Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 990/2021
Stuttgart,
11/30/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Unterstützenswerte Anträge aus dem Bürgerhaushalt

Beantwortung / Stellungnahme

Der Nr. 62883 des Bürgerhaushalts (Platz 62) ist die Forderung zu entnehmen, die Nutzung der Bäder auszuweiten anstatt zu beschränken. Von den Stuttgarter Bädern wurde auf dieses Thema im Zusammenhang mit der Erstellung des Bäderentwicklungsplanes 2030 (GRDrs 990/2018) ausführlich eingegangen. Dazu wurden die aktuellen und zukünftigen Bedarfe an Wasserflächen und Belegungszeiten für die unterschiedlichen Nutzeranforderungen der derzeitigen Hallenbadstandorte, der Freibäder und der drei Thermen ermittelt.

Alle Freibäder und die drei Thermen sind bereits ganzwöchig für die Badegäste geöffnet und bieten im Rahmen der möglichen Personalressourcen umfangreiche Öffnungszeiten an.

Ein Mehrbedarf an Wasserbelegungszeiten in den Hallenbädern wurde für die Nutzergruppen Schulen und Vereine festgestellt. Im Rahmen des Bäderentwicklungsplanes wurde darauf reagiert und eine Erweiterung der bisherigen Wasserflächen bei den Neubauprojekten der Hallenbäder Zuffenhausen und Sonnenberg eingeplant.

Wie bereits bei der Beantwortung des Bürgervorschlags Nr. 62883 aufgeführt, trägt außerdem das neue Sportbad NeckarPark, das im 2. Halbjahr 2022 seinen Betrieb aufnehmen wird, zur Verbesserung der Situation bei. Die erforderlichen Personal- und Betriebsmittelressourcen sind im Wirtschaftsplan 2022/2023 ff. enthalten.





Vorliegende Anträge/Anfragen

910/2021 Die FrAKTION




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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