Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
634
38
VerhandlungDrucksache:
988/2023
GZ:
SI
Sitzungstermin: 11.10.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Haupt as
Betreff: Ermächtigung zur Weiterführung der regionalen Koordinierungsstelle für die Jahre 2023 und 2024 zur Umsetzung der Pflegeberufereform bei der Landeshauptstadt Stuttgart - Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 25.09.2023, öffentlich, Nr. 184
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 19.09.2023, GRDrs 988/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart wird vom Gemeinderat beauftragt, am Förderaufruf "Förderung regionaler Koordinierungsstellen zur Umsetzung der Pflegeberufereform" des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg für die Schaffung einer regionalen Koordinierungsstelle für die Jahre 2023 und 2024 teilzunehmen.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart richtet für die Dauer der Förderung des Landes Baden-Württemberg vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024 eine regionale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform ein.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von 69 % einer Vollzeitkraft für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform beim Sozialamt wird Kenntnis genommen. Das Sozialamt wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, befristet für den Projektzeitraum (vom 01.10.2023 bis 30.09.2024) für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform, Personal im Umfang von bis zu 69 % einer Vollzeitkraft in EG 11 TVöD einzustellen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Landesförderung in Höhe von 30.000 EUR und der gesicherten Restfinanzierung (Deckungsmittel aus dem Sozialamt).

4. Die Deckung der Aufwendungen erfolgt entsprechend der Darstellung im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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