Am 27. März 2013 wurde der Stuttgarter Fernsehturm durch das Baurechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart mit sofortiger Wirkung für Besucher geschlossen. Grund hierfür waren die im Rahmen des Bauantragsverfahrens zur Genehmigung der Ebene 7 des Turmkorbs für Theaternutzung festgestellten brandschutztechnischen Mängel. Diese Mängel hätten im Fall eines Brandes im Turmschaft aufgrund der dort vorhandenen massiven Brandlasten insbesondere durch ungeschützte Kabeltrassen dazu geführt, dass den Besuchern kein sicherer Rettungsweg vom Turm ins Freie zur Verfügung gestanden wäre. Da ein Brand nie ausgeschlossen werden kann, war das Baurechtsamt verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen anzuordnen. Bis zur Herstellung sicherer Rettungswege war die Nutzung des Turmkorbs als Aussichtsplattform und Gastronomie aufzugeben. Die Nutzung als Theater war ohnehin bereits aufgrund der fehlenden Genehmigung nicht mehr zulässig.
Der SWR beauftragte daraufhin im Benehmen mit der Landeshauptstadt Stuttgart das Brandschutzsachverständigenbüro Halfkann & Kirchner. Bereits mit der ersten im Juni 2013 vorgelegten Machbarkeitsstudie wurde die Bewertung der städtischen Ämter bestätigt. So wurde ausgeführt, dass bereits bei einem Entstehungsbrand im unteren Schachtbereich eine Verrauchung von mindestens 60 m Höhe resultieren würde – eine solche Verrauchung hätte sowohl der Evakuierung der Besucher wie auch dem Feuerwehrangriff entgegengestanden. Bei einem Kabelbrandereignis oberhalb 75 m sei zudem eine thermische Beanspruchung der Stahltreppe zu erwarten – diese würde dann als Rettungsweg ausfallen. Als die vier Hauptmaßnahmen wurden vorgeschlagen: