Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
98
5
Verhandlung
Drucksache:
201/2014
GZ:
T
Sitzungstermin:
09.04.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
Herr Scharfenberg (HochbA)
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Neubau von Tageseinrichtungen für Kinder in Fertigbauweise an neun Standorten im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart
- Baubeschluss -
Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 04.04.2014, öffentlich, Nr. 46
Ergebnis: einmütige Zustimmung bei 1 Enthaltung zu den Standorten Elwertstraße und Goppeltstraße
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 08.04.2014, öffentlich, Nr. 167
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 26.03.2014, GRDrs 201/2014, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Neubau von 5 achtgruppigen Tageseinrichtungen für Kinder in Fertigbauweise mit insgesamt 40 Betreuungsgruppen in der Elwertstraße 8 in Stuttgart-Bad Cannstatt, in der Goppeltstraße 18 (Steinbeisstraße) in Stuttgart-Nord, in der Solitudestraße 121 in Stuttgart-Weilimdorf, im Schneewittchenweg 25 in Stuttgart-Möhringen sowie in der Krehlstraße 80 in Stuttgart-Rohr nach dem Entwurf des Hochbauamtes der Landeshauptstadt Stuttgart, dem Ausführungskonzept des aktuell wirtschaftlichsten
Generalübernehmers vom 03.03.2014
der exemplarischen Baubeschreibung für den Standort Elwertstraße vom 14.03.2014
und dem vom Hochbauamt geprüften Kostenanschlag vom 14.03.2014
mit voraussichtlichen Gesamtkosten für alle fünf Baumaßnahmen bei Fertigstellung einschließlich der
Kosten für Herrichtemaßnahmen, Altlastenentsorgung und die Einrichtung in Höhe von 16.699.600 EUR
wird zugestimmt.
Der Gesamtaufwand der Maßnahmen in Höhe von 16.699.600,00 EUR ist im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365.913.116 Investitionspauschale für Fertigbauten, AuszGr. 7873 finanziert und wird für den finanziellen Vollzug auf die Projekte umgesetzt. Im Vergleich zur Grobkostenschätzung des Grundsatzbeschlusses (GRDrs 116/2013) bestehen Mehrkosten in Höhe von bis zu 1.583.350 EUR, verursacht durch die aktuelle Marktlage, durch Mehraufwendungen für flächendeckend notwendige Altlastenentsorgungen an den Standorten Elwertstraße, Goppeltstraße, Krehlstraße sowie Solitudestraße (Dioxin) und die Erhöhung der Baunebenkosten (GÜ-Zuschläge). Der Mehrbedarf wird durch nicht benötigte Betriebskosten auf Grund der verzögerten Inbetriebnahme der Fertigbauten gedeckt. (Die finanzielle Abwicklung erfolgt wie in Anlage 1 unter Ziffer 9 dargestellt).
2. Dem Neubau von 4 viergruppigen Tageseinrichtungen für Kinder in Fertigbauweise mit insgesamt 16 Betreuungsgruppen am Wallgraben 2 (Höhenrandstraße) in Stuttgart-Vaihingen, am Sandbuckel 47a in Stuttgart-Weilimdorf, in der Hohen-friedberger Straße 70 in Stuttgart-Weilimdorf sowie in der Eierstraße 154 in Stuttgart-Süd nach dem Entwurf des Hochbauamtes der Landeshauptstadt Stuttgart, dem Ausführungskonzept des aktuell wirtschaftlichsten
Generalübernehmers vom 28.02.2014
der exemplarischen Baubeschreibung für den Standort Höhenrandstraße vom 14.03.2014
und dem vom Hochbauamt geprüften Kostenanschlag vom 14.03.2014
mit voraussichtlichen Gesamtkosten für alle vier Baumaßnahmen bei Fertigstellung einschließlich der Kosten für Herrichtemaßnahmen und die Einrichtung in Höhe von 9.157.100 EUR
wird zugestimmt.
Der Gesamtaufwand der Maßnahmen in Höhe von 9.157.100,00 EUR ist im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365.913.116 Investitionspauschale für Fertigbauten, AuszGr. 7873 finanziert und wird für den finanziellen Vollzug auf die Projekte umgesetzt. Im Vergleich zur Grobkostenschätzung des Grundsatzbeschlusses (GRDrs 116/2013) bestehen Mehrkosten in Höhe von bis zu 823.350 EUR, verursacht durch die aktuelle Marktlage, Mehraufwendungen für das Herrichten des Grundstückes Eierstraße 154, notwendige Abwasserkanalüberbauungen am Standort Hohenfriedberger Straße und die Erhöhung der Baunebenkosten (GÜ-Zuschläge). Der Mehrbedarf wird durch nicht benötigte Betriebskosten auf Grund der verzögerten Inbetriebnahme der Fertigbauten gedeckt.
(Die finanzielle Abwicklung erfolgt wie in Anlage 1 unter Ziffer 9 dargestellt).
3. Den jährlichen Aufwendungen von 14.735.240 EUR und den nach Saldierung mit den Erträgen von 1.022.600 EUR verbleibenden Folgekosten in Höhe von 13.712.640 EUR wird zugestimmt. Die Mittel für die jährlichen Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) in Höhe von 13.424.240 EUR werden aus der Betriebskostenpauschale der Kita-Fertigbauten, Teilhaushalt 510 - Jugendamt, Amts-bereich 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen gedeckt.
4. Stellenplan
Für diese 9 Projekte des städtischen Trägers werden insgesamt 207,7328 Stellen benötigt (1 Stelle in Entgeltgruppe S 15 und 5 Stellen in Entgeltgruppe S 13 und 8 Stellen in Entgeltgruppe S 10 und 79,3765 Stellen in Entgeltgruppe S 8 und 75,1050 Stellen in Entgeltgruppe S 6 und 31,2 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 6,036 Stellen in Entgeltgruppe E 3 und 2,0153 Stellen in Entgeltgruppe E 2ü). Die Stellen wurden bereits zum Stellenplan 2014 geschaffen.
Elwertstraße 8 in Stuttgart- Bad Cannstatt
Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 29,2184 Stellen benötigt (1 Stelle in Entgeltgruppe S 13 und 1 Stelle in Entgeltgruppe S 10 und 10,9606 Stellen in Entgeltgruppe S 8 und 10,3809 Stellen in Entgeltgruppe S 6 und 4,8 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,7 Stelle in Entgeltgruppe E 3 und 0,3769 Stelle in Entgeltgruppe E 2ü). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 1.503.505 Euro.
Goppeltstraße 18 (Steinbeisstraße) in Stuttgart- Nord
Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 29,2184 Stellen benötigt (1 Stelle in Entgeltgruppe S 13 und 1 Stelle in Entgeltgruppe S 10 und 10,9606 Stellen in Entgeltgruppe S 8 und 10,3809 Stellen in Entgeltgruppe S 6 und 4,8 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,7 Stelle in Entgeltgruppe E 3 und 0,3769 Stelle in Entgeltgruppe E 2ü). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 1.503.505 Euro.
Am Wallgraben 2 (Höhenrandstraße) in Stuttgart-Vaihingen
Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 15,0579 Stellen benötigt (1 Stelle in Entgeltgruppe S 10 und 5,7904 Stellen in Entgeltgruppe S 8 und 5,3162 Stellen in Entgeltgruppe S 6 und 2,4 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,5513 Stelle in Entgeltgruppe E 3). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 779.159 Euro.
Sandbuckel 47a in Stuttgart-Weilimdorf
Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 15,6875 Stellen benötigt (1 Stelle in Entgeltgruppe S 10 und 6,4956 Stellen in Entgeltgruppe S 8 und 6,2098 Stellen in Entgeltgruppe S 6 und 1,2 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,7821 Stelle in Entgeltgruppe E 3). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 819.684 Euro.
Solitudestraße 121 in Stuttgart-Weilimdorf
Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 29,9980 Stellen benötigt (1 Stelle in Entgeltgruppe S 15 und 1 Stelle in Entgeltgruppe S 13 und 11,6673 Stellen in Entgeltgruppe S 8 und 11,423 Stellen in Entgeltgruppe S 6 und 3,6 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,8 Stelle in Entgeltgruppe E 3 und 0,5077 Stelle in Entgeltgruppe E 2ü). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 1.558.994 Euro.
Schneewittchenweg 25 in Stuttgart-Möhringen
Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 29,2184 Stellen benötigt (1 Stelle in Entgeltgruppe S 13 und 1 Stelle in Entgeltgruppe S 10 und 10,9606 Stellen in Entgeltgruppe S 8 und 10,3809 Stellen in Entgeltgruppe S 6 und 4,8 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,7 Stelle in Entgeltgruppe E 3 und 0,3769 Stelle in Entgeltgruppe E 2ü). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 1.503.505 Euro.
Hohenfriedberger Straße 70 in Stuttgart-Weilimdorf
Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 15,0579 Stellen benötigt (1 Stelle in Entgeltgruppe S 10 und 5,7904 Stellen in Entgeltgruppe S 8 und 5,3162 Stellen in Entgeltgruppe S 6 und 2,4 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,5513 Stelle in Entgeltgruppe E 3). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 779.159 Euro.
Eierstraße 154 in Stuttgart- Süd
Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 15,0579 Stellen benötigt (1 Stelle in Entgeltgruppe S 10 und 5,7904 Stellen in Entgeltgruppe S 8 und 5,3162 Stellen in Entgeltgruppe S 6 und 2,4 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,5513 Stelle in Entgeltgruppe E 3). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 779.159 Euro.
