Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
201/2014
GZ:
T
Sitzungstermin: 09.04.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:Herr Scharfenberg (HochbA)
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Neubau von Tageseinrichtungen für Kinder in Fertigbauweise an neun Standorten im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart
- Baubeschluss -

Vorgang:

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 04.04.2014, öffentlich, Nr. 46
Ergebnis: einmütige Zustimmung bei 1 Enthaltung zu den Standorten Elwertstraße und Goppeltstraße

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 08.04.2014, öffentlich, Nr. 167
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 26.03.2014, GRDrs 201/2014, mit folgendem Beschlussantrag:

1. Dem Neubau von 5 achtgruppigen Tageseinrichtungen für Kinder in Fertigbauweise mit insgesamt 40 Betreuungsgruppen in der Elwertstraße 8 in Stuttgart-Bad Cannstatt, in der Goppeltstraße 18 (Steinbeisstraße) in Stuttgart-Nord, in der Solitudestraße 121 in Stuttgart-Weilimdorf, im Schneewittchenweg 25 in Stuttgart-Möhringen sowie in der Krehlstraße 80 in Stuttgart-Rohr nach dem Entwurf des Hochbauamtes der Landeshauptstadt Stuttgart, dem Ausführungskonzept des aktuell wirtschaftlichsten


2. Dem Neubau von 4 viergruppigen Tageseinrichtungen für Kinder in Fertigbauweise mit insgesamt 16 Betreuungsgruppen am Wallgraben 2 (Höhenrandstraße) in Stuttgart-Vaihingen, am Sandbuckel 47a in Stuttgart-Weilimdorf, in der Hohen-friedberger Straße 70 in Stuttgart-Weilimdorf sowie in der Eierstraße 154 in Stuttgart-Süd nach dem Entwurf des Hochbauamtes der Landeshauptstadt Stuttgart, dem Ausführungskonzept des aktuell wirtschaftlichsten
(Die finanzielle Abwicklung erfolgt wie in Anlage 1 unter Ziffer 9 dargestellt).


3. Den jährlichen Aufwendungen von 14.735.240 EUR und den nach Saldierung mit den Erträgen von 1.022.600 EUR verbleibenden Folgekosten in Höhe von 13.712.640 EUR wird zugestimmt. Die Mittel für die jährlichen Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) in Höhe von 13.424.240 EUR werden aus der Betriebskostenpauschale der Kita-Fertigbauten, Teilhaushalt 510 - Jugendamt, Amts-bereich 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen gedeckt.


4. Stellenplan
StRin Ripsam (CDU) hebt darauf ab, dass viele Kinder von ihren Eltern mit dem Pkw zu den Kindertagesstätten gebracht und wieder abgeholt werden. Diesbezüglich fragt sie nach, ob beim Standort Schneewittchenweg 25, Stuttgart-Möhringen, die in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen mit den Anwohnern der Einrichtung geklärt sind. Von Herrn Scharfenberg wird dazu angemerkt, vor acht Wochen habe dazu in Möhringen eine Diskussion stattgefunden. Seitens des Hochbauamtes sei dieses Thema an das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung sowie an das Amt für öffentliche Ordnung weitergeleitet worden. Danach sagt EBM Föll gegenüber StRin Ripsam zu, diese Frage heute mitzunehmen und zu beantworten.

In der Folge informiert StR Pätzold (90/GRÜNE), seine Fraktion habe in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (UTA) beantragt, dass die Verwaltung dem UTA und den Bezirksbeiräten noch ausführlich zu den Verkehrsanbindungen/-situationen bei den Fertigbauten im Stadtbezirk Möhringen und im Stadtbezirk Stuttgart-Süd berichtet. Seitens der Fachverwaltung sei dies zugesichert worden.

Ob die Nachbarschaftseinsprüche zu den Standorten Sandbuckel 47a und Hohenfriedberger Straße 70 in Stuttgart-Weilimdorf schwerwiegend sind, fragt StR Zeeb (FW) nach. Am Sandbuckel, so Herr Scharfenberg, sei bereits zu einem relativ frühen Zeitpunkt von einer Nachbarin ein Einspruch eingegangen. Bei solchen Vorhaben gehe es immer wieder um die Verkehrsbelastung. In der Hohenfriedberger Straße seien die Nachbarschaftseinsprüche etwas umfangreicher. Dort habe sich eine Bürgerinitiative gegründet. Momentan würden die Einsprüche beim Baurechtsamt behandelt. Da dort keine Klärung herbeigeführt werden kann, würden die Vorgänge an das Regierungspräsidium überstellt. Für diesen Schritt fehlten derzeit noch kleinere Stellungnahmen. Die Baugenehmigungen seien daher noch nicht erteilt. In einem ähnlichen Fall in der Eierstraße sei das Regierungspräsidium Anfang des Jahres eingeschaltet worden und dort liege die Baugenehmigung mittlerweile vor. Vor diesem Hintergrund könne in drei Monaten mit den endgültigen Entscheidungen bei diesen beiden Standorten gerechnet werden.

Zur ebenfalls von StR Zeeb angesprochenen dioxinbelasteten Kieselrotfläche am Standort Solitudestraße 121 im Stadtbezirk Weilimdorf informiert Herr Scharfenberg, bei dieser Fläche handle es sich um einen ehemaligen Tennenplatz (Aschenplatz). Diese Kieselrotschicht sei Anfang der 90er-Jahre mit einem Geo-Fließ abgedeckt worden. Darauf habe man dann noch eine Erdschicht aufgebracht. Eine Gefahr gehe von dort momentan nicht aus. Mit jeder Gründungsmaßnahme, mit jeder Baumpflanzung, würde allerdings die Schutzschicht durchstoßen. Im Baubetrieb mit schwerem Gerät könne nicht sichergestellt werden, dass die Sicherung unversehrt bleibt. Daher habe man sich schon zu einem frühen Zeitpunkt bei der Beplanung dieses Standorts dafür entschieden, die Kieselrotschicht im Baufeld komplett zu entsorgen. Diese Vorabmaßnahme soll im Mai durchgeführt werden.

Nach dem Hinweis von Herrn Freitag (GPR), dass aufgrund des jüngsten Tarifabschlusses alle Erzieher/-innen nun einen 30-tägigen Urlaubsanspruch/Jahr haben und von daher die Stellenberechnung in der Beschlussantragsziffer 4 nicht mehr korrekt ist, verweist EBM Föll darauf, dass die Vorlage bereits vor dem Tarifabschluss erstellt wurde.


EBM Föll stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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