vorgenommen werden.

Innerhalb des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser wurde beim Haupt- und Personalamt Korrekturen bei der Veranschlagung der verrechneten IuK-Leistungen vorgenommen. Diese führen aufgrund ihres Charakters als interne Verrechnungen jedoch nicht zu einer tatsächlichen Entlastung des Haushalts.

Für die Steigerungen im Bereich des Geschäftskreises Kultur, Bildung und Sport sind insbesondere die höheren Jahresraten für das 3. Schulsanierungsprogramm verantwortlich.

Im Referat Soziales, Jugend und Gesundheit steigt das Budget um 27,3 Mio. EUR in 2016 und um weitere 42,8 Mio. EUR in 2017. Die Gründe hierfür oben bei den Ausführungen zu den Zuweisungen und Zuschüssen bzw. den sozialen Leistungen bereits ausgeführt.


Zusammenfassung

Zu diesem Zeitpunkt der Planung wird in 2016 und 2017 jeweils mit einem Überschuss im Gesamtergebnis gerechnet (+62,8 Mio. EUR / +54,2 Mio. EUR).

Im Hinblick auf die anstehenden Aufgaben und angemeldeten Wünsche (Finanzbedarf im Zusammenhang mit der Übernahme der Wasserversorgung ist noch unbekannt, Neuordnung NeckarPark, Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“, öffentliche Förderung des Mietwohnungsbaus, Förderung der Kultur, Ausbau der Kinderbetreuung, Bereich Schulen etc.) und den Vorbelastungen aus dem Nachtragshaushalt 2015 (Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 73,4 Mio. EUR für die Tranchen 4 und 5 für Systembauten Flüchtlingsunterkünfte sowie Rosensteintunnel) sind für den Doppelhaushalt 2016/2017 und die Finanzplanung erhebliche finanzielle Belastungen (Investitionen und laufende Betriebskosten) absehbar, deren Finanzierung aus den derzeitigen Überschüssen nicht möglich sein wird. Zu berücksichtigen sind außerdem die Auswirkungen aus den laufenden Tarifverhandlungen bei den Sozial- und Erziehungsdiensten.

Wie schon im Finanzzwischenbericht bemerkt, ist es daher unerlässlich, die sparsame und verantwortungsbewusste Finanzpolitik auch in den kommenden Jahren konsequent fortzuführen. Bei der Beratung des Stadthaushalts 2016/2017 wird unter Beachtung der finanziellen Gegebenheiten zu entscheiden sein, in welchem Rahmen die o. g. Aufgaben umgesetzt werden können.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Michael Föll
Erster Bürgermeister




1 Ergebnis der Budgetierung 2016 / 2017 (Gruppierungsübersicht)
2 Budgetübersichten nach Referaten und Teilhaushalten

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GRDrs 435 2015 Anlage 1 - Eckdatenbericht Gruppierungsübersicht.pdf
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