Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 4544-00
GRDrs 1428/2019
Stuttgart,
12/03/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2019



Weiterentwicklung und Erweiterung von STOP:
Intervention, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit unter dem Dach der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt


Beantwortung / Stellungnahme

Für eine detaillierte Darstellung der benötigten Ressourcen wird auf die Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021 GRDrs 448/2019 verwiesen. 1. Erweiterung des Interventionsverfahrens „Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP)“ um die Handlungsfelder „Prävention“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ mit den hierfür notwendigen zusätzlichen Personalressourcen bei OB-ICG (0,5 VK in EG 13) für die strategische Gesamtleitung, Gesamtkoordination und Steuerung der Bereiche Intervention, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit.

Das Interventionsverfahren STOP wurde seit 2003 von OB-ICG kontinuierlich weiterentwickelt, sodass zahlreiche Maßnahmen und Angebote wie die Arbeit mit Tätern und Täterinnen, das Fairstreit-Training und die Arbeit mit Kindern dazu kamen. Neben der Entwicklung neuer Interventionsmaßnahmen fiel der Fokus immer wieder auf die Frage, wie einer erneuten Gewalthandlung zwischen Paaren entgegengewirkt werden kann. Deshalb wurde von 2013 bis 2018 von OB-ICG im Rahmen des von der Robert Bosch Stiftung finanzierten Präventionsprojekt „Hinschauen – Erkennen – Handeln“ umfangreiche Präventionsmaßnahmen für die Zielgruppe Jugendliche und Fachkräfte des gesamten sozialen Umfeldes entwickelt, die mit großem Erfolg umgesetzt wurden.
Nun hat die Arbeit im Bereich „häusliche Gewalt“ eine neue gesetzliche Grundlage erhalten, die eine Erweiterung des Interventionsverfahrens STOP um das Handlungsfeld „Prävention von häuslicher Gewalt“ notwendig macht. Am 1. Februar 2018 ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft getreten. Die insgesamt 81 Artikel der Istanbul-Konvention verlangen vielfältige Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Intervention und Schutz und stellen Kooperationsbündnisse, wie die Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP), vor neue Aufgaben.

Geplant ist, dass es unter dem zukünftigen STOP-Dach neben dem Arbeitsfeld „STOP-Intervention“ die Arbeitsfelder „STOP-Prävention“ und „STOP-Öffentlichkeitsarbeit“ geben soll. Hinzu kommt das besondere Aufgabengebiet Geflüchtete und häusliche Gewalt.

Für die strategische Leitung und Planung dieser neuen Dachstruktur der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt sowie für die Gesamtkoordination, Bedarfsplanung und Leitung der einzelnen Arbeitsfelder Intervention, Prävention, Öffentlichkeitsarbeit sowie das besondere Aufgabengebiet Geflüchtete und häusliche Gewalt wird für OB-ICG eine zusätzliche Personalstelle (0,5 VK in EG 13) benötigt.

2. Dauerhafte Implementierung von bereits im Rahmen des Präventionsprojektes bei häuslicher Gewalt (GRDrs 963/2018) aufgebauten Präventionsstrukturen für Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt durch die finanzielle Förderung von Personalressourcen bei der FrauenInterventionsstelle (FIS) des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. (0,6 VK) und der Fachberatungsstelle Gewaltprävention der Sozialberatung Stuttgart e. V. (0,6 VK).

Von 2013 bis 2018 wurde das von der Robert Bosch Stiftung geförderte Präventionsprojekt „Hinschauen – Erkennen – Handeln: Wir alle können etwas tun!“ von OB-ICG entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Es wurden Schulungskonzepte und Workshop-Manuals für die Zielgruppe Fachkräfte/Multiplikator*innen und Jugendliche entwickelt, erprobt und von den Teilnehmer*innen als sehr gut bewertet.
Der Erfolgsschwerpunkt des Projektes lag in seiner umfassenden Vernetzungsarbeit und in der Einbeziehung vieler mittelbarer und unmittelbarer Akteure*innen. Die dabei aufgebauten Vernetzungsstrukturen, Kooperationen und Kontakte können nun unmittelbar für die nachhaltige, stadtweite Verankerung der Präventionsangebote genutzt werden, wenn die personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Seit 2016 stehen OB-ICG zwei 0,5 Stellen in EG 12 für die Bearbeitung des Themas häusliche Gewalt zur Verfügung.


Für die Fortführung und Weiterentwicklung des erfolgreich erprobten Präventionsangebots für Kinder und Jugendliche und um es in der Fläche verbreiten und nachhaltig implementieren zu können, bedarf es einer Stellenerweiterung von jeweils 0,6 VK für die FrauenInterventionsstelle (FIS) von Frauen helfen Frauen e. V. und die Fachberatungsstelle Gewaltprävention der Sozialberatung Stuttgart e. V.

