Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 806/2014
Stuttgart,
11/14/2014



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der Niederschlagswassergebühr ab 01. Januar 2015




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
02.12.2014
03.12.2014
04.12.2014



Beschlußantrag:

1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts ab 1. Januar 2015 bleibt mit 1,64 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge unverändert.

2. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2015 auf 0,69 EUR/m² Berechnungsfläche festgesetzt.

3. Die Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vom 08. Dezember 2005 wird in der Fassung der Anlage 6 beschlossen.

4. Die Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung vom 26. Oktober 2006 wird in der Fassung der Anlage 7 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Höhe des Schmutzwasserentgelts bleibt ab 1. Januar 2015 unverändert bei 1,64 EUR/m³ (2014: 1,64 EUR/m³) bezogener Frischwassermenge.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab 1. Januar 2015 0,69 EUR/m² (2014: 0,66 EUR/m²) Berechnungsfläche. Die Kalkulationswerte dieser Vorlage basieren auf den überprüften und unveränderten Kostenangaben des Wirtschaftsplans 2015 (GRDrs 972/2013).

Die Abwassergebührenkalkulation für 2015 (vgl. Anlagen 3 und 4) wird im Wesentlichen von folgenden Einflussfaktoren bestimmt:

o Kalkulationsbasis sind die Kosten und Erträge des Wirtschaftsplans 2015 (GRDrs 972/2013).
o In der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation 2015 ist eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals in Höhe von 23,39 Mio. EUR (Vorjahr: 23,13 Mio. EUR) berücksichtigt. Der angesetzte kalkulatorische Zinssatz liegt bei 4,5% und stellt eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg dar (§ 14 Abs.3 Nr.1 KAG).
o Die veranlagte Ist-Schmutzwassermenge in 2012 betrug 35,56 Mio. m³. Die im Wirtschaftsplan 2015 angesetzte Menge betrug 35,50 Mio. m³ und wird in der vorliegenden Kalkulationsvorlage auf 35,20 Mio. m³ reduziert.
o Die angeschlossene Fläche zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr liegt unverändert bei 31,3 Mio. m².
o Im Bereich Schmutzwasser sind in 2015 bestehende Kostenüberdeckungen in Höhe von 0,45 Mio. EUR eingerechnet (vgl. Anlage 5).
o Im Bereich Niederschlagswasser sind in 2015 Nachholungen von Kostenunterdeckungen in Höhe von 0,40 Mio. EUR berücksichtigt (vgl. Anlage 5)
o Für die betrieblich notwendigen Investitionen zur Sanierung, Erhalt, Erneuerung und Ausbau des Stuttgarter Kanalnetzes und der Klärwerke sind in 2015 insgesamt 44,72 Mio. EUR vorgesehen. Der Ansatz entspricht dem Wirtschaftsplanansatz 2015 (GRDrs 972/2013). Gleichzeitig sind für die betrieblichen Anlagen des Eigenbetriebs Sanierungsleistungen von insgesamt 10,21 Mio. EUR eingeplant.
o In 2015 ist ein Jahresergebnis in Höhe von 2,29 Mio. EUR ausgewiesen. Dies soll der allgemeinen Rücklage zur Verbesserung der betrieblichen Finanzstruktur zugeführt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Insgesamt werden das Schmutzwasserentgelt mit einer Höhe von 1,64 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,69 EUR/m² für das Wirtschaftsjahr 2015 kostendeckend sein.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB und RSO haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
BürgermeisterErster Betriebsleiter


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Entwicklung der Erfolgsplanpositionen
Anlage 3: Zusammenfassung der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation
Anlage 4: Schematische Darstellung der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation
Anlage 5: Fortschreibung der Über- bzw. Unterdeckungen der SES
Anlage 6: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Niederschlagswassergebühr
Anlage 7: Satzung zur Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung
Anlage 8: Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte      





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