Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 738/2023
Stuttgart,
07/20/2023


Maßnahmen zur besseren Ausstattung des Weinguts



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
21.07.2023
26.07.2023

Bericht:

Für das Weingut sollen in den kommenden Jahren, vorerst bis 2027, die nachfolgend genannten zusätzlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Wie sich aus den einzelnen Positionen ergibt ist dies notwendig, um das Weingut Stuttgart als Teil der Stadtverwaltung sowohl im Hinblick auf den Absatz der Produkte, wie auch in Bezug auf die Attraktivität als Arbeitgeber konkurrenzfähig zu halten.


Miete Maschinen, Geräte, Einrichtungsgegenstände

Das temporäre Anmieten von Geräten ist speziell bei jährlich wiederkehrenden, aber kurzen Arbeiten wie Böschungspflege (Häcksler), Düngung (Radlader, organische Düngung mit Kompost ist zeitlich deutlich aufwendiger), Bereitstellung von Überfahrbrücken zur Absicherung der Bewässerungen und Veranstaltungen und Reparaturarbeiten an Weinberganlagen der wirtschaftlichste Weg, um alle Aufgaben zu bewältigen.

Ein Erwerb oder eine dauerhafte Überlassung in Form eines Leasingmodells ist aufgrund der nur zeitlich eingeschränkten Nutzung der betroffenen Maschinen / Geräte betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll. Neben den konstant jährlich wiederkehrenden Arbeiten sind jedoch auch variable Arbeiten (Dienstleistungen durch Lohnunternehmen im Weinberg – z.B. Vollernter – witterungsabhängig), teils in unregelmäßigen Abständen, notwendig, deren Kosten zum Teil das bisherige Budget überschritten haben. Hierbei handelt es sich um neu hinzugekommene Arbeiten, die vor der Umstellung auf ökologischen Weinbau günstiger waren.

Mehrbedarf zunächst bis einschließlich 2027: 16.500 EUR / Jahr
Leasing Maschinen, Geräte, Einrichtungsgegenstände

Aktuell hat das Weingut zwei Traktoren und ein zugehöriges Pflanzenschutzgerät geleast.
Die Form der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten über Leasing erfolgt erst seit wenigen Jahren und ist die Konsequenz eines damals überalterten Fuhrparks und dem Bedarf von Neuanschaffungen. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist es gängige Praxis von Weingütern, die für den Weinbau notwendigen Fahrzeuge über ein Leasingmodell zu nutzen. Dieses Vorgehen vermeidet hohe Werkstatt- und Reparaturkosten und die Gefahr, dass zur Erntezeit notwendige technische Geräte ausfallen. Zudem entsteht kein zusätzlicher zeitlicher und organisatorischer Aufwand für die Veräußerung der Fahrzeuge, wenn diese zu alt sind.

Die Kosten für das Leasing von Maschinen, Geräten und Einrichtungsgegenständen haben sich in den vergangenen Jahren, nachdem die Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgeschlossen wurden, stark erhöht:
2020: ca. 7.000 EUR
2021: ca. 27.000 EUR
2022: ca. 34.000 EUR

Mehrbedarf zunächst bis einschließlich 2027: 5.500 EUR / Jahr


Sonstige besondere Aufwendungen für Beschäftigte, Erstattung Führerscheinkosten Weingut-Auszubildende

Der Fachkräftemangel des öffentlichen Dienstes macht sich auch bei der Ausbildung zum/r Winzer*in beim städtischen Weingut bemerkbar. Um einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen und Bewerbende zu finden, sowie die Ausbildung attraktiver zu machen, soll den Auszubildenden im Rahmen ihrer Ausbildung ermöglicht werden, den T-Führerschein zu erwerben. Um in den Weinbergen tatsächlich alle Tätigkeiten als Winzer*in ausüben zu können, bringt der Führerschein einen großen Mehrwert.

Die Auszubildenden können damit qualifizierter ausgebildet werden und die Attraktivität der Ausbildung beim Weingut der Stadt Stuttgart kann damit gesteigert werden.