Bei Ausbau um eine 0,6 Fachkraftstelle bei der FrauenInterventionsstelle (FIS) und Einbeziehung der Sachkostenpauschale und Verwaltungspersonalkosten errechnet sich für das Jahr 2020 ein Zuschussbedarf in Höhe von rd. 59.000 EUR und ab dem Jahr 2021, ausgehend von einer TVöD-Steigerung in Höhe von 2 %, ein Zuschussbedarf von rd. 60.000 EUR.
Mit Gemeinderatsbeschluss zum städtischen Doppelhaushalt 2012/2013 kann für die FIS eine 100%ige städtische Förderung erfolgen.

Für die beantragte 0,6 Fachkraftstelle incl. der Sachkostenpauschale bei der Fachberatungsstelle Gewaltprävention errechnet sich, jeweils ausgehend von einer TVöD-Steigerung i. H. v. 2 %, ein Zuschussbedarf von 51.000 EUR für das Jahr 2020 und von 52.000 EUR ab dem Jahr 2021.

Hinweis zur Anfrage von StRin Ripsam (CDU) zum Haushaltsantrag 526: Dieser Antrag bezieht sich auf die in der GRDrs 352/2019 vom Jugendamt aufgeführte 1,0 Fachkraftstelle der Sozialberatung Stuttgart e.V. für die Gewaltpräventionsarbeit mit männlichen Kinder und Jugendlichen im Bereich „Jugend- und Straßengewalt“ (Arbeit mit den Tätern).
Die Förderung über OB-ICG für eine 0,6 Fachkraftstelle ebenfalls bei der Sozialberatung Stuttgart e.V. ist im Unterschied dazu für die Prävention für Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt.

3. Themengebiet Häusliche Gewalt und Geflüchtete

Eine besondere Zielgruppe unterhalb des STOP-Daches stellen die geflüchteten Menschen dar. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und die besondere Fürsorgepflicht sowie die Sprachbarriere aufgrund der mangelnden Deutschkenntnisse erforderten eine stetige Anpassung des STOP-Interventionsverfahrens an diese Problematik.

Neben der Entwicklung von neuen Angeboten und Formaten, wie z.B. das Männercafe für Männer mit und ohne Fluchterfahrung ist die Durchführung und Weiterentwicklung des MiMi Gewaltpräventionsprojekts mit Migrantinnen für Migrantinnen sowie mit Migranten für Migranten als Brückenbauer*innen von großer Wichtigkeit für die Zielgruppe. Die MiMis dienen als Sprach- und Kulturvermittlung für Gruppen und Einzelfälle und unterstützen die Sozialarbeiter*innen vor Ort, nehmen Kontakt zu den Bewohner*innen der Unterkünfte auf und begleiten sie zu Behörden und Beratungsstellen. Gerade bei häuslicher Gewalt benötigen die Betroffenen umfangreiche Unterstützung, die ihnen die MiMis bieten können.

Für die weitere Bearbeitung des Themengebiets Häusliche Gewalt und Geflüchtete/Migration sowie die Übernahme der Koordination der MiMis (Migrant*innen für Migrant*innen) in den Regelbetrieb (bisher Drittmittel finanziert) sind zusätzliche Personalressourcen bei OB-ICG (0,5 VK in EG 12) und ein jährliches Budget für die als Honorarkräfte beschäftigten MiMis in Höhe von 20.000 Euro notwendig.
Beantragte Personal- und Förderressourcen

Träger
Angebot
Zusätzlicher Stellenbedarf
Zusätzlicher Förderbedarf
2020 2021
In EURIn EUR
Frauen helfen
Frauen e. V.
FIS
Prävention für Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt
0,60
59.000
60.000
Sozialberatung Stuttgart e. V.Fachberatungsstelle Gewaltprävention
Prävention für Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt
0,60
51.000
52.000
Landeshauptstadt StuttgartOB-ICG – EG 13
Strategische Gesamtleitung, Gesamt-koordination und Steuerung STOP (Intervention, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit)

OB-ICG – EG 12
Koordination und Planung Häusliche Gewalt und Geflüchtete, Leitung MiMis
0,50






0,50
Zu behandeln im Rahmen des Stellenplanverfahrens des städtischen Doppelhaushalts 2020/2021
Landeshauptstadt StuttgartMiMi
Budget für Honorarkräfte und Veranstaltungen
20.000
20.000



Vorliegende Anträge/Anfragen

552/2019 CDU, 745/2019 Die FrAktion, 908/2019 SPD, 964/2019 SPD, 1038/2019 FDP; 1067/2019 Freie Wähler, 1127/2019 AFD, 1147/2019 PULS








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