Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9318
GRDrs 716/2022
Stuttgart,
11/21/2022



1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2021 (LHS)
2. Schlussbericht des Amts für Revision über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 (LHS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
30.11.2022
01.12.2022



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2021 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Amts für Revision über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen
(§ 110 Abs. 2 GemO).
3. Der Jahresabschluss 2021 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt festgestellt
(§ 95 b Abs. 1 GemO):

Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung (vgl. Anlage 1 Seite 25) folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:


3.2 Bilanz zum 31.12.2021

Die Bilanz zum 31.12.2021, schließt mit einem Bilanzvolumen in Höhe von
11.224.974.674,77 EUR ab:

Immaterielle Vermögensgegenstände
12.905.874,31
EUR
Sachvermögen
5.032.934.634,43
EUR
Finanzvermögen
5.435.246.869,26
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
743.887.296,77
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
11.224.974.674,77
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
3.581.782.647,09
EUR
Sonderposten
908.663.344,28
EUR
Rückstellungen
509.472.658,17
EUR
Verbindlichkeiten
185.277.356,61
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
103.450.425,71
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
11.224.974.674,77
EUR

Innerhalb der „Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses“ werden für sonstige bestimmte Zwecke (vgl. Anlage 1, Seite 57, davon-Positionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.11) Mittel in Höhe von 599.375.647,55 EUR gebunden:

Parkmöglichkeiten
6.766.472,15
EUR
Projektmittelfonds Zukunft der Jugend
10.225.837,62
EUR
Risiko-Beteiligung an Stuttgart 21
16.830.859,64
EUR
Wohnungsbauförderung
9.716.486,19
EUR
Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung
22.083.372,12
EUR
Klinikum Stuttgart
97.300.000,00
EUR
Kulturelle Infrastruktur
(Opernsanierung, Lindenmuseum, Neue Philharmonie u.a.)
180.947.617,75
EUR
Investitionszuschuss an SSB
32.000.000,00
EUR
Wohnraumoffensive Stuttgart
85.778.102,08
EUR
Radinfrastruktur
11.968.500,00
EUR
Klimaschutzfonds
125.758.400,00
EUR

Die wesentlichen bilanziellen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2021 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.5 Seite 38 ff. und Nr. 2.6 Seite 56 ff.) dargestellt.


3.3 Gesamtfinanzrechnung 2021

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 19.464.437,16 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.786.615.590,04
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.335.261.283,02
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
451.354.307,02
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
54.777.660,17
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-486.665.260,64
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-431.887.600,47
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
19.466.706,55
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen (Liquiditätshilfen)
10.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
-2.269,39
EUR
Auszahlungen aus Gewährung von Darlehen (Liquiditätshilfen)
-10.000.000,00
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-2.269,39
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
19.464.437,16
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2021
1.165.493.682,91
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Ein-/Auszahlungen
4.754.153,83
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
91.683.331,97
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
24.218.590,99
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
115.901.922,96
EUR




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 453/2022 wurde am 27.07.2022 der Jahresabschluss 2021 aufgestellt.

Das Gesamtergebnis betrug 259,6 Mio. EUR (Jahresüberschuss).

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021 durch das Amt für Revision (AfR) ist im Rahmen einer begleitenden Prüfung erfolgt.
Hierbei sind keine systemrelevanten Prüfungsfeststellungen getroffen worden, die eine ergebniswirksame Korrektur des Jahresabschlusses 2021 notwendig gemacht hätten.

Der Bericht zum Jahresabschluss 2021 der Stadtkämmerei (vgl. Anlage 1) beinhaltet Erläuterungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz und bewertet mit dem Rechenschaftsbericht den Jahresabschluss aus Sicht der Finanzverwaltung.

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 (vgl. Anlage 2) des Amts für Revision bewertet ebenfalls den Jahresabschluss 2021 und führt die wesentlichen Anstände auf.
Die festgestellten wesentlichen Anstände werden i.d.R. mit dem nächsten Jahresabschluss (Jahresabschluss 2022) berichtigt.

Auf Basis der nun vorliegenden Berichte soll die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 durch den Gemeinderat erfolgen.

Das Amt für Revision fasst das „Abschließende Ergebnis“ in seinem Schlussbericht 2021 (vgl. Anlage 2, Nr. 9, Seite 119) wie folgt zusammen:

„Der Jahresabschluss 2021 der Stadt war nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob

- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der
Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger
Weise begründet und belegt sind,

- der Haushaltsplan eingehalten worden ist und

- das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen
worden sind.

Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt haben wir in diesem Schlussbericht zusammengefasst. Die Prüfungsfeststellungen sind für den Einzelfall von Bedeutung, sie wirken sich aber auf das Ergebnis nicht so aus, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehen.


Auf der Grundlage der in Stichproben und Schwerpunkten vorgenommenen Prüfung
kann das Amt für Revision – unbeschadet der Inhalte des Schlussberichts und mit Verweis auf das eingeschränkte Testat der GPA zur allgemeinen Finanzprüfung
2011 bis 2016 – dem Gemeinderat empfehlen, den Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2021 nach § 95b Abs. 1 GemO festzustellen.“






Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister














Anlagen

1. Bericht zum Jahresabschluss 2021 der Stadtkämmerei

2. Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des
Amts für Revision



Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen




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Anlage 2 GRDrs 716_2022 -Schlussbericht 2021 des Amts für Revision.pdfAnlage 2 GRDrs 716_2022 -Schlussbericht 2021 des Amts für Revision.pdf