Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 10.03.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Maier
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: "Graffiti, Tags und Schmierereien in Stuttgart"
- Antrag Nr. 404/2020 (CDU) vom 05.10.2020
einschließlich der Stellungnahme vom 08.12.2020

Der im Betreff genannte Antrag sowie die Stellungnahme des Oberbürgermeisters vom 08.12.2020 sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Der zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte einseitige Auszug einer Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird er nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist er in Papierform angehängt.


StR Dr. Reiners (CDU), der sich für die Stellungnahme der Verwaltung bedankt, begründet eingehend den Antrag. Abhebend auf das auf der letzten Seite der Stellungnahme dargestellte Optimierungspotenzial greift er die Verbesserung der finanziellen und personellen Situation in den Ämtern auf, um Graffiti von eigenen Flächen zu entfernen. Zu den kommenden Etatberatungen sollten nähere Informationen gegeben werden, welche Unterstützung seitens des Gemeinderates erfolgen könne. Zudem spricht er die folgenden Punkte der Rubrik Optimierungspotenzial an:
- verstärkte Einbindung insbesondere jugendlicher Delinquenten zur Entfernung illegaler Graffiti
- Prüfung einer Subventionierung der Entfernung illegaler Graffiti von Privatflächen analog des Vorgehens der Stadt Freiburg.

Die verstärkte Einbindung Jugendlicher wertet er als bewusstseinsbildend und verhaltensändernd. Schwierig sei allerdings, die verantwortlichen Jugendlichen überhaupt zu fassen. Nähere Informationen wünscht er sich zum Vorgehen der Stadt Freiburg.

Herr Belgardt (SOS/KKP), Leiter der Stabsstelle Sicherheitspartnerschaft in der Kommunalen Kriminalprävention, stellt sich und sein Aufgabengebiet kurz vor. Danach merkt er an, die im letzten Jahr erfolgte Stellungnahme zum Antrag Nr. 404/2020 basiere auf der Kriminalstatistik des Jahres 2019. Bei seiner Erläuterung der präsentierten Folie weist er darauf hin, dass die Kriminalstatistik 2020, diese sei letzte Woche vorgestellt worden, nach einem Rückgang der Fallzahlen im Jahr 2019 (1.100 Delikte) erwartungsgemäß im Jahr 2020 wieder einen Anstieg auf das Level des Jahres 2018 (1.500 Delikte) aufweise.

In der Stadt Freiburg habe sich eine Serie von Ereignissen sehr negativ auf das Sicherheitsgefühl ausgewirkt. Als Konsequenz seien dort verschiedene Maßnahmen, auch im öffentlichen Raum, eingeleitet worden. Seit 2018 würden mit einem Budget in Höhe von 250.000 €/Jahr Privatpersonen bei der Beseitigung von Schmierereien unterstützt. Zunächst müsse ein privater Eigentümer die Entfernung durch einen Fachbetrieb veranlassen. Sollte innerhalb von sechs Monaten nach einer Entfernung ein weiteres Graffiti an der Hausfassade erfolgen, unterstütze die Stadt Freiburg die nochmalige Entfernung. Erfahrungsgemäß führten zügige Entfernungen häufig dazu, dass "Graffiti-Schmierer die Lust verlieren". Belastbare Projektergebnisse gebe es derzeit noch keine.

Seinen Hinweis, dass Graffitis durchaus auch einen künstlerischen Wert haben können, verbindet StR Roth (90/GRÜNE) mit der Anregung, zur Eindämmung der Illegalität weitere legale Sprayflächen auszuweisen. Dies unterstützt StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei).

Von Herrn Belgardt wird auf die drei Aspekte "Entfernung von Graffitis", "legale Sprayflächen" und "künstlerisch gestaltete Graffitis" hingewiesen. Bei künstlerisch gestalteten Graffitis werde durchaus ein hoher Nutzen gesehen. Manche Schulen und auch Privateigentümer arbeiteten damit, um hässliche Tags zu vermeiden. Legale Flächen würden von Jugendlichen und jung gebliebenen Menschen angenommen; es gebe 40-, 45-jährige Künstler, die z. B. bei der Hall of Fame tolle Werke kreierten. Im Umfeld solcher legalen Flächen würden jedoch viele illegale Flächen festgestellt. Also legale Flächen würden auch negative Effekte mit sich bringen. Von StR Kotz (CDU) wird ebenfalls davon ausgegangen, dass legale Flächen sowohl aus künstlerischen als auch aus präventiven Gesichtspunkten hilfreich sind. Um die negativen Erscheinungen im Umfeld müsse man sich kümmern.

StR Urbat kritisiert die Wortwahl im Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion. Es müsse die derzeitige Pandemiesituation bedacht werden. Dadurch seien Menschen extremen psychischen Belastungen ausgesetzt. In solchen Ausnahmezeiten ist für ihn der Anstieg von Graffitis nicht verwunderlich. Ein Anlass zu dramatisieren sei nicht gegeben, zumal der Anstieg relativ moderat ausgefallen sei. Diese Einschätzung stößt bei StRin von Stein (FW) und StR Kotz auf Unverständnis. Beide erklären, auch in der Zeit der Pandemie ist es wichtig, das Eigentum anderer zu respektieren und Sachbeschädigungen zu unterlassen. Die Pandemie, so StR Kotz weiter, sei kein Anlass, der häusliche Gewalt und Krawalle rechtfertige. Dazu entgegnet StR Urbat, er habe nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass er Graffitis nicht als Problem für private Eigentümer ansehe. Deren Entfernung gehöre unterstützt. Den Freiburger Ansatz wertet er positiv. Zwar sei die illegale Form nicht zu rechtfertigen, aber in der heutigen Zeit sollte etwas Verständnis aufgebracht werden.

Diesen Tagesordnungspunkt abschließend stellt BM Dr. Maier fest:

Der Antrag Nr. 404/2020 ist beantwortet.
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