Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 836/2015
Stuttgart,
10/01/2015



Schulentwicklungsvorhaben 2015 im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich14.10.2015



Beschlußantrag:

1. Der Förderung der vom Vergabeausschuss vorgeschlagenen zwei Projekte im Förderbereich 2 „Schulentwicklungsprozesse an allgemeinbildenen Schulen in Stuttgart“ aus Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds, beginnend im Schuljahr 2015/2016, in Höhe von 292.300 € wird zugestimmt. 2. Die jeweilige Projektgesamtsumme wird auf die einzelnen Haushaltsjahre der Projektlaufzeit aufgeteilt.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Vergabeausschuss hat in den Sitzungen vom 01. und 28. Juli 2015 mehrere Anträge auf Förderung gemeinschaftlicher Schulentwicklung durch den Qualitätsentwicklungsfonds eingehend erörtert, davon wurden zwei befürwortet:

1. Der gemeinsame Antrag der Martin-Luther-Schule und des Jugendamtes

Der Antrag des Jugendamtes und der Martin-Luther-Schule beinhaltet zum einen die Weiterentwicklung der Ganztagesschule, die in diesem Schuljahr (2015/2016) mit Klasse 1 begonnen hat. Gefördert wird erstens ein ‚Probeganztag‘ für jene Klassenstufen, die noch nicht im regulären Ganztag sind, also 2015/16 für Klassenstufe 2, 2016/17 für Klassenstufe 3 und 2018/19 für Klassenstufe 4. Ziel der Förderung ist die gemeinsame konzeptionelle Weiterentwicklung der Schule durch die Mitarbeiter/-innen des Sozialpädagogischen Trägers (Jugendamt) und die Lehrer/-innen. Dieser Prozess wird professionell begleitet.
Der zweite Projektschwerpunkt bezieht sich auf die Integration von Flüchtlingskindern aus den Vorbereitungsklassen in die Schule als Lern- und Lebensort. Dazu sollen eine Lehrkraft und eine sozialpädagogische Fachkraft gemeinsam mit den entsprechenden Fachkräften in den Flüchtlingsheimen entsprechende Angebote entwickeln. Parallel dazu wurde ein Unterstützerkreis aus Eltern der Martin-Luther-Schule gegründet.

Der Vergabeausschuss befürwortet den Antrag im Umfang von 192.300 €.


2. Mentoringprogramm für Schüler der VKL an Grundschulen mit dem Schwerpunkt Sprachförderung

Die Stuttgarter Grundschulen mit ihren Vorbereitungsklassen (VKL) stehen derzeit durch den starken Zuzug von Flüchtlingen vor einer großen Herausforderung. Für das Schuljahr 2015/2016 und die folgenden Schuljahre wird eine weitere Steigerung der Schülerzahlen in den VKL`s erwartet. Ziel dieser Klassen ist, den Schülern ohne Deutschkenntnissen schnellstmöglich den Übergang in die Regelklassen zu ermöglichen. Aufgrund der großen Klassen und der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen der Kinder ist eine notwendige individuelle Förderung nur sehr schwer durch die Lehrkräfte realisierbar und der Übergang gelingt nicht immer problemlos. Gleichzeitig besteht in der Bevölkerung große Bereitschaft, Wissen, Erfahrung und Zeit im Rahmen eines Ehrenamtes für Flüchtlinge einzubringen.

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem Lernförderprogramm „Ich kann´s“ durch ehrenamtliche Mentoren, die fachlich begleitet werden, schlägt die Verwaltung vor, das Programm „ Ich kann´s“ für Flüchtlingskinder in den Vorbereitungsklasssen an Grundschulen weiterzuentwickeln und in den nächsten beiden Schuljahren für bis zu 100 Kinder zu erproben.

Fokus der individuellen Begleitung ist die Sprachförderung und die Integration der Kinder in den Stadtteil. Ergänzend zur wöchentlichen 1:1 Begleitung mit je 2 bis 3 Stunden sollen regelmäßige Gruppenaktivitäten stattfinden. Die Lernförderung soll wenn möglich an der Schule stattfinden, damit eine enge Verzahnung zwischen der Lehrkraft und des Mentors gegeben ist.

Das Pilotprogramm „Ich kann´s für Flüchtlingskinder“ soll in Kooperation mit der KinderHelden – Mentoring macht stark gemeinnützige Gmbh und der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft in den Schuljahren 2015/16 und 2016/2017 für bis zu 100 Schüler der VKL an Stuttgarter Grundschulen umgesetzt werden.

Der Vergabeausschuss befürwortet das Mentoringkonzept für bis zu 100 Flüchtlingskinder mit Begleitung der Ehrenamtlichen und einer engen Kooperation mit den beteiligten Schulen in Vorbereitungsklassen zu etablieren und hierfür Mittel aus dem Qualitätsentwicklungsfonds in der Höhe von maximal 100.000,- Euro für 2015 und 2016 zur Verfügung zu stellen.

Der Vergabeausschuss empfiehlt einstimmig, die aufgeführten Schulentwicklungsprojekte durch den Qualitätsentwicklungsfonds zu fördern.





Finanzielle Auswirkungen

Für die Finanzierung der Förderung der zwei Projekte im Förderbereich 2 stehen Haushaltsmittel im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds zur Verfügung. Dieser wird im THH 810 – Bürgermeisteramt abgebildet.
Bei der Bewilligung der Projekte wird dafür Sorge getragen, dass keine Überschneidungen mit anderen städtischen Programmen entstehen.

Entsprechend Beschlussantrag Nr. 2 wird die jeweilige Projektgesamtsumme auf die Haushaltsjahre der Laufzeit wie folgt aufgeteilt:

Schulentwicklungsprojekt
Laufzeit
Schuljahr
Gesamtsumme
(in EUR)
davon entfällt auf
(in EUR)
HHJ 2015
(4 Monate)
HHJ 2016
(12 Monate)
HHJ 2017
(12 Monate)
HHJ 2018
(8 Monate)
Martin-Luther-Schule
LHS Stuttgart, Jugendamt
2015/16
2016/17
2017/18
192.300
21.367
64.100
64.100
42.733
Mentoringprogramm für Schüler der VKL an Grundschulen, Schwerpunkt: Sprachförderung
2015/16
2016/17
100.000
25.000*
50.000
25.000
-
Gesamte Fördersumme
292.300
46.367
114.100
89.100
42.733
* Aufteilung nach geschätztem Mittelbedarf pro Haushaltsjahr. So ist beispielsweise zu Beginn des Programms von einem höheren Mittelbedarf für die Etablierung des Programms an Schulen, Aquise und Schulung der Mentoren auszugehen.

Die in den einzelnen Haushaltsjahren nicht abgeflossenen Projektmittel werden bei Vorliegen der Voraussetzungen via Ermächtigungsübertragung im Rahmen des Jahresabschlusses im nachfolgenden Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Fritz Kuhn

Anlagen

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