Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 1133/2015
Stuttgart,
11/04/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



Kinderbetreuung bei Deutschkursen ermöglichen

Beantwortung / Stellungnahme

Frauen- und Eltern-Integrationskurse des Bundes wurden bis 2014 mit kursbegleitender Kinderbetreuung angeboten. Dies ermöglichte vor allem Müttern mit Kleinkindern einen frühzeitigen Deutscherwerb.

In Stuttgart wurden die Kurse von drei Sprachkursträgern (Arbeiterwohlfahrt, Caritas und Verein für internationale Jugendarbeit) durchgeführt, jährlich kamen etwa 10 Kurse mit Kinderbetreuung zustande.

Im Oktober 2014 stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Kinderbetreuung ein (GRDrs 742/2015). Der Bund argumentiert mit dem Anspruch auf einen Betreuungsplatz für die unter 3-Jährigen. Kitaplätze für diese Zielgruppe sind jedoch in Stuttgart nicht ausreichend vorhanden. Bei der Platzvergabe werden vorrangig berufstätige allein Erziehende und berufstätige Eltern berücksichtigt. Da der Besuch eines Integrationskurses eine zeitlich befristete Maßnahme ist, ist in der Regel eine vorrangige Aufnahme der betreffenden Kleinkinder in Kindertageseinrichtungen nicht möglich.

Zum anderen möchten manche Eltern ihre Babys noch nicht in einer Kindertagesstätte unterbringen. Sie besuchen nur dann einen Integrationskurs, wenn sie ihr Kleinkind mitnehmen können und nebenan gut versorgt wissen.

Verschärft hat sich die Situation durch den starken Zuzug von Flüchtlingen und die Öffnung der Integrationskurse für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive. So dürfen seit Ende Oktober 2015 Asylbewerber aus dem Iran, Irak, Syrien und Eritrea kostenlos an Integrationskursen teilnehmen. Es ist davon auszugehen, dass darunter viele Mütter sind, deren Kinder während des Kursbesuchs betreut werden müssten.

Im Stuttgarter Kooperationsnetz wurde die Notwendigkeit der kursbegleitenden Kinderbetreuung in Integrationskursen einhellig betont. Es ist ein wichtiges integrationspolitisches Angebot für Eltern mit kleinen Kindern. Protestbriefe des Stuttgarter Trägernetzwerks an Abgeordnete, an das Innenministerium und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge blieben bisher erfolglos.

Auch im Bürgerhaushalt bezogen sich zwei Anträge auf Deutschförderung (10918 Platz 49 sowie 13088 Platz 90). Die Bürger finden es wichtig, Zuwanderern (inklusive Flüchtlinge) möglichst schnell das Deutschlernen zu ermöglichen. Eltern und vor allem Mütter mit kleinen Kindern können das Kursangebot jedoch nur nutzen, wenn auch für Kinderbetreuung gesorgt ist.

Die Kosten für die Kinderbetreuung in einem Frauen-Integrationskurs mit 960 Unterrichtsstunden (Kursdauer 12-15 Monate) belaufen sich in der Regel auf rund 10.000 €. Bei einer Teilnehmerzahl von 15-20 Personen kommt es jedoch vor, dass in einem Kurs mehr als fünf Kleinkinder regelmäßig betreut werden müssen. In diesem Fall sind zwei Kinderbetreuerinnen im Einsatz und es verdoppeln sich die Kosten auf rund 20.000 €/pro Kurs.

Um den voraussichtlichen Bedarf an Kinderbetreuung in Integrationskursen vollständig decken zu können, wäre eine kommunale Förderung von rund 100.000 €/pro Jahr erforderlich. Damit könnte die Kinderbetreuung je nach Bedarf in fünf bis zehn Kursen sichergestellt werden.

Die Bezuschussung der Kinderbetreuung kommt nur dann in Betracht, wenn kein regulärer Kita-Betreuungsplatz belegt werden kann bzw. zur Verfügung steht.



Vorliegende Anträge/Anfragen

538/2015 SPD
728/2015 SÖS-LINKE-PLuS





Fritz Kuhn




<Anlagen>