Für derartigen Maßnahmen gibt es aktuell ein Budget beim Haupt- und Personalamt. Allerdings kann die Kostenübernahme nicht garantiert werden, da auf das Budget alle Ämter der Landeshauptstadt Stuttgart zugreifen können. Entsprechend kann gegenüber den (angehenden) Auszubildenden keine Garantie zur Übernahme der Kosten ausgesprochen werden.

Mehrbedarf zunächst bis einschließlich 2027: 2.000 EUR / Jahr


Leiharbeitskräfte

In der Bewirtschaftung des Weinguts ergeben sich immer wieder saisonal bedingte Arbeitsspitzen, die durch zusätzliches (temporäres) Personal aufgefangen werden müssen. Die Arbeitskräfte werden hierbei über den Maschinenring bezogen und sind nicht Angestellte der Landeshauptstadt Stuttgart. Nicht alle - und in Teilen harte körperliche Arbeit – kann über ehrenamtlich tätige Personen abgedeckt werden.
Saisonarbeiter werden hierfür erst seit einigen Jahren eingesetzt und gleichen ebenso den höheren zeitlichen Aufwand in der Bewirtschaftung, aufgrund des Verzichts auf Herbizide und der damit verbunden manuellen Unkrautentfernung, insbesondere in den Handarbeitslagen, aus.

Weitere Leiharbeitskräfte werden für Veranstaltungen des Weinguts, wie beispielsweise Weindorf, Weinverköstigungen und sonstige Veranstaltungen gebucht. Ein eigenes Budget war bisher hier nicht vorhanden. Hierfür fallen Kosten von ca. 30.000 EUR pro Jahr an.

Die Kosten für Leiharbeitskräfte sind den vergangenen Jahren stark gestiegen:
2020: ca. 35.000 EUR
2021: ca. 40.000 EUR
2022: ca. 85.000 EUR

Mehrbedarf zunächst bis einschließlich 2027: 110.000 EUR / Jahr



Betreuung/Dienstleistung Soziale Medien

Die sozialen Medien sind inzwischen der Hauptkanal um Produkte und Marken zu bewerben. Vor allem diejenigen Weingüter, die hier sehr aktiv sind und durch eine hohe Zahl an öffentlichen Beiträgen herausstechen, werden insbesondere von der jüngeren Kundschaft wahrgenommen. Eine hierzu gleichwertige Öffentlichkeitsarbeit lässt sich mit dem vorhandenen Personal im Weingut nicht darstellen. Durch eine bessere Vermarktung und professionelle Betreuung sollen neue Zielgruppen erreicht werden.

Eine Markterkundung durch eine externe Agentur hat ergeben, dass hierfür ein Dienstleistungsaufwand i.H.v. 30.000 EUR und ein Mediabudget i.H.v. 12.000 EUR notwendig wäre.

Mehrbedarf zunächst bis einschließlich 2027: 42.000 EUR / Jahr


Personalmehrbedarf
Im Rahmen der Planung für den DHH 2024/2025 wurden vom Liegenschaftsamt für das Weingut nachfolgende Stellenplananträge eingereicht.

Neuschaffung einer 1,0 Stelle als Winzer*in:

Die Pflege der Weinberge und neue Anforderungen im Bereich des Anbaus von Wein nach biologischen Grundsätzen bedarf eines hohen Wissenstands und einer erhöhten Aufmerksamkeit im Umgang mit der Rebe. Die besondere Pflege des Rebstockes und des Bodens im Weinberg bringt einen deutlich gestiegenen Zeitfaktor mit sich. Das Weingut geht von einem zusätzlichen Aufwand von ca. 20% aus. Gleichzeitig ist der Personalkörper seit Jahren nicht analog zu diesen neuen Herausforderungen mitgewachsen. Dabei ist der hohe Standard, den sich das Weingut Stuttgart vorbehält, abhängig von ausreichendem und gut ausgebildetem Personal.

Bezugnehmend auf die aktuell vorhanden 4,5 festangestellten Winzer*in und den o.g. zeitlichen Mehrbedarf von ca. 20% entsteht ein Mehrbedarf von 1,0 Stellen.

