Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 710/2022
Stuttgart,
11/17/2022



Bauliche Absicherung von zentralen öffentlichen Veranstaltungsflächen und Plätzen im NeckarPark
- Mittelbewilligung für das Tiefbauamt
- Vergabeermächtigung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.11.2022
30.11.2022
01.12.2022



Beschlußantrag:

1. Der Erhöhung der Gesamtkosten für den Bau von baulichen und technischen Sicherungseinrichtungen für Großveranstaltungen im NeckarPark (Anlage 1) um 2.595.000 EUR auf 8.750.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 320.000 EUR) gemäß Kostenanschlag (Anlage 2) des Tiefbauamts vom 17. Oktober 2022 wird zugestimmt. 2. Die Auszahlungen in Höhe von 8.430.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen von 320.000 EUR) werden wie folgt gedeckt. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 320.000 EUR sind beim Projekt 7.661074 - Bauliche Absicherung von zentralen öffentlichen Veranstaltungsflächen und Plätzen - gedeckt.

3. Die Finanzierung der Mehrkosten in Höhe von 2.595.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 320.000 EUR) sind bei der nächsten Fortschreibung, wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt, zu berücksichtigen.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens für Auszahlungen von 8.430.000 EUR sämtliche erforderliche Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.



Begründung:


Am 19. Mai 2022 wurde der Beschluss für den Bau der Maßnahmen zur baulichen Absicherung der zentralen öffentlichen Veranstaltungsflächen und Plätze im NeckarPark beschlossen (GRDrs 180/2022). Die Leistungen wurden über den Sommer 2022 ausgeschrieben. Seit September liegen die Ausschreibungsergebnisse vor. Die Kosten haben sich gegenüber der Kostenberechnung vor der Ausschreibung sowohl für die Lieferung und die Montage der Abwehreinrichtungen als auch für den Tiefbau deutlich erhöht.

Für die Lieferung und Montage der Abwehreinrichtungen, inkl. Steuerung und Software, liegen die Kosten (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) rund 1,87 Mio. EUR über den angesetzten Kosten von 3,2 Mio. EUR. Die Angebotssumme des ursprünglich wirtschaftlichsten Angebots war vor den Angebotsverhandlungen fast doppelt so hoch. Erst nach Gesprächen mit den Anbietern wurde ein günstigeres Angebot abgegeben.

Für den Tiefbau sind die Kosten um 330.000 EUR von 1.770.000 EUR auf 2.100.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) gestiegen.

Dadurch erhöhen sich die aktivierungsfähigen Eigenleistungen um 95.000 EUR. Für
Unvorhergesehenes werden zusätzliche 300.000 EUR berücksichtigt.

Die Gesamtkosten für die Maßnahme erhöhen sich damit um 2.595.000 EUR bzw.
42 % über dem eingestellten Budget von 6.155.000 EUR. Die aktuelle Kostenberechnung auf der Grundlage der Angebote ist in der Anlage 2 aufgeführt.

Die höheren Kosten sind wie folgt begründet:


Um bei allen Großveranstaltungen im Umfeld des Stadions die geforderte Schutzzone sicherstellen zu können, ist der Einbau der geplanten Abwehreinrichtungen notwendig. Die Verwaltung empfiehlt daher die erforderlichen zusätzlichen Mittel bereitzustellen.

Aufgrund der erhöhten Angebote waren Abstimmungen und die Budgeterhöhung notwendig. Die Aufträge können dadurch erst im Dezember 2022 vergeben werden. Ein Baubeginn in diesem Jahr ist nicht mehr möglich. Es wird dennoch an dem Ziel festgehalten, alle Abwehreinrichtungen bis zur EM 2024 in Betrieb zu nehmen.


Finanzielle Auswirkungen


Die fortgeschriebenen Gesamtkosten für die „Baulichen Absicherungen von zentralen öffentlichen Veranstaltungsflächen und Plätzen“ im Bereich Neckar belaufen sich auf 8.750.000 EUR brutto (inkl. aktivierungsfähige Eigenleistungen in Höhe von 320.000 EUR). Im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt stehen beim Projekt 7.661074 - Bauliche Absicherung von zentralen öffentlichen Veranstaltungsflächen und Plätzen 6.155.000 EUR zur Verfügung. Die zusätzlich benötigten Finanzierungsraten in Höhe von 2.595.000 EUR (inkl. Eigenleistungen) werden bei der nächsten Fortschreibung des Investitionsprogramms berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus nicht benötigten Mitteln in entsprechender Höhe beim Projekt 7.664008 - Benzstraße, Neubau, die zum Jahresabschluss 2022 nicht zur Übertragung angemeldet werden.

Die Planraten inkl. aktivierungsfähige Eigenleistungen verteilen sich bis 2024 wie folgt:

2021 und fr.
EUR
2022
EUR
2023
EUR
2024
EUR
Summe
EUR
Ausz.Gr 7872
1.385.000
530.000
0
0
1.915.000
Ausz.Gr.7873
0
2.120.000
3.085.000
1.630.000
6.835.000
Gesamt
1.385.000
2.650.000
3.085.000
1.630.000
8.750.000


In Höhe der in den Jahren 2023 bis 2024 benötigten Mittel von zusammen 4.500.000 EUR stehen im Haushaltsjahr 2022 die beim Projekt 7.661074 - Bauliche Absicherung von zentralen öffentlichen Veranstaltungsflächen und Plätzen veranschlagte Verpflichtungsermächtigung von 2.000.000 EUR zur Verfügung. Für die darüber hinaus erforderliche Verpflichtungsermächtigung von insgesamt 2.500.000 EUR stehen innerhalb der Teilhaushalt 660 Tiefbauamt im Rahmen der Deckungsfähigkeit Verpflichtungsermächtigungen in entsprechender Höhe zur Verfügung.

Die laufenden Betriebs- und Sachaufwendungen können bis zu 354.000 EUR/Jahr aus dem vorhandenen Budget im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605410 Gemeindestraßen, Kontengr. 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt werden. Ggf. darüber hinausgehende laufende Betriebs- und Sachaufwendungen werden zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 angemeldet.

Auf die Angaben zu den Folgelasten wird verwiesen (Anlage 3).



Beteiligte Stellen

SOS, WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Übersichtsplan Schutzmaßnahmen
Anlage 2: Kostenanschlag
Anlage 3: Folgelastenbeleg


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