Krehlstraße 80 in Stuttgart-Rohr
Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 29,2184 Stellen benötigt (1 Stelle in Entgeltgruppe S 13 und 1 Stelle in Entgeltgruppe S 10 und 10,9606 Stellen in Entgeltgruppe S 8 und 10,3809 Stellen in Entgeltgruppe S 6 und 4,8 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,7 Stelle in Entgeltgruppe E 3 und 0,3769 Stelle in Entgeltgruppe E 2ü). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 1.503.505 Euro.
StRin
Ripsam
(CDU) hebt darauf ab, dass viele Kinder von ihren Eltern mit dem Pkw zu den Kindertagesstätten gebracht und wieder abgeholt werden. Diesbezüglich fragt sie nach, ob beim Standort Schneewittchenweg 25, Stuttgart-Möhringen, die in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen mit den Anwohnern der Einrichtung geklärt sind. Von Herrn
Scharfenberg
wird dazu angemerkt, vor acht Wochen habe dazu in Möhringen eine Diskussion stattgefunden. Seitens des Hochbauamtes sei dieses Thema an das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung sowie an das Amt für öffentliche Ordnung weitergeleitet worden. Danach sagt EBM
Föll
gegenüber StRin Ripsam zu, diese Frage heute mitzunehmen und zu beantworten.
In der Folge informiert StR
Pätzold
(90/GRÜNE), seine Fraktion habe in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (UTA) beantragt, dass die Verwaltung dem UTA und den Bezirksbeiräten noch ausführlich zu den Verkehrsanbindungen/-situationen bei den Fertigbauten im Stadtbezirk Möhringen und im Stadtbezirk Stuttgart-Süd berichtet. Seitens der Fachverwaltung sei dies zugesichert worden.
Ob die Nachbarschaftseinsprüche zu den Standorten Sandbuckel 47a und Hohenfriedberger Straße 70 in Stuttgart-Weilimdorf schwerwiegend sind, fragt StR
Zeeb
(FW) nach. Am Sandbuckel, so Herr
Scharfenberg
, sei bereits zu einem relativ frühen Zeitpunkt von einer Nachbarin ein Einspruch eingegangen. Bei solchen Vorhaben gehe es immer wieder um die Verkehrsbelastung. In der Hohenfriedberger Straße seien die Nachbarschaftseinsprüche etwas umfangreicher. Dort habe sich eine Bürgerinitiative gegründet. Momentan würden die Einsprüche beim Baurechtsamt behandelt. Da dort keine Klärung herbeigeführt werden kann, würden die Vorgänge an das Regierungspräsidium überstellt. Für diesen Schritt fehlten derzeit noch kleinere Stellungnahmen. Die Baugenehmigungen seien daher noch nicht erteilt. In einem ähnlichen Fall in der Eierstraße sei das Regierungspräsidium Anfang des Jahres eingeschaltet worden und dort liege die Baugenehmigung mittlerweile vor. Vor diesem Hintergrund könne in drei Monaten mit den endgültigen Entscheidungen bei diesen beiden Standorten gerechnet werden.
Zur ebenfalls von StR Zeeb angesprochenen dioxinbelasteten Kieselrotfläche am Standort Solitudestraße 121 im Stadtbezirk Weilimdorf informiert Herr Scharfenberg, bei dieser Fläche handle es sich um einen ehemaligen Tennenplatz (Aschenplatz). Diese Kieselrotschicht sei Anfang der 90er-Jahre mit einem Geo-Fließ abgedeckt worden. Darauf habe man dann noch eine Erdschicht aufgebracht. Eine Gefahr gehe von dort momentan nicht aus. Mit jeder Gründungsmaßnahme, mit jeder Baumpflanzung, würde allerdings die Schutzschicht durchstoßen. Im Baubetrieb mit schwerem Gerät könne nicht sichergestellt werden, dass die Sicherung unversehrt bleibt. Daher habe man sich schon zu einem frühen Zeitpunkt bei der Beplanung dieses Standorts dafür entschieden, die Kieselrotschicht im Baufeld komplett zu entsorgen. Diese Vorabmaßnahme soll im Mai durchgeführt werden.
Nach dem Hinweis von Herrn
Freitag
(GPR), dass aufgrund des jüngsten Tarifabschlusses alle Erzieher/-innen nun einen 30-tägigen Urlaubsanspruch/Jahr haben und von daher die Stellenberechnung in der Beschlussantragsziffer 4 nicht mehr korrekt ist, verweist EBM Föll darauf, dass die Vorlage bereits vor dem Tarifabschluss erstellt wurde.
EBM
Föll
stellt abschließend fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu
.
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