Neuschaffung einer 1,0 Stelle als Sachbearbeitung (befristet bis 01/2026):

Die derzeit im Weingut vorhandene Gefährdungsbeurteilung wurde zuletzt 2001 überarbeitet. Sie entspricht weder dem technischen Stand des Weinguts, noch den geltenden Arbeitsschutzvorschriften. Die Betreiberhaftung liegt im Verantwortungsbereich der Landeshauptstadt Stuttgart. Eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist zwingend notwendig und unumgänglich. Diese vorübergehende zusätzliche Aufgabe hinsichtlich der Neubewertung, Überarbeitung und Implementierung der Gefährdungsbeurteilung kann mit dem derzeitigen Personalkörper nicht dargestellt werden. Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der damit betriebswirtschaftlichen Aufgaben, dürfen aus Sicht des Arbeitsschutzes nicht mehr aufgeschoben werden.

Eine personelle Unterstützung in Form einer 1,0 Stelle als Sachbearbeitung ist unabdingbar.


Bzgl. der Stellenplananträge wurde der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen bereits im Rahmen der Vorlage „Weingut der Stadt Stuttgart – Jährlicher Statusbericht 2022“ (GRDrs 519/2023) am 26.05.2023 informiert.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Miete Maschinen, Geräte, Einrichtungsgegenstände
THH 230, Kontengruppe 420
16,5
16,5
16,5
16,5
16,5
Leasing Maschinen, Geräte, Einrichtungsgegenstände
THH 230, Kontengruppe 420
5,5
5,5
5,5
5,5
5,5
Sonstige bes. Aufwendungen f. Beschäftigte, Erstattung Führerscheinkosten für Weingut-Auszubildende
THH 230, Kontengruppe 420
2
2
2
2
2
Leiharbeitskräfte
THH 230, Kontengruppe 420
110
110
110
110
110
Betreuung/Dienstleistung Soziale Medien
THH 230, Kontengruppe 420
42
42
42
42
42
Finanzbedarf
174
174
174
174
174
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)

Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Miete Maschinen, Geräte, Einrichtungsgegenstände
THH 230, Kontengruppe 420
19
19
19
19
19
Leasing Maschinen, Geräte, Einrichtungsgegenstände
THH 230, Kontengruppe 420
0
0
0
0
0
Sonstige bes. Aufwendungen f. Beschäftigte, Erstattung Führerscheinkosten für Weingut-Auszubildende
THH 230, Kontengruppe 420
0
0
0
0
0
Leiharbeitskräfte
THH 230, Kontengruppe 420
0
0
0
0
0
Betreuung/Dienstleistung Soziale Medien
THH 230, Kontengruppe 420
80
80
80
80
80
Im Finanzhaushalt müssen keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden.


Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):

Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Winzer*in EG 5 Stellenplanantrag Nr. 17/2023
1
1
Sachbearbeitung EG 9b, KW bis 01/2026 Stellenplanantrag Nr. 18/2023
1
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
146,8
146,7
68,4
68,4
68,4
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen


Das Referat AKR hat mit folgender Maßgabe Kenntnis genommen:

Für die in der Drucksache dargestellten Personalbedarfe im Umfang von 1,0 VZK in EG 5 TVöD und 1,0 VZK in EG 9b TVöD wurden im Stellenplanverfahren 2024/2025 folgende Stellenplananträge gestellt:

o Stellenplanantrag Nr. 17: Schaffung einer Stelle in EG 5 TVöD für Winzer*in im Weingut Stadt Stuttgart (23-4);

o Stellenplanantrag Nr. 18: Schaffung einer Stelle in EG 9b TVöD mit Vermerk KW 01/2026 für Sachbearbeiter*in für die Erstellung der Gefährdungsbeurtei-lung im Weingut Stadt Stuttgart (23-4).

Die Prüfung ergab, dass für beide Stellenplananträge kein Stellenplankriterium erfüllt ist.

Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister



Anlagen:

---


zum Seitenanfang